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Die bisherige Gestaltung hatte sich am Begriff des amtlichen Formulars
orientiert, nicht an einem solchen. Der Abgleich mit einem wirklichen
Bundesvordruck — dem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den
Lohnsteuerabzug bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht — hat
ergeben, dass sie in fast jedem Merkmal danebenlag.
Maßgeblich ist eine einzige Regel, und sie steht im Muster ausgeschrieben:
„Weiße Felder bitte ausfüllen“. Grau ist, was die Stelle gedruckt hat —
Beschriftungen, Leitspalten, Abschnittsköpfe, die Verfügung am Ende; weiß ist,
was der Antragsteller beiträgt. Bisher war es umgekehrt. Diese Regel trägt nun
die gesamte Gestaltung und ist im Vordruck selbst benannt.
Alles Übrige folgt daraus. Die Zellen stoßen aneinander, ohne Abstand und ohne
Rundung, verbunden durch schwarze Haarlinien; die Rahmen sind halbiert, damit
zwischen zwei Zellen eine einzige Linie steht. Die Beschriftung sitzt klein im
Feld oben links, die Erläuterung in Klammern dahinter. Links läuft die
Leitspalte mit den Abschnittsbezeichnungen. Das Ankreuzfeld wird angekreuzt,
nicht angehakt. Der Abschnitt „Zur Beachtung:“ nimmt auf, was bisher über
Tagline, Haftungsabsatz und noscript-Kasten verstreut war. Und die Meldung wird
zur „Verfügung der Zentralstelle“, die auch dann schon dasteht, wenn sie noch
leer ist — ein Vordruck zeigt seine Abschnitte, bevor sie ausgefüllt sind.
Die Schmuckfarbe entfällt ersatzlos: Das Amtsrot war erfunden, wirkliche
Bundesvordrucke führen keine. Rot und Grün bleiben allein dort, wo sie etwas
bedeuten. Die Kennung wandert aus dem gerahmten Verzeichnis oben rechts in die
Fußecken, links die Vordrucknummer, rechts der Ausgabestand. Die Synopse folgt
demselben Gerüst.
Ein weiterer Mangel ist dabei zutage getreten: Der Grund der Leitspalte hing am
Block statt an der Zelle. Im Druck fällt die Fläche des Blocks weg, sodass die
Leitspalte weiß herausgekommen wäre — und das Grau ist keine Zier, es sagt,
welche Felder auszufüllen sind.
Geprüft an allen drei Seiten und an zwei wirklichen Synopsen (UWG 19/0/6, AGG
23/1/14 als Entwurfsfassung), hell und dunkel, breit und schmal, dazu die
Druckvorschau; reuse lint meldet 154/154, mvnw test dreihundertsiebenundzwanzig
Testfälle ohne Fehler.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
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Seit die Aufgabeseite das Gewand eines amtlichen Formblatts trägt, sah man
beim Öffnen der Synopse zwei Dokumente zweier Häuser: dort Groteske, Briefkopf
und Amtsrot, hier Antiqua auf Weiß ohne Kopf und ohne Fuß. Sie treten nunmehr
als Vorgang und Erzeugnis desselben Hauses auf — der Antrag als ÄG-1, die
darauf ergehende Synopse als ÄG-2.
Der Kopf trägt denselben Aufbau: links die ausstellende Stelle, rechts die
Kennung mit Formblatt, Stammgesetz, Erstellungstag und Geltung, bei Entwürfen
zusätzlich der Stand. Die Felder des Spaltenkopfes und die Überschriften der
beiden Sonderabschnitte treten als schwarze Balken auf wie die Legende des
Feldblocks. Jede Norm trägt im Steg links eine Randziffer, wie der Vordruck die
Feldziffer; sie macht die Abschnitte zugleich zitierbar. Die alte Fassung liegt
auf dem Kastenton wie ein Durchschlag, die neue auf Bogenweiß.
Die Schrift bleibt geteilt: Der Vordruck steht in der Groteske, der Wortlaut
der Normen in der Antiqua. Amtskopf und Vorschrift sind zweierlei, im
Gesetzblatt wie hier. Dass das Farbgerüst zweimal geführt wird, ist
unvermeidlich und nun an beiden Stellen vermerkt — die Synopse wird aus einem
blob:-Verweis geöffnet und kann kein fremdes Stilblatt einbinden.
Drei Mängel traten dabei zutage. Der Spaltenkopf klebte innerhalb des
Kopfblocks und verschwand deshalb beim Blättern alsbald; er steht jetzt mit der
Gegenüberstellung in einem eigenen Block. Auf schmalen Geräten standen zwei
Spalten Gesetzestext nebeneinander; unterhalb von sechzig Halbgevierten wird
gestapelt, und jede Spalte beschriftet sich dort selbst. Und die Druckblöcke
beider Stilblätter setzten nur einen Teil des Farbgerüstes zurück — aus einem
dunkel eingestellten Browser heraus wäre die alte Spalte als schwarzer Block
aus dem Drucker gekommen.
