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* Die Erklärung nennt, wer die Abrufe tatsächlich siehtMatthias Andreas Benkard3 days1-9/+48
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die Browserfassung geht seit der Umstellung des Webpakets über Cloudflare Workers; die Datenschutzerklärung beschrieb aber weiterhin den Zustand davor. Sie sprach von Zugriffsprotokollen, die „nach 14 Tagen“ gelöscht würden, und von einem Dienstleister „innerhalb der Europäischen Union“. Beides traf nicht mehr zu: Die Verbindungsdaten fallen beim Auftragsverarbeiter an, nicht beim Verantwortlichen, die Löschfrist bestimmt jener und nicht dieser, und übermittelt wird in die Vereinigten Staaten. Eine Erklärung, die den Betrieb nicht trifft, verfehlt Art. 13 DSGVO gerade dort, wo sie gebraucht wird. Der Abschnitt über die Zugriffsprotokolle sagt nunmehr, was anfällt, weshalb es anfällt — Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, sicherer Betrieb und Abwehr von Angriffen — und wo es liegt: bei Cloudflare, gelöscht nach dessen Fristen, ohne dass der Verantwortliche Protokolle oder Auswertungen abriefe. Eine eigene Tagesfrist steht dort nicht mehr, denn sie könnte nur wieder veralten. Sie bleibt allein für die eigene Auslieferung mit nginx genannt, die als Nebenweg offen ist. Ein neuer Abschnitt benennt die Auslieferung selbst: Cloudflare Germany GmbH und Cloudflare, Inc. als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c für die Übermittlung und die Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework, letztere ausdrücklich als Angabe des Anbieters gekennzeichnet. Offen ausgesprochen ist auch, was das technisch bedeutet: Der Mittler beendet die Transportverschlüsselung und sieht die Abrufe. Er sieht nicht die ausgewerteten Dokumente, denn diese werden überhaupt nicht übertragen — die tragende Aussage der Erklärung bleibt ungeschmälert, und sie bleibt es gerade deshalb, weil im Browser gerechnet wird. Zu den Cookies tritt hinzu, dass auch Cloudflare für die bloße Auslieferung keine setzt und im Angriffsfall allenfalls ein kurzlebiges, technisch notwendiges hinzukommt (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Web Analytics, Logpush, Bot Management und Turnstile sind nicht eingeschaltet; darauf ist die Erklärung zugeschnitten, und § 15 des README sagt fortan, dass ihr Einschalten sie zu ergänzen zwingt. Eine Standangabe schließt die Seite, damit ein späterer Wechsel der Betriebsart als Wechsel erkennbar bleibt. Berührt sind allein statische Ressourcen; dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen unverändert. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I0dca91a42702e5cf8b5e400a351f980ca0f08d42
* Farbe kehrt dorthin zurück, wo sie eine Aussage trägtMatthias Andreas Benkard9 days1-7/+17
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die schwarzweiße Fassung nahm der Synopse mehr, als sie ihr gab: Rot und Grün sind am Bildschirm die schnellste Scheidung von Streichung und Einfügung, und die Balken der Hinweiskästen finden das Auge, bevor es liest. Beides kehrt zurück. Schwarzweiß bleibt das Grundgerüst — Schrift, Rahmen, Knopf, Verweise —, sodass Farbe nurmehr dort auftritt, wo sie etwas bedeutet, und überall dasselbe meint: Rot warnt, Grün bestätigt. Was bleibt, ist die Erkenntnis aus der farblosen Fassung. Sie hat gezeigt, dass die Farbe im Diff nicht bloß schmückte, sondern allein trug: Die Einfügung hob die ihr vom Browser zugedachte Unterstreichung ausdrücklich auf, sodass der grüne Grund ihr einziges Merkmal war. Die Unterstreichung bleibt daher wiederher- gestellt und tritt nun neben das Grün, wie die Durchstreichung neben dem Rot steht. Wer schwarzweiß ausdruckt oder Farben anders wahrnimmt, sieht die Änderung seither auch dann. Die Hinweiskästen der Startseite erhalten