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Beispieldaten Schleswig-Holstein — Herkunft und Aufbereitung
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1. Änderungsdokument
GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf
Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2026 Nr. 27 vom 30. März 2026:
Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2026.
Bezogen über verkuendungsportal.schleswig-holstein.de.
2. Stammfassungen (vor der Änderung), Gültigkeit vom 16.08.2025 bis 30.03.2026
GO-SH-alt.txt Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO –)
in der Fassung vom 28. Februar 2003
KrO-SH-alt.txt Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung – KrO –)
in der Fassung vom 28. Februar 2003
3. Nachfassungen (ab 31.03.2026), allein als Prüfmaßstab
GO-SH-neu.txt, KrO-SH-neu.txt
Bezugsweg
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Wie in Hessen über eine Browsersteuerung: `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist eine
Einseitenanwendung, die Skriptabfragen nur ihre Hülle ausgibt. Das Rezept steht in
`Hessen/SOURCES`; die Dokumentkennungen lauten hier
Gemeindeordnung jlr-NNLSH00002AA4
Kreisordnung jlr-NNLSH00002AA9
und die datierbaren Anschriften entsprechend
`…/bssh/document/aiz-jlr-<Kennung>@20250816` (Vorfassung) und `@20260331` (Nachfassung).
Zu finden sind die Normen über die juris-Abkürzungen „GemO SH“ und „KrO SH“; die Suche nach
dem Langtitel liefert vorrangig Entscheidungen.
Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG, gemeinfrei; §§ 62 und 63 UrhG bleiben zu
beachten. Die Aufbereitung durch die juris GmbH begründet kein eigenes Recht am Text.
Abgerufen wurde je Gesetz eine Fassung zur Prüfung dieses Erzeugnisses, kein Massenabzug.
Aufbereitung zum kanonischen Klartext
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Maschinell wie in Hessen (Vorspann und Fußmarken entfernt, Gliederungs- und Normüberschrift
je auf eine Zeile geführt, Aufzählungsmarke und Text vereinigt, NFC). Zwei Eigenheiten kamen
hinzu:
a) Anders als in Hessen tragen diese Normen Überschriften. Sie stehen unmittelbar unter der
Bezeichnung, ohne Leerzeile; genau daran sind sie vom Wortlaut zu unterscheiden, der
stets durch eine Leerzeile abgesetzt ist.
b) Das Portal trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“, „§ 135 a“). Kanonisch ist „§ 57c“;
zusammengezogen wurden so zehn Normköpfe der Gemeindeordnung, die sonst dem Gesetz
entgangen wären.
Der Klammerzusatz „(Gemeindeordnung - GO -)“ trennt Kurztitel und Abkürzung mit einem
Bindestrich statt des amtlichen Gedankenstrichs; der Parser nimmt beides an, sofern der
Strich von Leerraum umgeben ist.
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