From c2b57decf3d57d4808dd37723c562b8e001cc342 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Sun, 19 Jul 2026 10:15:00 +0200 Subject: Generalize Bavarian loader to a shared Landesrecht loader MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Prepare wave six (Landesrecht of the remaining Länder) by lifting the Bavaria-specific stem-law loader to a shared one. Unlike Bavaria (Art./§ inversion), the other Länder structure their stem laws in §, so the loader must handle both sigils. - Move gesetz/bayern/{BayRechtLoader,BayRechtTextParser} to gesetz/land/{LandesRechtLoader,LandesRechtTextParser}; the norm head now matches "§ N" as well as "Art. N" and derives the sigil per norm from the match. Cross-reference keywords in the norm head are excluded only as whole words (so a title "Satzungen" no longer trips on "Satz"), and the juris abbreviation may be multi-token ("(GO NRW)"). - Derive the superscript mode data-drivenly from the loaded stem law (Superskript.traegtSatznummern) instead of from "is it gii-XML": Bavaria and Lower Saxony keep their amtliche Satznummern, the Bund and Länder without official sentence numbering drop them. - Recognize the neufassung idiom "erhält/erhalten folgende Fassung" (Schleswig- Holstein, Niedersachsen) via a NEUFASSUNG_VERB building block, additive to "wird/werden wie folgt gefasst". Federal and Bavarian behaviour is unchanged (219 tests green, pinned acceptance numbers UWG 19/0, GEG 66/53, GEG-GModG 90/9, IfSG 42/24, BayJG 149/154 hold). Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 Change-Id: I55a70a7932bf657a2346ca70f3fa05e173bf80ad --- FASSUNGEN.txt | 53 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 53 insertions(+) (limited to 'FASSUNGEN.txt') diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index a1361f4..52a4215 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -20,6 +20,59 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses gelegte Ausdrucksweise entsprechend. +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 19. Juli 2026, + zuletzt geändert durch die am 19. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +In einer sechsten Ertüchtigungswelle wird das Erzeugnis über das bayerische +Landesrecht hinaus für das Landesrecht der übrigen Länder vorbereitet. Da diese +ihre Stammgesetze — anders als Bayern — in Paragraphen gliedern, wird der +bayerische Lader zu einem gemeinsamen Landesrecht-Lader verallgemeinert, der das +Sigel (§ oder Art.) je Norm aus dem Text ableitet; der Superskript-Modus folgt +nunmehr datengetrieben der Schreibweise des Stammgesetzes. Ferner wird die in +mehreren Ländern übliche Neufassungsform „erhält folgende Fassung“ erkannt. Als +Beispieldaten sind bereits Änderungsgesetze aus acht Ländern hinterlegt +(sampledata: Berlin, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württem- +berg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen); ihre konsolidierten Stammfassungen +und die dazugehörigen Akzeptanzfälle folgen in weiteren Fassungen dieser Welle. + + +Artikel 1 +Verallgemeinerung des bayerischen Laders zu einem Landesrecht-Lader + +Die Klassen BayRechtLoader und BayRechtTextParser (Paket gesetz.bayern) werden zu +LandesRechtLoader und LandesRechtTextParser (Paket gesetz.land) verallgemeinert. +Der Normkopf erkennt statt allein „Art. N“ nunmehr „§ N“ wie „Art. N“ und leitet +das Sigel je Norm aus dem Treffer ab (Norm.enbez), sodass die Gliederung des +jeweiligen Landes ohne ein eigenes Land-Merkmal folgt. Das Querverweis- +Schlüsselwort im Normkopf wird nur noch als ganzes Wort ausgeschlossen, damit ein +Normtitel wie „Satzungen“ nicht am Verweis-Wort „Satz“ scheitert; die +Juris-Abkürzung darf mehrteilig sein („(GO NRW)“). Das bayerische Verhalten +bleibt unverändert. + + +Artikel 2 +Datengetriebener Superskript-Modus aus der Stammfassung + +Ob ein Änderungsgesetz mit Erhalt der hochgestellten amtlichen Satznummern +extrahiert wird, richtet sich nicht mehr danach, ob das Stammgesetz als gii-XML +vorliegt, sondern danach, ob die geladene Stammfassung selbst amtliche Satznummern +am Satzanfang trägt (Superskript.traegtSatznummern). Damit erhalten das bayerische +Landesrecht und das niedersächsische Recht ihre Superskripte, das Bundesrecht und +die Länder ohne amtliche Satzzählung verwerfen sie wie bisher. + + +Artikel 3 +Erkennung der Neufassungsform „erhält folgende Fassung“ + +Der Befehlserkenner erkennt die Neufassung nunmehr auch in der in Schleswig- +Holstein und Niedersachsen üblichen Form „… erhält (erhalten) folgende Fassung:“, +neben der bisherigen Form „… wird (werden) wie folgt gefasst:“. Die Erweiterung +ist rein zusätzlich (Verb-Baustein NEUFASSUNG_VERB) und lässt die Muster des +Bundes- und des bayerischen Rechts unberührt. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 17. Juli 2026, zuletzt geändert durch die am 17. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen -- cgit v1.2.1