Balken nach derselben Regel: rot für den noscript-Hinweis und die Fehlermeldung, grün für die Fertigmeldung, grau während der Arbeit, weil noch nichts feststeht. Die Abzeichen behalten ihre Farben, bleiben aber in Versalien gesetzt. Für den Druck werden die farbigen Flächen von der Sparschaltung der Browser ausgenommen. Dreihundertzwölf Testfälle bestehen unverändert; die Synopse des Gebäude- energiegesetzes ergibt weiterhin achtundsechzig angewandte Befehle, einund- fünfzig zur manuellen Prüfung und siebenundvierzig geänderte Normen. Seiten und Synopse sind in Hell- und Dunkelfassung in Augenschein genommen worden. Artikel 7 des Verzeichnisses der Fassungen wird auf den nunmehr geltenden Stand gebracht; er beschrieb die farblose Zwischenfassung. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ie61c3f4d885547e16572655cb554695d72a14b17
* Das Erscheinungsbild wird schwarzweiß wie ein GesetzblattMatthias Andreas Benkard9 days2-31/+32
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Das Werkzeug stellt amtliche Rechtstexte dar, trat dabei aber in einem warmen Braun auf, mit abgerundeten Kästen und einer rot-grünen Synopse. Fortan tritt es in reinen Graustufen auf, hell wie dunkel. Die Schmuckfarbe entfällt ersatzlos; weil sie es war, die die Verweise kenntlich machte, sind diese nunmehr unterstrichen, und die drei Zustände der Meldung scheiden sich durch matten Text, kräftigen Rahmen und doppelt starken Rahmen nebst Fettung statt durch Rot. Die Umstellung der Synopse hat einen Mangel offengelegt, der schon vorher bestand: Die Einfügung hob die ihr vom Browser zugedachte Unterstreichung ausdrücklich auf (text-decoration: none). Damit war der grüne Grund das einzige Merkmal, an dem eine Einfügung überhaupt zu erkennen war — wer Farben nicht oder anders wahrnimmt oder die Synopse schwarzweiß ausdruckte, sah sie nicht. Solange Grün danebenlag, fiel das nicht auf; ohne Grün wäre die Einfügung unsichtbar geworden. Die Unterstreichung ist wiederhergestellt und tritt nun gegen die Durchstreichung der Löschung, beide auf gemeinsamer Hinterlegung und in ihrer je eigenen Spalte. Die Abzeichen scheiden sich ebenso durch die Form: gefüllt, durchgestrichen, schlicht gerahmt. Beiläufig erhält der Körper der Synopse ausdrückliche Schrift- und Grundfarbe. Der klebende Spaltenkopf bezog seinen Grund bisher durch Vererbung und hatte mithin keinen verlässlichen; für den Druck wird die Hinterlegung festgelegt, damit sie nicht fortfällt. Sämtliche dreihundertzwölf Testfälle bestehen unverändert; die Auszeichnung ist dieselbe geblieben, geändert sind allein die Stilblätter. Die Synopse des Gebäudeenergiegesetzes ergibt weiterhin achtundsechzig angewandte Befehle, einundfünfzig zur manuellen Prüfung und siebenundvierzig geänderte Normen. Seiten und Synopse sind in Hell- und Dunkelfassung in Augenschein genommen worden. Das eingebettete Stilblatt steckt im Wasm-Erzeugnis; die öffentliche Fassung zeigt die neue Synopse daher erst nach einem Lauf des Profils -Pwasm nebst deploy/webpaket.sh. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ib34164c7cbb77b71baba133c5244a1f52326ae87
* Die Startseite führt die Neuankömmlinge einMatthias Andreas Benkard9 days2-2/+94
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Seit der Inbetriebnahme setzte die Startseite voraus, was gerade nicht hat, wer sie zum ersten Mal aufruft: geeignete Dateien. Über dem Formular stand die Tätigkeitsbeschreibung, darunter zwei leere Dateifelder, und wer nie mit gii-Norm-XML oder einem BGBl-Regelungstext zu tun hatte, konnte das Werkzeug nicht einmal ausprobieren. Ein zugeklappter Block tritt hinzu, der zwei durchgerechnete Fälle mit Verweisen auf die amtlichen Fundstellen anbietet. Zugeklappt kostet er eine Zeile; das Formular bleibt, wo es war. Angeboten werden ein