Geprüft an zwei wirklichen Läufen der Befehlszeilenfassung: UWG mit dem
Dritten Änderungsgesetz (19 Befehle, 0 manuell, 6 Normen) und AGG mit dem
Regierungsentwurf (23 Befehle, 1 manuell, 14 Normen, Entwurfsfassung), beide
hell und dunkel, breit und schmal, dazu die Druckvorschau; reuse lint meldet
154/154, mvnw test dreihundertsiebenundzwanzig Testfälle ohne Fehler.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I76d1f5f14638700d695a7ffe7a6a5933bee10611
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Die Browserfassung trug ein schmuckloses Kleid: Antiqua auf Weiß, eine Spalte,
drei dünn gerahmte Kästen. Sauber, aber austauschbar — es sah aus wie ein
Aufsatz und nicht wie das, was das Erzeugnis ist: eine Stelle, die
Änderungsbefehle abarbeitet und darüber Rechenschaft ablegt.
Der Satzspiegel liegt nunmehr als umrandeter Bogen auf einer Unterlage. Oben
steht ein Briefkopf: links die ausstellende Stelle, rechts die Kennung des
Vordrucks als Verzeichnis — Formblatt ÄG-1, Vorgang oder Anlage, Geltung
nichtamtlich. Die Kennung steht im Text und nicht im Stilblatt, damit sie sich
auswählen und vorlesen lässt; der Zusatz „nichtamtlich“ hält fest, dass die
amtliche Anmutung keine amtliche Herkunft behauptet. Darunter die Doppellinie,
kräftig in Amtsrot über dünn in Rasterfarbe.
Das Formular ist ein Feldblock mit der Legende „Antrag auf Erstellung einer
Synopse“ als schwarzem Balken im Rahmen. Die Feldziffern entstehen aus einem
Zähler des Stilblattes und stehen im Steg links, sodass die Auszeichnung der
Felder unangetastet bleibt. Die Meldung führt ihr Zeichen mit — ✓ und ! —,
damit der Zustand auch ohne Farbe erkennbar ist; es setzt das Stilblatt, weil
die Textverarbeitung den Text ersetzt. Zwei Dinge treten hinzu, die gänzlich
fehlten: eine sichtbare Fokusanzeige und ein Druckbild.
Sämtliche Angriffspunkte der Textverarbeitung bleiben wörtlich erhalten;
app.js, worker.js und der Java-Teil sind nicht angetastet. Aufgenommen sind
ferner aria-describedby für die Erläuterungssätze der Felder und aria-live für
die Meldung, die ihren Text bislang stumm wechselte.
Geprüft an allen drei Seiten in hellem und dunklem Gewand, in schmaler Breite
und in der Druckvorschau, ferner mit den drei Zuständen der Meldung; reuse lint
meldet 154/154, mvnw test dreihundertfünfundzwanzig Testfälle ohne Fehler.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: Icc469062e28966384f25598750e198df2fbb29f7
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Das Impressum sprach von der „Version 3“ ohne Nachfolgeklausel, der
Fußzeilenverweis der Startseite von „AGPLv3“, die „pom.xml“ von gar nichts. Drei
Stellen, drei Genauigkeitsgrade — und in der Auszeichnung, die soeben entstanden
ist, steht „AGPL-3.0-or-later“. Eine Lizenz, die je nach Fundstelle anders
lautet, ist keine gewählte, sondern eine offengelassene.
Sie lautet fortan überall auf die Version 3 oder, nach Wahl des Empfängers, eine
spätere Fassung: im Impressum ausgeschrieben, im Fußzeilenverweis kurz, in der
„pom.xml“ als „licenses“-Block mit Verweis auf den Wortlaut im Quelltext. Das
Handbuch erhält einen Abschnitt „Lizenz“, der die drei vorkommenden Lizenzen
nennt, die Sonderstellung des Prüfbestandes erklärt und den Prüfbefehl angibt.
Geprüft wird zweifach. Der Lauf von „spotless:check“ ist an die Phase „verify“
gebunden und hält den Bau an, sobald eine Quelldatei ohne Kopfzeile oder ohne die
vereinbarte Formatierung hinzukommt — die Kopfzeilen sind damit nicht bloß
gesetzt, sondern gehalten. Für alles Übrige gilt „uvx reuse lint“; ein
Fortlaufwerk gibt es in diesem Repositorium nicht, weshalb der Befehl im Handbuch
steht und nicht in einer Baueinstellung.
Die Prüfung meldet Konformität mit der Fassung 3.3 der Spezifikation:
einhundertvierundfünfzig von einhundertvierundfünfzig Dateien tragen Urheber- und
Lizenzangabe, keine Lizenz bleibt ungenutzt, keine fehlt. Der Bau läuft samt der
nunmehr scharfen Formatprüfung durch, dreihundertfünfundzwanzig Testfälle
bestehen. Das ausgelieferte Quelltextarchiv ist von sich aus konform, denn
„.gitattributes“ nimmt den Prüfbestand von ihm aus.
