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diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index fa1f7b7..b433d94 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -156,6 +156,34 @@ Halbsatz-Anfügung („durch einen *Strichpunkt* ersetzt und folgender Halbsatz *Einleitung*" als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen Punkt („entsprechend der vorstehenden Nummer 8 Buchst. a"). +|Saarland +|`Saarland/ABl-2026-31_Saarlandpakt-AendG.pdf` — Amtsbl. des Saarlandes Teil I Nr. 31 vom +13.08.2026 (Gesetz Nr. 2211 zur Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt) +|Voller Belegfall, und zwar für *zwei* Stammwerke aus einem Heft: Artikel 1 das Gesetz (SPaktG, +19 → 20 Normen, 19 davon zeichengenau), Artikel 2 die Verordnung zu seiner Ausführung +(AusfSPaktGVO, 10/10). Das Portal führt keine Fassungsliste; die Vorfassung ist der +*Änderungshistorie* entnommen — sie weist für 2026 je genau eine Änderung aus — und aus den +Gesetzblättern von 2019, 2020 und 2024 gegengeprüft. Das Amtsblatt selbst ist frei und +skriptlesbar (`amtsblatt.saarland.de`, kein Einseitenprogramm), zurück bis Ausgabe 48/2009. +Drei allgemeine Funde: der *Kolumnentitel* des Amtsblattes im Inhaltsstrom, die *Artikelwahl bei +Ausführungsverordnungen* (die Genitiv-Streichung darf nicht greifen, wenn das Ziel selbst eine +solche Verordnung ist) und die *Wortfuge am markerlosen Umbruch* (Wortbestand ohne die +zeilenletzten Wörter). Offen bleibt der Kopf von weniger als vier Zeichen, der von einer Vorsilbe +nicht zu unterscheiden ist — daran hängt die eine Abweichung in § 8a. + +|Sachsen-Anhalt +|`SachsenAnhalt/Ltg-Drs-8-6357_Fischereigesetz-AendG-Entwurf.pdf` — Landtag von Sachsen-Anhalt, +Drs. 8/6357 vom 11.12.2025 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes) +|Nur bis zur *Befehlserkennung* belegt (14 Befehle), und zwar doppelt begründet: Das Portal führt +keine Vorfassung, und das GVBl. LSA ist überhaupt nicht frei — abrufbar sind nur die +Inhaltsverzeichnisse der letzten Hefte. Frei ist die Parlamentsdokumentation +(`padoka.landtag.sachsen-anhalt.de`), weshalb hier die *Drucksache* das Änderungsdokument ist. +Fund: die *Buchstabengliederung mit Punkt* („a.“) und die *kleinen römischen Zahlen* („i.“, „ii.“) +als dritte Ebene; „i.“ ist zweideutig und wird aus dem Stand der Gliederung entschieden. Dazu die +Nebenform „erhält die Fassung“ und der wahlfreie Doppelpunkt vor dem Zitat. Offen: die auslassende +Anfügung („Als Abs. 2 neu angefügt: …“) und, an der Vorlage, das fehlende Verb in „In § 31 Abs. 2 +wie folgt geändert:“. + |Thüringen |`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom 13.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs- @@ -350,10 +378,18 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. * *Vorfassungen bei knapp gehaltenen juris-Portalen* — Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt führen nur die aktuelle Gesamtausgabe nebst einer Aufzählung der Änderungen; die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste", über die Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und - Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Ohne Vorfassung ist kein - Akzeptanzfall möglich, sondern nur die Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein Ausweg wäre, die - Vorfassung aus den *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen. -* Saarland und Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst. + Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Für das Saarland hilft seit + Welle 27 die *Änderungshistorie* aus: Weist sie für das fragliche Jahr genau eine Änderung aus, + so ist