verkündetes Änderungsgesetz — das UWG nebst dem Dritten Gesetz zu seiner Änderung (BGBl. 2026 I Nr. 43), neunzehn Befehle an sechs Normen ohne Rest — und ein Gesetzentwurf — das AGG nebst BT-Drs. 21/6178, dreiundzwanzig Befehle an vierzehn Normen, einer zur Prüfung markiert. Der zweite Fall war zunächst als ProdHaftG nebst BT-Drs. 21/4297 gedacht und ist verworfen: Die Modernisierung löst das Gesetz ab, statt es zu ändern, und ergibt einen einzigen Befehl an einer einzigen Norm. Ein Beispiel, das nichts zeigt, ist keines. Mitausgeliefert wird nichts, und die Seite ruft von sich aus nichts ab; sie verweist. Die Verweise öffnen ein eigenes Fenster, weil ein im selben Fenster geöffnetes PDF die bereits gewählten Dateien aus dem Formular nähme. Das Stilblatt bekommt .einfuehrung im Zuschnitt der übrigen Kästen und keine einzige neue Farbe, sodass Hell- und Dunkelfassung ohne Zutun stimmen. Dabei stellte sich heraus, dass gesetze-im-internet.de das Norm-XML gar nicht als solches ausgibt: Es gibt allein …/<kurz>/xml.zip, der unmittelbare BJNR….xml-Pfad ist 404. Eine Einführung, die auf die Fundstelle verweist, wäre ohne Weiteres eine Anleitung zum Entpacken von Hand gewesen. Der Ladepfad nimmt das Archiv deshalb nun unmittelbar an (ZipAuspacker, vorgeschaltet in Pipeline.ladeStammgesetz; DateiTyp kennt die Art ZIP). Die Änderungsdokumente bleiben unberührt — Gesetzblätter und Drucksachen kommen nirgends als Archiv. Das Format wird von Hand gelesen, und zwar aus einem Grund, der außerhalb der Browserfassung sinnlos wäre: Von den Archivklassen des JDK trägt dort allein der Inflater, den InflaterErsatz auf jzlib zurückführt; ZipInputStream, ZipFile und CRC32 beruhen auf nativen Bindungen, die Web Image nicht kennt. Auch die Prüfsumme rechnet die Klasse deshalb selbst. Gelesen wird über das Zentralverzeichnis am Dateiende, nicht über die örtlichen Vorspanne, deren Größenangaben bei nachgestellten Beschreibern erst hinter den Daten stehen. Gewählt wird der einzige auf .xml endende Eintrag: Den Gesetzen mit Anlagen legt die Fundstelle deren Bilddateien mit ins Archiv, es ist also nicht einerlei, welchen man nimmt. Die ZIP-Signatur wird vor der PDF-Signatur geprüft, weil sie am ersten Byte verankert ist, während jene ein Vorschaufenster durchsucht — ein Archiv mit der Zeichenfolge „%PDF-“ in seinen gepackten Daten wäre sonst als PDF angesprochen worden. Die Quellenzeile der Synopse nennt weiterhin die angegebene Datei (uwg.zip), nicht den Eintrag; sie soll den Weg zur Fundstelle zurück beschreiben. Den Eintragsnamen trägt die ausgepackte Quelle gleichwohl, damit Protokoll und Ladefehler das Gesetz benennen und nicht seine Verpackung. Geprüft ist beides gegen die Fundstelle selbst, nicht nur gegen den Beispielkorpus: 312 Prüfungen laufen durch, darunter acht neue zum Auspacken. Das unmittelbar bezogene uwg.zip ergibt auf der Befehlszeile mit dem BGBl-Regelungstext dieselbe Ausfertigung wie die entpackte Fassung — die beiden unterscheiden sich allein in der Quellenzeile —, und dieselben 19/0/6 ergeben sich im neu gebauten Wasm-Modul im Browser, ohne eine Beanstandung in der Konsole. Der Block hält bei 320 Pixeln Breite ohne Überlauf. Unberührt bleiben pom.xml, deploy/webpaket.sh und die nginx-Vorlage: Da nichts mitausgeliefert wird, braucht es weder einen zweiten Ressourcen-Block noch neue MIME-Typen — deren types-Block ersetzt die Zuordnung vollständig und wäre sonst die Falle gewesen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I5f6566ca89aa5198452b0b29ac5b38da9eb26137
* Das Werkzeug bekommt einen LangnamenMatthias Andreas Benkard9 days2-0/+10