„FASSUNGEN.txt“ führt die Fassung vom 23. August 2026.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: Ief8a247b359ed34d8598fbc76f6d86a84575b094
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Das Erzeugnis steht seit seinem ersten Tage unter der GNU Affero General Public
License. Ausgesprochen war das indes nur an drei verstreuten Stellen: im
Lizenzvolltext „COPYING“, in einem Satz des Impressums und in einer Bemerkung der
Datei „.gitattributes“. Keine einzige Quelldatei nannte ihren Urheber oder ihre
Lizenz. Wer eine Datei für sich betrachtet — und so betrachtet sie jeder, der sie
übernimmt —, fand daran nichts.
Maßstab ist die REUSE-Spezifikation in der Fassung 3.3. Das Verzeichnis
„LICENSES“ nimmt die Wortlaute auf: die AGPL in der Fassung 3 oder später, die
Apache-Lizenz für den unverändert mitgelieferten Maven-Wrapper und
„LicenseRef-AmtlichesWerk.txt“. „COPYING“ bleibt an seiner Stelle, tritt aber als
symbolische Verknüpfung auf; der gewohnte Pfad trägt damit fort, ohne dass zwei
Wortlaute nebeneinander zu pflegen wären, und die Prüfung übergeht Verknüpfungen,
sodass für den Lizenztext selbst keine sachfremde Lizenzangabe zu erfinden war.
Die dritte Datei bezeichnet keine erteilte Lizenz, sondern hält die gesetzliche
Rechtslage des Prüfbestandes fest. Fünfundvierzig PDF-Dateien, fünf EPUB-Dateien
und die XML-Fassungen sind fremde Werke: Verkündungsblätter, Drucksachen,
Plenarprotokolle und Entwürfe des Bundes und der Länder. Sie sind nach § 5 Abs. 1
UrhG gemeinfrei, die ministeriellen Entwürfe und Synopsen nach § 5 Abs. 2, und
gleichwohl gebunden an Änderungsverbot und Quellenangabe nach §§ 62 und 63.
Ausdrücklich festgehalten ist, dass die technische Aufbereitung durch die
Rechtsportale kein eigenes Recht am Text begründet und dass der Bestand kein
„Corresponding Source“ im Sinne der AGPL ist — gebaut wird ohne ihn.
„REUSE.toml“ ordnet zu, was keinen Kommentar verträgt, und scheidet den
Prüfbestand nach Herkunft: Bund in Verkündung und Parlament, Bund in den
ministeriellen Entwürfen, gesetze-im-internet.de nebst der Aufbereitung durch die
juris GmbH, sodann neun Länder je einzeln. Die selbst abgeleiteten Textfassungen
tragen „AGPL-3.0-or-later AND LicenseRef-AmtlichesWerk“, denn der Wortlaut ist
amtlich, die Aufbereitung — Einrückung, Superskript-Satznummern,
Gliederungsüberschriften — eigene Arbeit. Maßgeblich für die Fundstelle der
einzelnen Datei bleibt die Datei „SOURCES“ des jeweiligen Verzeichnisses; die
Lizenzdatei nimmt sie in Bezug, wie es § 63 UrhG verlangt.
Die übrigen Dateien tragen ihre Angabe in sich, im jeweils üblichen
Kommentarstil, vor dem vorhandenen erläuternden Text und ohne diesen anzutasten.
„mini-gii.xml“ und „.mvn/maven.config“ bleiben bewusst unberührt und erhalten
stattdessen einen Eintrag: Ersteres liest der GiiXmlLoader, Letzteres Maven vor
jedem Bau. Ein Ausrollwerkzeug hinterließ mit „.wrangler“ ein Zwischenverzeichnis
im Arbeitsbaum; es ist fortan übergangen.
Die Java-Dateien und die Angleichung der Lizenzaussage folgen gesondert. An
diesem Stand bestehen dreihundertfünfundzwanzig Testfälle unverändert; am
Verhalten des Erzeugnisses ändert sich nichts.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: Id08e26d8e15545b2d00dd3d4fa7ffca86cf14944
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Die Browserfassung geht seit der Umstellung des Webpakets über Cloudflare
Workers; die Datenschutzerklärung beschrieb aber weiterhin den Zustand davor.
Sie sprach von Zugriffsprotokollen, die „nach 14 Tagen“ gelöscht würden, und von
einem Dienstleister „innerhalb der Europäischen Union“. Beides traf nicht mehr
zu: Die Verbindungsdaten fallen beim Auftragsverarbeiter an, nicht beim
Verantwortlichen, die Löschfrist bestimmt jener und nicht dieser, und
übermittelt wird in die Vereinigten Staaten. Eine Erklärung, die den Betrieb
nicht trifft, verfehlt Art. 13 DSGVO gerade dort, wo sie gebraucht wird.
