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diff --git a/src/test/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES new file mode 100644 index 0000000..b215642 --- /dev/null +++ b/src/test/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES @@ -0,0 +1,53 @@ +Änderungsverordnung: +- Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer + Kindergartenfinanzierungsverordnung vom 16.01.2026, verkündet am + 13.02.2026 (GVBl. für den Freistaat Thüringen Nr. 2 S. 77), in Kraft + mit Wirkung vom 01.01.2026 + (GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf) +- Das Heft ist ein Sammelheft mit vier Verkündungen; nur diese eine ist + ein Änderungsdokument. Artikel 2 regelt das Inkrafttreten. + +Stammfassung (ThuerKigaFinVO-alt.txt): +- Das Landesrechtportal landesrecht.thueringen.de ist dieselbe + anmeldepflichtige juris-Anwendung wie die Portale Schleswig-Holsteins, + Berlins, Baden-Württembergs und Hessens: Jede Dokument-URL liefert nur + die rund 5,4 kB große Hülle der Single-Page-Anwendung. Auch das + GVBl-Archiv der Staatskanzlei (thueringen.de/th1/tsk/gvbl/) ist für + Skripte gesperrt (Bot-Schutz, liefert eine Fehlerseite). +- Frei zugänglich ist dagegen die Parlamentsdokumentation des + Thüringer Landtags, der das Blatt herausgibt. Schema: + parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>] + Die Wahlperiode muss stimmen (2018 = 06, 2021/2023 = 07, ab 2024 = 08); + passt sie nicht, kommt statt des PDF eine HTML-Seite („Das aufgerufene + Dokument ist in der Datenbank noch nicht verfügbar“). Mit /seite/<S> + antwortet der Dienst nur, wenn dort eine Verkündung beginnt — so lässt + sich zu einer Fundstelle das Heft finden. +- Die konsolidierte Fassung ist deshalb aus den Gesetzblättern selbst + zusammengesetzt. Verwendet wurden: + * Stammfassung: Thüringer Kindertagesbetreuungsfinanzierungsverordnung + (ThürKitaFinVO) vom 03.12.2018 (GVBl. 2018 Nr. 13 S. 717) + * Erste ÄndVO vom 01.12.2021 (GVBl. 2021 Nr. 31 S. 597) — benennt die + Verordnung in Thüringer Kindergartenfinanzierungsverordnung + (ThürKigaFinVO) um und zieht die Verweisungen vom ThürKitaG auf das + ThürKigaG nach + * Zweite ÄndVO vom 26.09.2023 (GVBl. 2023 Nr. 13 S. 287) — fügt § 7a + ein und hebt § 10 auf + * Dritte ÄndVO vom 17.10.2024 (GVBl. 2024 Nr. 16 S. 682) — hebt § 7 + auf; ihre Nr. 1 tritt erst am 01.01.2026 in Kraft und gilt damit für + die hier gesuchte Fassung bereits +- Aufbereitung: Rohtext über das werkzeugeigene --extract-only (das Heft + ist zweispaltig; pdftotext -layout verschränkt die Spalten), dann die + Ligatur-Artefakte des älteren Heftsatzes geheilt („fi nanzierung“, + „pfl ege“), dann jeder Änderungsbefehl als eine geprüfte Ersetzung + angewandt — schlägt eine fehl, bricht die Aufbereitung ab; geraten wird + nichts. Zuletzt die kanonische Form hergestellt: Normkopf und Titel auf + einer Zeile, Absatzmarker am Zeilenanfang. +- Aufgehobene Paragraphen stehen als Platzhalter („§ 7 (aufgehoben)“, + „§ 10 (aufgehoben)“), wie es die konsolidierten Fassungen halten. Genau + daran hängt Punkt 7 der Vierten ÄndVO: „Die bisherigen §§ 9 bis 12 + werden die §§ 8 bis 10“ nennt vier Bezeichnungen für drei Einheiten, + weil der Platzhalter § 10 keine Einheit ist. +- Gegenprobe: Alle zehn Befehle der Vierten ÄndVO finden ihr Ziel und + ihren zitierten Ausgangswortlaut; keiner bleibt manuell. Eine amtliche + konsolidierte Nachfassung war nicht zu beschaffen (siehe oben), ein + zeichengenauer Abgleich mit ihr steht deshalb aus. |