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Vor der Inbetriebnahme fehlte der Web-Fassung, was jede Vorschrift führt, auf die sie angewandt wird: eine Bezeichnung neben dem Kurztitel. Bisher stand über dem Formular allein „ÄndGgner“ nebst einer Zeile, die die Tätigkeit beschreibt. Der Langname tritt hinzu und ordnet sich wie bei einem Gesetz — die amtliche Bezeichnung zuerst, das Kürzel als Kurztitel: Nichtamtliche Zentralstelle für die maschinelle Fortschreibung von Stammgesetzen anhand von Änderungsvorschriften des Bundes und der Länder (ÄndGgner) Der Widerspruch ist beabsichtigt und zugleich zutreffend: Was das Werkzeug liefert, ist eine Lesefassung ohne jede amtliche Verbindlichkeit, und genau das sagt das erste Wort. Die Überschrift bleibt beim Kürzel, der Langname steht als eigene Zeile darunter, vor der bisherigen Tagline; .langname übernimmt die Sekundärfarbe der Tagline und tritt eine Spur kleiner auf. Der Tabtitel bleibt kurz — 130 Zeichen schneidet jeder Browser gerade dort ab, wo sie unterscheidbar würden —, ebenso die Kurzbeschreibung für Suchmaschinen, die die Funktion nennen soll und nicht den Titel. Impressum und Datenschutz bleiben unberührt. Der README führt den Langnamen als Dokumenttitel; „Programmbibliothek zur Konsolidierung von Änderungsgesetzen des Bundes und der Länder“ war ohnehin überholt, seit die Bibliothek eine Anwendung mit zwei Oberflächen trägt. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: If894b1ec056461ba7989d4ee59cca8894b260a7e
* Die Web-Version wird öffentlich betreibbarMatthias Andreas Benkard9 days5-15/+126
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die Browserfassung war für den öffentlichen Betrieb gesperrt, und zwar ausdrücklich: Impressum und Datenschutzerklärung trugen TODO-Blöcke statt Angaben, der Quelltextverweis im Fuß zeigte auf https://TODO-QUELLCODE-URL-EINTRAGEN, und der README führte beides als „vor dem produktiven Betrieb zwingend zu erledigen“. Beide Sperren fallen; die Auslieferung wird zugleich auf das tatsächliche Ziel eingerichtet — einen Unterpfad einer bestehenden Domain (/aendggner/), nicht einen eigenen Server. Impressum und Datenschutz führen nun die wirklichen Angaben: § 5 DDG (nicht mehr § 5 TMG) samt § 18 Abs. 2 MStV, Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO, Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f für die Zugriffsprotokolle, deren Frist mit vierzehn Tagen benannt ist, sowie die Betroffenenrechte samt Aufsichtsbehörde. Die Aussage über die Dateien der Nutzer:innen bleibt, wie sie war; sie trifft zu, weil die Verarbeitung den Rechner nicht verlässt. Der Quelltext wird beigelegt statt verlinkt. deploy/webpaket.sh tritt in der Phase „package“ hinter den Übersetzer und macht aus dessen Ergebnis ein auslieferbares Verzeichnis: Es wirft den .wat-Zwischenschritt fort (368 MB, der bislang von Hand zu übergehen war), legt den Quelltext der gebauten Fassung als aendggner-quelltext.tar.gz nebst Fassungskennung daneben und komprimiert nach .gz und .br vor. Ein veränderter Arbeitsbaum bricht den Bau ab: Der beigelegte Quelltext wäre alsdann nicht der ausgelieferte, und die Auflage des § 13 AGPLv3 wäre gerade verfehlt. Der Fuß verweist primär auf den Tarball, kompakt daneben auf Gerrit als fortlaufende Quelle. Die nginx-Vorlage wird vom server-Block zum location-Schnipsel. Vier Punkte sind dabei mehr als Umschrift: * Die Dateien werden über root statt über alias zugeordnet. In einer Präfix-Location löst try_files gegen den root auf, nicht gegen den alias, und lieferte sonst 404 für alles. * Die Haltefrist von sieben Tagen entfällt zugunsten der Revalidierung. Die Dateinamen tragen keine Fassungskennung; ein Wiederkehrer mit altem app.js und neuem .wasm bekäme sonst eine Mischfassung, die es nie gegeben hat. Ein 304 für das unveränderte Modul kostet nichts. * Vorkomprimiertes wird ausgeliefert (gzip_static/brotli_static), statt 24 MB je Abruf neu zu packen — brotli drückt sie auf 7,1 MB. * Hinzu treten