Der Abschnitt über die Zugriffsprotokolle sagt nunmehr, was anfällt, weshalb es
anfällt — Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, sicherer Betrieb und Abwehr von
Angriffen — und wo es liegt: bei Cloudflare, gelöscht nach dessen Fristen, ohne
dass der Verantwortliche Protokolle oder Auswertungen abriefe. Eine eigene
Tagesfrist steht dort nicht mehr, denn sie könnte nur wieder veralten. Sie
bleibt allein für die eigene Auslieferung mit nginx genannt, die als Nebenweg
offen ist.
Ein neuer Abschnitt benennt die Auslieferung selbst: Cloudflare Germany GmbH und
Cloudflare, Inc. als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO,
Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c für die Übermittlung und die
Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework, letztere ausdrücklich als
Angabe des Anbieters gekennzeichnet. Offen ausgesprochen ist auch, was das
technisch bedeutet: Der Mittler beendet die Transportverschlüsselung und sieht
die Abrufe. Er sieht nicht die ausgewerteten Dokumente, denn diese werden
überhaupt nicht übertragen — die tragende Aussage der Erklärung bleibt
ungeschmälert, und sie bleibt es gerade deshalb, weil im Browser gerechnet wird.
Zu den Cookies tritt hinzu, dass auch Cloudflare für die bloße Auslieferung
keine setzt und im Angriffsfall allenfalls ein kurzlebiges, technisch
notwendiges hinzukommt (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Web Analytics, Logpush, Bot
Management und Turnstile sind nicht eingeschaltet; darauf ist die Erklärung
zugeschnitten, und § 15 des README sagt fortan, dass ihr Einschalten sie zu
ergänzen zwingt. Eine Standangabe schließt die Seite, damit ein späterer Wechsel
der Betriebsart als Wechsel erkennbar bleibt.
Berührt sind allein statische Ressourcen; dreihundertfünfundzwanzig Testfälle
bestehen unverändert.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I0dca91a42702e5cf8b5e400a351f980ca0f08d42
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Die schwarzweiße Fassung nahm der Synopse mehr, als sie ihr gab: Rot und Grün
sind am Bildschirm die schnellste Scheidung von Streichung und Einfügung, und die
Balken der Hinweiskästen finden das Auge, bevor es liest. Beides kehrt zurück.
Schwarzweiß bleibt das Grundgerüst — Schrift, Rahmen, Knopf, Verweise —, sodass
Farbe nurmehr dort auftritt, wo sie etwas bedeutet, und überall dasselbe meint:
Rot warnt, Grün bestätigt.
Was bleibt, ist die Erkenntnis aus der farblosen Fassung. Sie hat gezeigt, dass
die Farbe im Diff nicht bloß schmückte, sondern allein trug: Die Einfügung hob
die ihr vom Browser zugedachte Unterstreichung ausdrücklich auf, sodass der grüne
Grund ihr einziges Merkmal war. Die Unterstreichung bleibt daher wiederher-
gestellt und tritt nun neben das Grün, wie die Durchstreichung neben dem Rot
steht. Wer schwarzweiß ausdruckt oder Farben anders wahrnimmt, sieht die Änderung
seither auch dann.
Die Hinweiskästen der Startseite erhalten Balken nach derselben Regel: rot für
den noscript-Hinweis und die Fehlermeldung, grün für die Fertigmeldung, grau
während der Arbeit, weil noch nichts feststeht. Die Abzeichen behalten ihre
Farben, bleiben aber in Versalien gesetzt. Für den Druck werden die farbigen
Flächen von der Sparschaltung der Browser ausgenommen.
Dreihundertzwölf Testfälle bestehen unverändert; die Synopse des Gebäude-
energiegesetzes ergibt weiterhin achtundsechzig angewandte Befehle, einund-
fünfzig zur manuellen Prüfung und siebenundvierzig geänderte Normen. Seiten und
Synopse sind in Hell- und Dunkelfassung in Augenschein genommen worden.
Artikel 7 des Verzeichnisses der Fassungen wird auf den nunmehr geltenden Stand
gebracht; er beschrieb die farblose Zwischenfassung.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: Ie61c3f4d885547e16572655cb554695d72a14b17
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Das Werkzeug stellt amtliche Rechtstexte dar, trat dabei aber in einem warmen
Braun auf, mit abgerundeten Kästen und einer rot-grünen Synopse. Fortan tritt es
in reinen Graustufen auf, hell wie dunkel. Die Schmuckfarbe entfällt ersatzlos;
weil sie es war, die die Verweise kenntlich machte, sind diese nunmehr
unterstrichen, und die drei Zustände der Meldung scheiden sich durch matten Text,
kräftigen Rahmen und doppelt starken Rahmen nebst Fettung statt durch Rot.
