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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 16:00:25 +0200 |
|---|---|---|
| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 16:00:25 +0200 |
| commit | 5203e9407979dbb920bc796ee457ce7c12911ef9 (patch) | |
| tree | c2a51745e1e3ca31feb3f8daf8b4a7533fa98ed1 /FASSUNGEN.txt | |
| parent | fa6a5491cac88e1529454572c900bfa19b8c9fbe (diff) | |
Die Anlage wird eine Norm, ihre Nummern noch nicht
Der Klartext-Parser trägt fortan Anlagen: „Anlage“, „Anlage 2“ und „Anhang“
eröffnen eine eigene Norm, deren Bezeichnung genau so lautet wie im gii-XML, und
vom ersten Anlagenkopf an gehört alles Folgende zu ihr — ihre inneren
Überschriften gliedern nicht mehr das Gesetz, und ein Paragraph, den sie
zitieren, eröffnet keine Norm.
Berlin ist damit zur Hälfte belegt. Artikel 2 des Änderungsgesetzes schreibt das
LAF-Errichtungsgesetz vollständig fort; alle fünf Normen gleichen danach der
amtlichen Fassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 bleibt bei der Erkennung, und der
Grund ist benannt statt umgangen: Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten
der Anlage, die dort als Überschriften stehen — „Nummer 6“, „Nummer 23“,
„Nummer 31“ —, während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ sucht, die
im Text der Anlage vielfach vorkommt. Die Gegenprobe belegt es: Werden die
Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die Zahl der
angewandten Befehle von zwei auf drei, mehrdeutig bleibt der Rest. Die Nummern
einer Anlage brauchen einen eigenen Rang zwischen Norm und Absatz.
Solange er fehlt, bringt die Beilage von zweimal 380 kB Stammfassung keinen
Prüfgewinn; ihr Bezugsweg steht in „Berlin/SOURCES“ und führt in zwei Abrufen
wieder dorthin. Dort ist auch der zweite Berliner Befund festgehalten: Das Portal
setzt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte.
Geprüft durch „mvnw verify“: 328 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,
REUSE-Konformität 165 von 165.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: Ifdda599a8c641ce66d0370b2a027f556adb4d86d
Diffstat (limited to 'FASSUNGEN.txt')
| -rw-r--r-- | FASSUNGEN.txt | 43 |
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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 1670a21..191031a 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -601,6 +601,49 @@ Leerraum umgeben ist — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne Ohne diese Ergänzung blieb der Kurztitel ungetrennt, der Einleitungssatz des Änderungsgesetzes fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel gewählt. + +Artikel 22 +Anlagen als eigene Normen + +Der Klartext-Parser des Landesrechts (LandesRechtTextParser) wird wie folgt +geändert: + +1. Es wird der Normkopf einer Anlage oder eines Anhangs aufgenommen, nummeriert + („Anlage 2“) wie unnummeriert-benannt („Anlage“, „Anhang“). Die + Einzelnormbezeichnung lautet genau so, wie das gii-XML sie führt, damit die + Auflösung nach „Stelle.anlagenEnbez“ sie unverändert trifft. + +2. Vom ersten Anlagen-Normkopf an ist alles Folgende Inhalt der Anlagen. Ihre + inneren Überschriften gliedern nicht das Gesetz, und ein Paragraph, den sie + zitieren, eröffnet keine Norm; nur eine weitere Anlage tut das. + + +Artikel 23 +Der Berliner Belegfall, zur Hälfte + +(1) Aufgenommen wird die konsolidierte Fassung des Gesetzes zur Errichtung eines + Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung in der + Gültigkeit vom 16. April bis zum 11. Juni 2026 nebst der Nachfassung als + Prüfmaßstab. Der Artikel 2 des Änderungsgesetzes wird vollständig angewandt; + alle fünf Normen gleichen danach der amtlichen Fassung. + +(2) Der Artikel 1 (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) bleibt bei der + Erkennung. Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten der Anlage, die + dort als Überschriften gesetzt sind („Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“), + während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ im Text der Anlage + sucht — die dort vielfach vorkommt. Belegt ist das durch die Gegenprobe: + Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die + Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei; mehrdeutig bleibt der Rest. + +(3) Die Nummern einer Anlage brauchen hiernach einen eigenen Rang zwischen Norm + und Absatz. Solange er fehlt, wird die Stammfassung nicht beigelegt; ihr + Bezugsweg ist in „Berlin/SOURCES“ verzeichnet und führt in zwei Abrufen + wieder dorthin. + +(4) Ein zweiter Befund ist dort gleichfalls festgehalten: Das Berliner Portal + setzt die amtlichen Satznummern nicht als Superskripte, sondern als + angeklebte Ziffern („(2) 1Gegen einen …“). + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 22. August 2026, zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