die Sicherheitskopfzeilen samt Inhaltsrichtlinie. Zwei ihrer Freigaben sind unvermeidlich, beide in der Vorlage begründet: 'wasm-unsafe-eval' für die Instanziierung des Moduls (echtes eval kommt in der erzeugten aendggner.js nicht vor), und 'unsafe-inline' für Stile, weil die Synopse als blob:-Dokument die Richtlinie der erzeugenden Seite erbt, ihr Stylesheet aber eingebettet trägt. Die Notwendigkeit ist gemessen, nicht vermutet: ohne die Freigabe meldet das Synopse-Dokument null aktive Stylesheets und Standardschrift, mit ihr eines mit dreiundzwanzig Regeln. Dazu drei Kleinigkeiten, die erst unter einem Unterpfad auffallen: ein Hinweis für abgeschaltetes JavaScript (bislang blieb das Formular wortlos wirkungslos), ein relativ verwiesenes favicon.svg (der Abruf der Domainwurzel ginge ins Leere) sowie Kurzbeschreibung und kanonische Adresse. Eine robots.txt unterbleibt bewusst: Unter einem Unterpfad ist sie wirkungslos, maßgeblich ist allein die der Domainwurzel; die Vorlage vermerkt, was dort einzutragen wäre. Geprüft ist beides, Bau und Lauf: 304 Prüfungen laufen durch, -Pwasm package hinterlässt ein Verzeichnis ohne .wat und mit vollständigem Tarball, und der IfSG-Fall ergibt im Browser unter der Inhaltsrichtlinie 48 angewandte Befehle, 27 zur manuellen Prüfung und 21 geänderte Normen — dasselbe wie die Befehlszeile, ohne eine einzige Beanstandung in der Konsole. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I004490ddaa7c424a60fb0ebac63fc9fc098736e3
* Die Web-App rechnet im Browser statt auf dem ServerMatthias Andreas Benkard10 days6-20/+184
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bisher lief die Weboberfläche auf einem JDK-HttpServer: Uploads landeten als temporäre Dateien auf dem Server, die Synopse entstand dort. Das kostete Betrieb (systemd, Reverse Proxy, Rate-Limiting, Timeouts) und verlangte ein Datenschutzversprechen, das nur zusicherbar, nicht nachprüfbar war — gerade Entwurfstexte verließen den Rechner der Nutzer:innen. Neu übersetzt `./mvnw -Pwasm package` dieselbe Pipeline mit GraalVM Web Image (`native-image --tool:svm-wasm`) nach WebAssembly, PDFBox eingeschlossen. Ausgeliefert werden nur noch statische Dateien; gerechnet wird im Browser. Die erzeugte Synopse ist byteweise identisch mit der der Befehlszeile (SHA-256 verglichen für IfSG 48/27/21 und BayJG 151/3/54). Die Befehlszeile bleibt unberührt: `./mvnw package` erzeugt unverändert das JAR, alle Optionen und Meldungstexte sind gleich, das Wasm-Profil ist rein additiv und verlangt Oracle GraalVM 25.1+ (die CE hat kein Web Image). Portabilitätsschnitt (nützt beiden Fassungen): * `Quelle` (Name + Bytes) ersetzt `Path` in der Pipeline; nur die Befehlszeile kennt noch ein Dateisystem. Der Name trägt genau den bisherigen `getFileName()`-Text, damit Warnungen und Quellenzeile wortgleich bleiben. * `DateiTyp` erkennt PDF/XML/Klartext an den Signaturbytes. Tika entfällt — eine schwergewichtige Abhängigkeit samt ServiceLoader- und XML-Konfiguration weniger, was der Wasm-Übersetzung unmittelbar zugutekommt. Vier Eigenheiten von Web Image, die der Quelltext jeweils an Ort und Stelle vermerkt: * `java.util.zip.Inflater` ist nicht angebunden (GR-65205), ohne Inflate ist kein PDF lesbar. `InflaterErsatz` substituiert ihn durch jzlib. * Typisierte JS-Felder lassen sich nicht nach `byte[]` umsetzen („byteArrayHub is not defined“); der Dateiinhalt wandert als Base64. * JULs Standardformatter ruft `StackWalker`, den es dort nicht gibt. * Im Worker fehlt `document.currentScript`, worauf die Laufzeit das Wasm-Modul neben `worker.js` sucht; die VM wird deshalb mit ausdrücklichem Pfad ein zweites Mal gestartet. Die Reachability-Metadaten stammen aus einem Lauf des Tracing-Agents über die Pipeline; die PDFBox- und FontBox-Ressourcen sind als Globs ergänzt, sonst scheitern PDFs an „Could not find referenced cmap stream Identity-H“. Entfallen: WebMain, UploadHandler, StaticHandler, Multipart und die systemd-Unit. Die nginx-Vorlage liefert jetzt statische Dateien aus, und die Datenschutzseite sagt, was nun stimmt: Die Dateien verlassen den Rechner nicht. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I38faf2ac0f764d601f080d4276babe4747773683