Die Umstellung der Synopse hat einen Mangel offengelegt, der schon vorher
bestand: Die Einfügung hob die ihr vom Browser zugedachte Unterstreichung
ausdrücklich auf (text-decoration: none). Damit war der grüne Grund das einzige
Merkmal, an dem eine Einfügung überhaupt zu erkennen war — wer Farben nicht oder
anders wahrnimmt oder die Synopse schwarzweiß ausdruckte, sah sie nicht. Solange
Grün danebenlag, fiel das nicht auf; ohne Grün wäre die Einfügung unsichtbar
geworden. Die Unterstreichung ist wiederhergestellt und tritt nun gegen die
Durchstreichung der Löschung, beide auf gemeinsamer Hinterlegung und in ihrer
je eigenen Spalte. Die Abzeichen scheiden sich ebenso durch die Form: gefüllt,
durchgestrichen, schlicht gerahmt.
Beiläufig erhält der Körper der Synopse ausdrückliche Schrift- und Grundfarbe.
Der klebende Spaltenkopf bezog seinen Grund bisher durch Vererbung und hatte
mithin keinen verlässlichen; für den Druck wird die Hinterlegung festgelegt,
damit sie nicht fortfällt.
Sämtliche dreihundertzwölf Testfälle bestehen unverändert; die Auszeichnung ist
dieselbe geblieben, geändert sind allein die Stilblätter. Die Synopse des
Gebäudeenergiegesetzes ergibt weiterhin achtundsechzig angewandte Befehle,
einundfünfzig zur manuellen Prüfung und siebenundvierzig geänderte Normen. Seiten
und Synopse sind in Hell- und Dunkelfassung in Augenschein genommen worden.
Das eingebettete Stilblatt steckt im Wasm-Erzeugnis; die öffentliche Fassung
zeigt die neue Synopse daher erst nach einem Lauf des Profils -Pwasm nebst
deploy/webpaket.sh.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: Ib34164c7cbb77b71baba133c5244a1f52326ae87
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Seit der Inbetriebnahme setzte die Startseite voraus, was gerade nicht hat, wer
sie zum ersten Mal aufruft: geeignete Dateien. Über dem Formular stand die
Tätigkeitsbeschreibung, darunter zwei leere Dateifelder, und wer nie mit
gii-Norm-XML oder einem BGBl-Regelungstext zu tun hatte, konnte das Werkzeug
nicht einmal ausprobieren. Ein zugeklappter Block tritt hinzu, der zwei
durchgerechnete Fälle mit Verweisen auf die amtlichen Fundstellen anbietet.
Zugeklappt kostet er eine Zeile; das Formular bleibt, wo es war.
Angeboten werden ein verkündetes Änderungsgesetz — das UWG nebst dem Dritten
Gesetz zu seiner Änderung (BGBl. 2026 I Nr. 43), neunzehn Befehle an sechs
Normen ohne Rest — und ein Gesetzentwurf — das AGG nebst BT-Drs. 21/6178,
dreiundzwanzig Befehle an vierzehn Normen, einer zur Prüfung markiert. Der
zweite Fall war zunächst als ProdHaftG nebst BT-Drs. 21/4297 gedacht und ist
verworfen: Die Modernisierung löst das Gesetz ab, statt es zu ändern, und ergibt
einen einzigen Befehl an einer einzigen Norm. Ein Beispiel, das nichts zeigt,
ist keines.
Mitausgeliefert wird nichts, und die Seite ruft von sich aus nichts ab; sie
verweist. Die Verweise öffnen ein eigenes Fenster, weil ein im selben Fenster
geöffnetes PDF die bereits gewählten Dateien aus dem Formular nähme. Das
Stilblatt bekommt .einfuehrung im Zuschnitt der übrigen Kästen und keine einzige
neue Farbe, sodass Hell- und Dunkelfassung ohne Zutun stimmen.
Dabei stellte sich heraus, dass gesetze-im-internet.de das Norm-XML gar nicht
als solches ausgibt: Es gibt allein …/<kurz>/xml.zip, der unmittelbare
BJNR….xml-Pfad ist 404. Eine Einführung, die auf die Fundstelle verweist, wäre
ohne Weiteres eine Anleitung zum Entpacken von Hand gewesen. Der Ladepfad nimmt
das Archiv deshalb nun unmittelbar an (ZipAuspacker, vorgeschaltet in
Pipeline.ladeStammgesetz; DateiTyp kennt die Art ZIP). Die Änderungsdokumente
bleiben unberührt — Gesetzblätter und Drucksachen kommen nirgends als Archiv.
Das Format wird von Hand gelesen, und zwar aus einem Grund, der außerhalb der
Browserfassung sinnlos wäre: Von den Archivklassen des JDK trägt dort allein der
Inflater, den InflaterErsatz auf jzlib zurückführt; ZipInputStream, ZipFile und
CRC32 beruhen auf nativen Bindungen, die Web Image nicht kennt. Auch die
Prüfsumme rechnet die Klasse deshalb selbst. Gelesen wird über das
Zentralverzeichnis am Dateiende, nicht über die örtlichen Vorspanne, deren
Größenangaben bei nachgestellten Beschreibern erst hinter den Daten stehen.
