diff options
| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-07-19 10:15:00 +0200 |
|---|---|---|
| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-07-19 10:15:00 +0200 |
| commit | c2b57decf3d57d4808dd37723c562b8e001cc342 (patch) | |
| tree | 0473edd67bcf8924d9d8fd3baa13dbd0e5086a00 /FASSUNGEN.txt | |
| parent | ab7ac577eedaffabf087a84786bebe9a8904c365 (diff) | |
Generalize Bavarian loader to a shared Landesrecht loader
Prepare wave six (Landesrecht of the remaining Länder) by lifting the
Bavaria-specific stem-law loader to a shared one. Unlike Bavaria (Art./§
inversion), the other Länder structure their stem laws in §, so the loader must
handle both sigils.
- Move gesetz/bayern/{BayRechtLoader,BayRechtTextParser} to
gesetz/land/{LandesRechtLoader,LandesRechtTextParser}; the norm head now
matches "§ N" as well as "Art. N" and derives the sigil per norm from the
match. Cross-reference keywords in the norm head are excluded only as whole
words (so a title "Satzungen" no longer trips on "Satz"), and the juris
abbreviation may be multi-token ("(GO NRW)").
- Derive the superscript mode data-drivenly from the loaded stem law
(Superskript.traegtSatznummern) instead of from "is it gii-XML": Bavaria and
Lower Saxony keep their amtliche Satznummern, the Bund and Länder without
official sentence numbering drop them.
- Recognize the neufassung idiom "erhält/erhalten folgende Fassung" (Schleswig-
Holstein, Niedersachsen) via a NEUFASSUNG_VERB building block, additive to
"wird/werden wie folgt gefasst".
Federal and Bavarian behaviour is unchanged (219 tests green, pinned acceptance
numbers UWG 19/0, GEG 66/53, GEG-GModG 90/9, IfSG 42/24, BayJG 149/154 hold).
Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I55a70a7932bf657a2346ca70f3fa05e173bf80ad
Diffstat (limited to 'FASSUNGEN.txt')
| -rw-r--r-- | FASSUNGEN.txt | 53 |
1 files changed, 53 insertions, 0 deletions
diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index a1361f4..52a4215 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,59 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 19. Juli 2026, + zuletzt geändert durch die am 19. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +In einer sechsten Ertüchtigungswelle wird das Erzeugnis über das bayerische +Landesrecht hinaus für das Landesrecht der übrigen Länder vorbereitet. Da diese +ihre Stammgesetze — anders als Bayern — in Paragraphen gliedern, wird der +bayerische Lader zu einem gemeinsamen Landesrecht-Lader verallgemeinert, der das +Sigel (§ oder Art.) je Norm aus dem Text ableitet; der Superskript-Modus folgt +nunmehr datengetrieben der Schreibweise des Stammgesetzes. Ferner wird die in +mehreren Ländern übliche Neufassungsform „erhält folgende Fassung“ erkannt. Als +Beispieldaten sind bereits Änderungsgesetze aus acht Ländern hinterlegt +(sampledata: Berlin, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württem- +berg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen); ihre konsolidierten Stammfassungen +und die dazugehörigen Akzeptanzfälle folgen in weiteren Fassungen dieser Welle. + + +Artikel 1 +Verallgemeinerung des bayerischen Laders zu einem Landesrecht-Lader + +Die Klassen BayRechtLoader und BayRechtTextParser (Paket gesetz.bayern) werden zu +LandesRechtLoader und LandesRechtTextParser (Paket gesetz.land) verallgemeinert. +Der Normkopf erkennt statt allein „Art. N“ nunmehr „§ N“ wie „Art. N“ und leitet +das Sigel je Norm aus dem Treffer ab (Norm.enbez), sodass die Gliederung des +jeweiligen Landes ohne ein eigenes Land-Merkmal folgt. Das Querverweis- +Schlüsselwort im Normkopf wird nur noch als ganzes Wort ausgeschlossen, damit ein +Normtitel wie „Satzungen“ nicht am Verweis-Wort „Satz“ scheitert; die +Juris-Abkürzung darf mehrteilig sein („(GO NRW)“). Das bayerische Verhalten +bleibt unverändert. + + +Artikel 2 +Datengetriebener Superskript-Modus aus der Stammfassung + +Ob ein Änderungsgesetz mit Erhalt der hochgestellten amtlichen Satznummern +extrahiert wird, richtet sich nicht mehr danach, ob das Stammgesetz als gii-XML +vorliegt, sondern danach, ob die geladene Stammfassung selbst amtliche Satznummern +am Satzanfang trägt (Superskript.traegtSatznummern). Damit erhalten das bayerische +Landesrecht und das niedersächsische Recht ihre Superskripte, das Bundesrecht und +die Länder ohne amtliche Satzzählung verwerfen sie wie bisher. + + +Artikel 3 +Erkennung der Neufassungsform „erhält folgende Fassung“ + +Der Befehlserkenner erkennt die Neufassung nunmehr auch in der in Schleswig- +Holstein und Niedersachsen üblichen Form „… erhält (erhalten) folgende Fassung:“, +neben der bisherigen Form „… wird (werden) wie folgt gefasst:“. Die Erweiterung +ist rein zusätzlich (Verb-Baustein NEUFASSUNG_VERB) und lässt die Muster des +Bundes- und des bayerischen Rechts unberührt. + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 17. Juli 2026, zuletzt geändert durch die am 17. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