* Quellformate jenseits des verkündeten GesetzesMatthias Andreas Benkard11 days1-5/+8
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bisher nahm ÄndGgner nur verkündete Artikelgesetze und Gesetzentwürfe an, ohne den Unterschied zu kennen. Dokumente, die einen Entwurf ändern statt ein Gesetz, lieferten still null Befehle. Neu: * Dokumentart-Erkennung aus dem Rohtext (DokumentErkenner, DokumentArt, DokumentKopf) — vor der Bereinigung, weil gerade die Drucksachenköpfe als Kolumnentitel wegfallen. Erkannt wird nie am Dateinamen: Die Beispieldaten enthalten eine Datei namens Beschlussempfehlung, die in Wahrheit ein Entschließungsantrag ist. Dokumente ohne Befehle erzeugen jetzt eine benannte Warnung statt stiller Leere. * Änderungsanträge (AenderungsantragParser, EntwurfsPatcher): Der Antrag wird auf den Entwurfstext angewandt, der geänderte Entwurf danach wie gewohnt auf das Stammgesetz — eine komponierte Synopse. Drucksachen- und Gesetzesstellen bleiben getrennte Typen; die Zuordnung Antrag→Entwurf läuft über die Drucksachennummer, nicht über die Argumentreihenfolge. Der 1910 Zeilen große BefehlAnwender bleibt unberührt. * Beschlussempfehlungen werden erkannt und mit Begründung übergangen, die den brauchbaren Entwurf beim Namen nennt. Die Spaltentrennung der Zusammenstellung ist gebaut (FontgroessenFilter.Spalte, koordinatenbasiert am Steg) und belegt: Die linke Spalte ergibt Befehl für Befehl den Regierungsentwurf. Die rechte Spalte bleibt bewusst offen — sie vermerkt „unverändert“ auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke, ihre Anführungszeichen gehen daher nicht auf; nötig ist die zeilenweise Zuordnung beider Spalten über die gemeinsame Grundlinie. Die Synopse kennzeichnet eine Entwurfsfassung als solche. 296 Tests grün (vorher 269); alle gepinnten Akzeptanzzahlen unverändert. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I0001d25fcbd9969fc06eea675edc4326ce2e02f9
* Add a public web front end alongside the CLIMatthias Andreas Benkard2026-08-094-0/+243
| | | | | | | | | | Extracts the CLI pipeline into a reusable Pipeline class and exposes it via a dependency-free JDK HttpServer (upload form, bounded worker pool with 503 on overload, per-request size/time limits, no persisted uploads), plus nginx/systemd deploy templates and Impressum/Datenschutz placeholders for public operation. Change-Id: I6e8e7afa3c4b1082cdf9e82da0fae0b5b49470ad
* Modernize build: Java 21, Tika 3, PDFBox 3, JUnit 5.Matthias Andreas Benkard2026-07-131-32/+0
| | | | | | | | | | | | | | Bump all dependencies and plugins to current versions. Replace the tika-parsers bundle with a direct PDFBox dependency (we need PDFTextStripper control), add java-diff-utils for the synopsis diff, and add JUnit 5 with AssertJ for testing. Drop unused dependencies (tess4j, Lanterna, term4j, sqlite-jdbc, imageio codecs, annotation libraries) in favour of jspecify. Regenerate the Maven wrapper with the official plugin (Takari is dead) and remove the vestigial Ant wrapper and Tika configuration. Co-Authored-By: Claude Fable 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I0e1813b3967027cbb0bb978591d345ce138fa0a0
* Configure Tika correctly.Matthias Andreas Benkard2020-12-062-0/+49
With the new configuration, Tika can now extract text from PDFs and XML documents. Also configures logging for the application. Change-Id: I7a89c2b232ed4e220665dd335a5f5a0cc3ef2994