Gewählt wird der einzige auf .xml endende Eintrag: Den Gesetzen mit Anlagen legt
die Fundstelle deren Bilddateien mit ins Archiv, es ist also nicht einerlei,
welchen man nimmt. Die ZIP-Signatur wird vor der PDF-Signatur geprüft, weil sie
am ersten Byte verankert ist, während jene ein Vorschaufenster durchsucht — ein
Archiv mit der Zeichenfolge „%PDF-“ in seinen gepackten Daten wäre sonst als PDF
angesprochen worden.
Die Quellenzeile der Synopse nennt weiterhin die angegebene Datei (uwg.zip),
nicht den Eintrag; sie soll den Weg zur Fundstelle zurück beschreiben. Den
Eintragsnamen trägt die ausgepackte Quelle gleichwohl, damit Protokoll und
Ladefehler das Gesetz benennen und nicht seine Verpackung.
Geprüft ist beides gegen die Fundstelle selbst, nicht nur gegen den
Beispielkorpus: 312 Prüfungen laufen durch, darunter acht neue zum Auspacken.
Das unmittelbar bezogene uwg.zip ergibt auf der Befehlszeile mit dem
BGBl-Regelungstext dieselbe Ausfertigung wie die entpackte Fassung — die beiden
unterscheiden sich allein in der Quellenzeile —, und dieselben 19/0/6 ergeben
sich im neu gebauten Wasm-Modul im Browser, ohne eine Beanstandung in der
Konsole. Der Block hält bei 320 Pixeln Breite ohne Überlauf.
Unberührt bleiben pom.xml, deploy/webpaket.sh und die nginx-Vorlage: Da nichts
mitausgeliefert wird, braucht es weder einen zweiten Ressourcen-Block noch neue
MIME-Typen — deren types-Block ersetzt die Zuordnung vollständig und wäre sonst
die Falle gewesen.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I5f6566ca89aa5198452b0b29ac5b38da9eb26137
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Vor der Inbetriebnahme fehlte der Web-Fassung, was jede Vorschrift führt, auf die
sie angewandt wird: eine Bezeichnung neben dem Kurztitel. Bisher stand über dem
Formular allein „ÄndGgner“ nebst einer Zeile, die die Tätigkeit beschreibt. Der
Langname tritt hinzu und ordnet sich wie bei einem Gesetz — die amtliche
Bezeichnung zuerst, das Kürzel als Kurztitel:
Nichtamtliche Zentralstelle für die maschinelle Fortschreibung von
Stammgesetzen anhand von Änderungsvorschriften des Bundes und der Länder
(ÄndGgner)
Der Widerspruch ist beabsichtigt und zugleich zutreffend: Was das Werkzeug
liefert, ist eine Lesefassung ohne jede amtliche Verbindlichkeit, und genau das
sagt das erste Wort.
Die Überschrift bleibt beim Kürzel, der Langname steht als eigene Zeile
darunter, vor der bisherigen Tagline; .langname übernimmt die Sekundärfarbe der
Tagline und tritt eine Spur kleiner auf. Der Tabtitel bleibt kurz — 130 Zeichen
schneidet jeder Browser gerade dort ab, wo sie unterscheidbar würden —, ebenso
die Kurzbeschreibung für Suchmaschinen, die die Funktion nennen soll und nicht
den Titel. Impressum und Datenschutz bleiben unberührt.
Der README führt den Langnamen als Dokumenttitel; „Programmbibliothek zur
Konsolidierung von Änderungsgesetzen des Bundes und der Länder“ war ohnehin
überholt, seit die Bibliothek eine Anwendung mit zwei Oberflächen trägt.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: If894b1ec056461ba7989d4ee59cca8894b260a7e
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Die Browserfassung war für den öffentlichen Betrieb gesperrt, und zwar
ausdrücklich: Impressum und Datenschutzerklärung trugen TODO-Blöcke statt
Angaben, der Quelltextverweis im Fuß zeigte auf
https://TODO-QUELLCODE-URL-EINTRAGEN, und der README führte beides als „vor dem
produktiven Betrieb zwingend zu erledigen“. Beide Sperren fallen; die
Auslieferung wird zugleich auf das tatsächliche Ziel eingerichtet — einen
Unterpfad einer bestehenden Domain (/aendggner/), nicht einen eigenen Server.
Impressum und Datenschutz führen nun die wirklichen Angaben: § 5 DDG (nicht mehr
§ 5 TMG) samt § 18 Abs. 2 MStV, Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO,
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f für die Zugriffsprotokolle, deren Frist mit
vierzehn Tagen benannt ist, sowie die Betroffenenrechte samt Aufsichtsbehörde.
Die Aussage über die Dateien der Nutzer:innen bleibt, wie sie war; sie trifft zu,
weil die Verarbeitung den Rechner nicht verlässt.
