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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 16:00:25 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 16:00:25 +0200
commit5203e9407979dbb920bc796ee457ce7c12911ef9 (patch)
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Die Anlage wird eine Norm, ihre Nummern noch nicht
Der Klartext-Parser trägt fortan Anlagen: „Anlage“, „Anlage 2“ und „Anhang“ eröffnen eine eigene Norm, deren Bezeichnung genau so lautet wie im gii-XML, und vom ersten Anlagenkopf an gehört alles Folgende zu ihr — ihre inneren Überschriften gliedern nicht mehr das Gesetz, und ein Paragraph, den sie zitieren, eröffnet keine Norm. Berlin ist damit zur Hälfte belegt. Artikel 2 des Änderungsgesetzes schreibt das LAF-Errichtungsgesetz vollständig fort; alle fünf Normen gleichen danach der amtlichen Fassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 bleibt bei der Erkennung, und der Grund ist benannt statt umgangen: Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten der Anlage, die dort als Überschriften stehen — „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“ —, während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ sucht, die im Text der Anlage vielfach vorkommt. Die Gegenprobe belegt es: Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei, mehrdeutig bleibt der Rest. Die Nummern einer Anlage brauchen einen eigenen Rang zwischen Norm und Absatz. Solange er fehlt, bringt die Beilage von zweimal 380 kB Stammfassung keinen Prüfgewinn; ihr Bezugsweg steht in „Berlin/SOURCES“ und führt in zwei Abrufen wieder dorthin. Dort ist auch der zweite Berliner Befund festgehalten: Das Portal setzt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte. Geprüft durch „mvnw verify“: 328 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt, REUSE-Konformität 165 von 165. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ifdda599a8c641ce66d0370b2a027f556adb4d86d
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-rw-r--r--FASSUNGEN.txt43
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index 1670a21..191031a 100644
--- a/FASSUNGEN.txt
+++ b/FASSUNGEN.txt
@@ -601,6 +601,49 @@ Leerraum umgeben ist — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne
Ohne diese Ergänzung blieb der Kurztitel ungetrennt, der Einleitungssatz des
Änderungsgesetzes fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel gewählt.
+
+Artikel 22
+Anlagen als eigene Normen
+
+Der Klartext-Parser des Landesrechts (LandesRechtTextParser) wird wie folgt
+geändert:
+
+1. Es wird der Normkopf einer Anlage oder eines Anhangs aufgenommen, nummeriert
+ („Anlage 2“) wie unnummeriert-benannt („Anlage“, „Anhang“). Die
+ Einzelnormbezeichnung lautet genau so, wie das gii-XML sie führt, damit die
+ Auflösung nach „Stelle.anlagenEnbez“ sie unverändert trifft.
+
+2. Vom ersten Anlagen-Normkopf an ist alles Folgende Inhalt der Anlagen. Ihre
+ inneren Überschriften gliedern nicht das Gesetz, und ein Paragraph, den sie
+ zitieren, eröffnet keine Norm; nur eine weitere Anlage tut das.
+
+
+Artikel 23
+Der Berliner Belegfall, zur Hälfte
+
+(1) Aufgenommen wird die konsolidierte Fassung des Gesetzes zur Errichtung eines
+ Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung in der
+ Gültigkeit vom 16. April bis zum 11. Juni 2026 nebst der Nachfassung als
+ Prüfmaßstab. Der Artikel 2 des Änderungsgesetzes wird vollständig angewandt;
+ alle fünf Normen gleichen danach der amtlichen Fassung.
+
+(2) Der Artikel 1 (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) bleibt bei der
+ Erkennung. Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten der Anlage, die
+ dort als Überschriften gesetzt sind („Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“),
+ während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ im Text der Anlage
+ sucht — die dort vielfach vorkommt. Belegt ist das durch die Gegenprobe:
+ Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die
+ Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei; mehrdeutig bleibt der Rest.
+
+(3) Die Nummern einer Anlage brauchen hiernach einen eigenen Rang zwischen Norm
+ und Absatz. Solange er fehlt, wird die Stammfassung nicht beigelegt; ihr
+ Bezugsweg ist in „Berlin/SOURCES“ verzeichnet und führt in zwei Abrufen
+ wieder dorthin.
+
+(4) Ein zweiter Befund ist dort gleichfalls festgehalten: Das Berliner Portal
+ setzt die amtlichen Satznummern nicht als Superskripte, sondern als
+ angeklebte Ziffern („(2) 1Gegen einen …“).
+
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Fassung vom 22. August 2026,
zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen