aboutsummaryrefslogtreecommitdiff
path: root/src/test/resources/sampledata/RheinlandPfalz/SOURCES
blob: 353c335e5a8f970692e72104e7c92a0653fac920 (plain)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
Beispieldaten Rheinland-Pfalz — Herkunft und Aufbereitung
=========================================================

1. Änderungsdokument
   GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf
   Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 21 vom
   10. August 2026: Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und
   Prüfungsordnung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst
   der Fachrichtung Gesundheit und Soziales bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
   vom 31. Juli 2026.
   Bezogen über https://verkuendung.rlp.de/de/gesetz-und-verordnungsblatt
   (Direktverweis auf upload.open.rlp.de/…/gvbl.-nr.-21-2026_sealed.pdf,
   abgerufen am 24.08.2026).

2. Stammfassung — hier die NACHfassung
   UKAPOGS-E3-neu.txt
   Dieselbe Verordnung vom 12. Juli 2023 in der Gesamtausgabe mit Gültigkeit ab
   dem 11. August 2026, also nach der Änderung.
   Bezogen über https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/aiz-jlr-NNLRP00005EEA@20260811

   Die Vorfassung fehlt, und zwar aus einem Grund, der in der Quelle liegt: Das
   rheinland-pfälzische Landesrechtsportal führt keine früheren Gesamtausgaben.
   Es kennt allein die aktuelle („Aktuelle Gesamtausgabe“) nebst einer bloßen
   Aufzählung der Änderungen; die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste“, über die in
   Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und Baden-Württemberg jede Fassung mit ihrem
   Geltungszeitraum abrufbar ist, gibt es dort nicht. Ebenso wenig im
   saarländischen (recht.saarland.de) und im sachsen-anhaltischen Portal
   (landesrecht.sachsen-anhalt.de); geprüft am 24.08.2026. Deshalb reicht die
   Prüfung dieses Falles nur bis zur Befehlserkennung.

   Die Verkündungsplattform des Landes verkündet erst seit dem 1. Juli 2026
   elektronisch; ältere Hefte — hier das Stammheft von 2023 (GVBl. S. 202) —
   liegen dort nicht.

Beschaffung des Portaltextes: der Blob-Weg
------------------------------------------
Der Text der juris-Portale ist nur im Browser vorhanden (die Skriptabfrage erhält
die 5,4-kB-Hülle). Bisher wurde er stückweise über die Textausgabe der
Browsersteuerung geholt. Einfacher und zeichengenau geht es so:

    const txt = document.querySelector('div.docLayoutText').innerText;
    const a = document.createElement('a');
    a.href = URL.createObjectURL(new Blob([txt], {type: 'text/plain'}));
    a.download = 'fassung.txt';
    document.body.appendChild(a);
    a.click();

Die Datei landet im Download-Verzeichnis und geht damit gar nicht erst durch die
Textausgabe. Der PDF-Verweis der Dokumentansicht
(/jportal/recherche3doc/<Kurzname>.pdf?json=…) taugt dagegen nicht: Er ist an die
Sitzung gebunden und antwortet einer Skriptabfrage mit „Ihre letzte Sitzung wurde
bereits beendet“.

Aufbereitung (Skript nicht im Repositorium; Vorgehen hier festgehalten)
-----------------------------------------------------------------------
  - Vorspann bis zur Marke „zur Einzelansicht Inhaltsverzeichnis“; Kopf aus der
    Titelzeile, Langtitel und Klammerzusatz auf je eigener Zeile.
  - Die Marken „zur Einzelansicht …“ stehen hinter jeder Norm und entfallen.
  - Der Normkopf trägt ein geschütztes Leerzeichen („§<NBSP>1“); es wird zum
    gewöhnlichen. Normkopf und Überschrift stehen auf zwei Zeilen und werden
    vereinigt, ebenso Teil-Bezeichnung und Teil-Überschrift.
  - Aufzählungsmarke und Gliedtext stehen getrennt und werden vereinigt.
  - Zum Schluss NFC.

Rechtsrahmen
------------
Gesetze und Verordnungen sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 Absatz 1 UrhG).
Bezogen wurden einzelne Werke zum Zweck der Prüfung dieses Erzeugnisses, nicht im
Massenabzug; eine Anmeldeschranke besteht nicht und wurde nicht umgangen.