Der Quelltext wird beigelegt statt verlinkt. deploy/webpaket.sh tritt in der
Phase „package“ hinter den Übersetzer und macht aus dessen Ergebnis ein
auslieferbares Verzeichnis: Es wirft den .wat-Zwischenschritt fort (368 MB, der
bislang von Hand zu übergehen war), legt den Quelltext der gebauten Fassung als
aendggner-quelltext.tar.gz nebst Fassungskennung daneben und komprimiert nach
.gz und .br vor. Ein veränderter Arbeitsbaum bricht den Bau ab: Der beigelegte
Quelltext wäre alsdann nicht der ausgelieferte, und die Auflage des § 13 AGPLv3
wäre gerade verfehlt. Der Fuß verweist primär auf den Tarball, kompakt daneben
auf Gerrit als fortlaufende Quelle.
Die nginx-Vorlage wird vom server-Block zum location-Schnipsel. Vier Punkte sind
dabei mehr als Umschrift:
* Die Dateien werden über root statt über alias zugeordnet. In einer
Präfix-Location löst try_files gegen den root auf, nicht gegen den alias, und
lieferte sonst 404 für alles.
* Die Haltefrist von sieben Tagen entfällt zugunsten der Revalidierung. Die
Dateinamen tragen keine Fassungskennung; ein Wiederkehrer mit altem app.js und
neuem .wasm bekäme sonst eine Mischfassung, die es nie gegeben hat. Ein 304
für das unveränderte Modul kostet nichts.
* Vorkomprimiertes wird ausgeliefert (gzip_static/brotli_static), statt 24 MB je
Abruf neu zu packen — brotli drückt sie auf 7,1 MB.
* Hinzu treten die Sicherheitskopfzeilen samt Inhaltsrichtlinie. Zwei ihrer
Freigaben sind unvermeidlich, beide in der Vorlage begründet: 'wasm-unsafe-eval'
für die Instanziierung des Moduls (echtes eval kommt in der erzeugten
aendggner.js nicht vor), und 'unsafe-inline' für Stile, weil die Synopse als
blob:-Dokument die Richtlinie der erzeugenden Seite erbt, ihr Stylesheet aber
eingebettet trägt. Die Notwendigkeit ist gemessen, nicht vermutet: ohne die
Freigabe meldet das Synopse-Dokument null aktive Stylesheets und
Standardschrift, mit ihr eines mit dreiundzwanzig Regeln.
Dazu drei Kleinigkeiten, die erst unter einem Unterpfad auffallen: ein Hinweis
für abgeschaltetes JavaScript (bislang blieb das Formular wortlos wirkungslos),
ein relativ verwiesenes favicon.svg (der Abruf der Domainwurzel ginge ins Leere)
sowie Kurzbeschreibung und kanonische Adresse. Eine robots.txt unterbleibt
bewusst: Unter einem Unterpfad ist sie wirkungslos, maßgeblich ist allein die der
Domainwurzel; die Vorlage vermerkt, was dort einzutragen wäre.
Geprüft ist beides, Bau und Lauf: 304 Prüfungen laufen durch, -Pwasm package
hinterlässt ein Verzeichnis ohne .wat und mit vollständigem Tarball, und der
IfSG-Fall ergibt im Browser unter der Inhaltsrichtlinie 48 angewandte Befehle,
27 zur manuellen Prüfung und 21 geänderte Normen — dasselbe wie die
Befehlszeile, ohne eine einzige Beanstandung in der Konsole.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I004490ddaa7c424a60fb0ebac63fc9fc098736e3
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Bisher lief die Weboberfläche auf einem JDK-HttpServer: Uploads landeten als
temporäre Dateien auf dem Server, die Synopse entstand dort. Das kostete
Betrieb (systemd, Reverse Proxy, Rate-Limiting, Timeouts) und verlangte ein
Datenschutzversprechen, das nur zusicherbar, nicht nachprüfbar war — gerade
Entwurfstexte verließen den Rechner der Nutzer:innen.
Neu übersetzt `./mvnw -Pwasm package` dieselbe Pipeline mit GraalVM Web Image
(`native-image --tool:svm-wasm`) nach WebAssembly, PDFBox eingeschlossen.
Ausgeliefert werden nur noch statische Dateien; gerechnet wird im Browser.
Die erzeugte Synopse ist byteweise identisch mit der der Befehlszeile
(SHA-256 verglichen für IfSG 48/27/21 und BayJG 151/3/54).
Die Befehlszeile bleibt unberührt: `./mvnw package` erzeugt unverändert das
JAR, alle Optionen und Meldungstexte sind gleich, das Wasm-Profil ist rein
additiv und verlangt Oracle GraalVM 25.1+ (die CE hat kein Web Image).
Portabilitätsschnitt (nützt beiden Fassungen):
* `Quelle` (Name + Bytes) ersetzt `Path` in der Pipeline; nur die
Befehlszeile kennt noch ein Dateisystem. Der Name trägt genau den
bisherigen `getFileName()`-Text, damit Warnungen und Quellenzeile
wortgleich bleiben.
