| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
Sechzehn Länder hat die Bundesrepublik, vierzehn waren erfaßt. Die beiden
letzten fehlten aus demselben Grund: Ihre Landesrechtsportale führen keine
Fassungsliste, und ohne Vorfassung gibt es keinen Belegfall.
Für das Saarland hilft die Änderungshistorie aus. Weist sie für das fragliche
Jahr genau eine Änderung aus, so ist die Vorfassung die Gesamtausgabe ohne diese
eine. Für das Gesetz über den Saarlandpakt und die Verordnung zu seiner
Ausführung — beide geändert durch das Gesetz Nr. 2211 vom 24. Juni 2026 — ist
das so hergeleitet und aus den Gesetzblättern von 2019, 2020 und 2024 Norm für
Norm gegengeprüft worden: Die Ursprungsfassung nebst den beiden
zwischenzeitlichen Änderungen ergibt genau die heutige Gesamtausgabe. Ein Heft,
zwei Stammwerke, zwei Aufträge; zehn von zehn Normen der Verordnung und
neunzehn von zwanzig des Gesetzes stimmen zeichengenau.
Sachsen-Anhalt bleibt beim rheinland-pfälzischen Weg, und zwar doppelt
begründet: Das Portal führt keine Vorfassung, und das Gesetz- und
Verordnungsblatt des Landes ist überhaupt nicht frei. Frei ist die
Parlamentsdokumentation, weshalb hier die Drucksache 8/6357 des Landtags das
Änderungsdokument ist; aussagekräftig ist allein die Zahl der erschlossenen
Befehle, vierzehn an der Zahl.
Fünf Funde sind allgemein und stehen im Produktivcode: der Kolumnentitel des
saarländischen Amtsblattes; die Aufzählungsmarke, die Kennzeichnung ist und
nicht Wortlaut, sodaß „in Nummer 8 den Punkt ersetzen“ nicht mehr am eigenen
Markenpunkt scheitert; die Artikelwahl bei Ausführungsverordnungen, die ihren
eigenen Namen nicht mehr wegstreicht; die Wortfuge am markerlosen Umbruch, die
der Wortbestand ohne die zeilenletzten Wörter beweist; und die
Buchstabengliederung mit Punkt nebst den kleinen römischen Zahlen, bei denen
„i.“ aus dem Stand der Gliederung entschieden wird.
Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben die auslassende Anfügung, die Anfügung
an die Überschrift des Werkes selbst, der Verbund aus Bereichsumnummerierung
und Wortstreichung sowie die kurze Wortfuge; sie sind im Handbuch und in den
Herkunftsnachweisen als Grenzen benannt.
Die Prüfung geht auf: 456 Testfälle, „mvnw verify“ grün, „reuse lint“ 223 von
223, und der Korpuslauf hält seine Grundlinie bei vierunddreißig Aufträgen,
1429 Befehlen, 1295 angewandt, 661 von 671 gleichen Normen.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Claude-Session: https://claude.ai/code/session_014dzFZB6rfFjpVMxhF5mQWN
Change-Id: I046353512a672afda7b908f6aee425e4daba507c
|
|
|
Der Befund über das Erzeugnis ruhte auf handverlesenen Fällen. Rund drei Dutzend
Akzeptanzprüfungen sagen, dass diese Hefte aufgehen; sie sagen nicht, woran die
Reste im Ganzen liegen — ob an der Befehlssprache eines Landes, an der
Aufbereitung des Druckwerks oder am Alter der eingesetzten Stammfassung. Die
Auszählung der Gründe beantwortet das für ein Heft; über einen Korpus geführt
beantwortet sie es für das Erzeugnis.
Der Schalter --korpus arbeitet eine Auftragsliste ab und gibt je Auftrag eine
Zeile Kennzahlen aus: erschlossene, angewandte, liegengebliebene und am Stichtag
zurückgestellte Befehle, sodann die gleichen, geprüften, fehlenden, überzähligen
und abweichenden Normen des Abgleichs, zuletzt die Gründe nach Häufigkeit. Die
Liste nennt dieselben Angaben, die auch die Befehlszeile entgegennimmt — ein
Auftrag ist nichts anderes als ein Lauf. Mit --synopsen bleiben die
Einzelsynopsen samt einer Übersichtsseite stehen; ohne sie wäre der Bericht eine
Zahlenreihe, aus der niemand den Grund eines Restes erführe.
Eingecheckt ist der Bericht die Grundlinie. --grundlinie hält den Lauf dagegen
und rügt allein, was fällt: weniger erschlossene oder angewandte Befehle, weniger
gleiche Normen, mehr liegengebliebene, fehlende, überzählige oder abweichende.
Ein Fortschritt ist kein Fehler, sondern der Zweck der Arbeit; er verlangt
allein, die Grundlinie fortzuschreiben. Der Rückschritt endet mit 3 wie ein nicht
aufgehender Abgleich. Ein gescheiterter Auftrag hält den Lauf nicht an, sondern
trägt seinen Fehlertext in seiner Zeile — der Grundsatz der Nichtverwerfung gilt
auch hier.
Der mitgelieferte Korpus umfasst einunddreißig Aufträge und gibt 1413 Befehle
her, von denen 1287 angewandt werden; 632 von 641 verglichenen Normen gehen auf.
Er reproduziert die Zahlen der bestehenden Akzeptanzfälle (UWG 19/0, GEG 119/119,
BayJG 154/154, Berlin 171/171, WDR 101, Bremen 41/37, Hamburg 21/17). Drei
Aufträge tragen mit Absicht hohe Reste: Bei den beiden Beschlussempfehlungen und
bei Rheinland-Pfalz schreibt die Vorlage eine ältere Fassung fort als die
eingesetzte Stammfassung. Sie sind gleichwohl Wächter — steigen ihre Reste, so
hat sich etwas verschlechtert.
Nebenbei: Die Auszählung der Gründe stand doppelt (Befehlszeile und Synopse) und
liegt nun in Pipeline.zaehleGruende; das Ergebnis der Pipeline führt sie mit.
Geprüft: mvnw verify (443 Testfälle) und reuse lint (214/214) gehen durch; der
Korpuslauf ist Teil der Prüfung. Die Rügeregel ist am ganzen Korpus erprobt: Eine
um eins verschärfte Grundlinie führt zur Rüge „UWG-BGBl: angewandte Befehle 19
statt 20“ und zum Rückgabewert 3.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I4e10b041b78d95772da1c3ff18ab92b0b45dacaa
|