* `DateiTyp` erkennt PDF/XML/Klartext an den Signaturbytes. Tika entfällt —
eine schwergewichtige Abhängigkeit samt ServiceLoader- und
XML-Konfiguration weniger, was der Wasm-Übersetzung unmittelbar zugutekommt.
Vier Eigenheiten von Web Image, die der Quelltext jeweils an Ort und Stelle
vermerkt:
* `java.util.zip.Inflater` ist nicht angebunden (GR-65205), ohne Inflate ist
kein PDF lesbar. `InflaterErsatz` substituiert ihn durch jzlib.
* Typisierte JS-Felder lassen sich nicht nach `byte[]` umsetzen
(„byteArrayHub is not defined“); der Dateiinhalt wandert als Base64.
* JULs Standardformatter ruft `StackWalker`, den es dort nicht gibt.
* Im Worker fehlt `document.currentScript`, worauf die Laufzeit das
Wasm-Modul neben `worker.js` sucht; die VM wird deshalb mit ausdrücklichem
Pfad ein zweites Mal gestartet.
Die Reachability-Metadaten stammen aus einem Lauf des Tracing-Agents über die
Pipeline; die PDFBox- und FontBox-Ressourcen sind als Globs ergänzt, sonst
scheitern PDFs an „Could not find referenced cmap stream Identity-H“.
Entfallen: WebMain, UploadHandler, StaticHandler, Multipart und die
systemd-Unit. Die nginx-Vorlage liefert jetzt statische Dateien aus, und die
Datenschutzseite sagt, was nun stimmt: Die Dateien verlassen den Rechner
nicht.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I38faf2ac0f764d601f080d4276babe4747773683
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Bisher nahm ÄndGgner nur verkündete Artikelgesetze und Gesetzentwürfe an, ohne
den Unterschied zu kennen. Dokumente, die einen Entwurf ändern statt ein
Gesetz, lieferten still null Befehle.
Neu:
* Dokumentart-Erkennung aus dem Rohtext (DokumentErkenner, DokumentArt,
DokumentKopf) — vor der Bereinigung, weil gerade die Drucksachenköpfe als
Kolumnentitel wegfallen. Erkannt wird nie am Dateinamen: Die Beispieldaten
enthalten eine Datei namens Beschlussempfehlung, die in Wahrheit ein
Entschließungsantrag ist. Dokumente ohne Befehle erzeugen jetzt eine
benannte Warnung statt stiller Leere.
* Änderungsanträge (AenderungsantragParser, EntwurfsPatcher): Der Antrag wird
auf den Entwurfstext angewandt, der geänderte Entwurf danach wie gewohnt auf
das Stammgesetz — eine komponierte Synopse. Drucksachen- und Gesetzesstellen
bleiben getrennte Typen; die Zuordnung Antrag→Entwurf läuft über die
Drucksachennummer, nicht über die Argumentreihenfolge. Der 1910 Zeilen große
BefehlAnwender bleibt unberührt.
* Beschlussempfehlungen werden erkannt und mit Begründung übergangen, die den
brauchbaren Entwurf beim Namen nennt. Die Spaltentrennung der
Zusammenstellung ist gebaut (FontgroessenFilter.Spalte, koordinatenbasiert
am Steg) und belegt: Die linke Spalte ergibt Befehl für Befehl den
Regierungsentwurf. Die rechte Spalte bleibt bewusst offen — sie vermerkt
„unverändert“ auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke, ihre
Anführungszeichen gehen daher nicht auf; nötig ist die zeilenweise Zuordnung
beider Spalten über die gemeinsame Grundlinie.
Die Synopse kennzeichnet eine Entwurfsfassung als solche.
296 Tests grün (vorher 269); alle gepinnten Akzeptanzzahlen unverändert.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I0001d25fcbd9969fc06eea675edc4326ce2e02f9
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Extracts the CLI pipeline into a reusable Pipeline class and exposes it
via a dependency-free JDK HttpServer (upload form, bounded worker pool
with 503 on overload, per-request size/time limits, no persisted
uploads), plus nginx/systemd deploy templates and Impressum/Datenschutz
placeholders for public operation.
Change-Id: I6e8e7afa3c4b1082cdf9e82da0fae0b5b49470ad
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Bump all dependencies and plugins to current versions. Replace the
tika-parsers bundle with a direct PDFBox dependency (we need
PDFTextStripper control), add java-diff-utils for the synopsis diff,
and add JUnit 5 with AssertJ for testing. Drop unused dependencies
(tess4j, Lanterna, term4j, sqlite-jdbc, imageio codecs, annotation
libraries) in favour of jspecify. Regenerate the Maven wrapper with
the official plugin (Takari is dead) and remove the vestigial Ant
wrapper and Tika configuration.
Co-Authored-By: Claude Fable 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I0e1813b3967027cbb0bb978591d345ce138fa0a0
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With the new configuration, Tika can now extract text from PDFs and
XML documents.
Also configures logging for the application.
Change-Id: I7a89c2b232ed4e220665dd335a5f5a0cc3ef2994
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