die Vorfassung die Gesamtausgabe ohne diese eine — gegengeprüft an den Gesetzblättern. + Für Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hat sich kein solcher Fall gefunden; dort bleibt es bei + der Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein weiterer Ausweg wäre, die Vorfassung aus den + *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen. +* *Die kurze Wortfuge* — ein Kopf von weniger als vier Zeichen vor einem markerlosen Umbruch ist + von einer Vorsilbe nicht zu unterscheiden („aus" + „geschlossen" gegen „zu" + „ergreifen"). Ein + Wörterbuch fehlt, der Wortbestand des Dokuments trägt hier nicht, und geraten wird nicht. +* *Zwei Befehlsformen Sachsen-Anhalts* — die auslassende Anfügung („Als Abs. 2 neu angefügt: …") + und, aus dem saarländischen Heft von 2024, die Anfügung an die Überschrift des Werkes selbst + sowie der Verbund aus Bereichsumnummerierung und Wortstreichung. == Wo weitermachen @@ -364,8 +400,9 @@ gegen die amtliche Fassung, und `--neufassung` gibt die errechnete Fassung als k Klartext aus. Ein weiteres Land kostet damit Stammfassung, Heft und Nachfassung — keinen eigenen Prüfcode mehr. Nach absteigendem Nutzen: -. *Weitere Länder erfassen* — Saarland und Sachsen-Anhalt (Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sind - seit Welle 25 erfasst). Die Beschaffungswege sind für alle geprüft (26./27.08.2026): +. *Weitere Länder erfassen* — **erledigt in Welle 27**: Mit dem Saarland und Sachsen-Anhalt ist + der Länderkreis geschlossen; alle sechzehn Länder sind erfasst. Die Beschaffungswege im + einzelnen: + -- Mecklenburg-Vorpommern:: *Gegangen* (Welle 25). Das Gesetzblatt liegt vollständig und @@ -389,9 +426,22 @@ Fassungen“ (`…&template=20_gp_ifg_meta_fassungen_d`) und „Änderungshistor `gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/<JJJJ_MM_TT>_GBl_Nr_<NNNN>_signed.pdf`, die Heftliste (`gesetzblatt.bremen.de/?skip=<N>&max=100`) nennt zu jedem den geänderten Gegenstand. Siehe `Bremen/SOURCES`. -Saarland und Sachsen-Anhalt:: unverändert ohne Vorfassungen (siehe „Noch offen“); dort bleibt es -bei der Prüfung bis zur Befehlserkennung, es sei denn, die Einzelnormen mit ihren Stichtagen -tragen. +Saarland:: *Gegangen* (Welle 27). Das Verkündungsportal `amtsblatt.saarland.de` ist ein +gewöhnliches, skriptlesbares jportal; die fünf jüngsten Hefte hängen an der Startseite +(`/jportal/docs/news_anlage/sl/pdf/VerkBl/ABl/ads_<Nr>-<Jahr>_teil_I_signed.pdf`), die älteren +liegen unter `/jportal/docs/anlage/…` und verlangen die Sitzungskennung, die die Dokumentseite +mitgibt. Die Dokumentkennung ist `VB-SL-ABlI<Jahr><erste Seite des Heftes>`; zu einer Fundstelle +findet man das Heft, indem man von der Seitenzahl abwärts zählt. Das Landesrechtsportal +`recht.saarland.de` (`bssl`) bleibt eine Einseitenanwendung ohne Fassungsliste — die Vorfassung +kommt aus der Änderungshistorie. Siehe `Saarland/SOURCES`. +Sachsen-Anhalt:: *Gegangen* (Welle 27), aber nur bis zur Befehlserkennung. Das GVBl. LSA ist nicht +frei: `landesrecht-sachsen-anhalt.info/down/aletztg.pdf` gibt allein die Inhaltsverzeichnisse der +letzten vierunddreißig Hefte aus, und der Wirt verlangt dafür eine Browserkennung (sonst 403). Das +Änderungsdokument ist deshalb die Drucksache des Landtags: +`padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp<WP>/drs/d<Nummer><Kürzel>.pdf`, gefunden über +`/portal/browse.tt.html` (die Suchmaske lädt ihre Ergebnisse verzögert nach). Das +Landesrechtsportal `landesrecht.sachsen-anhalt.de` (`bsst`) führt gleichfalls keine +Fassungsliste. Siehe `SachsenAnhalt/SOURCES`. -- *Erledigt in Welle 23:* Die Frage nach den _Anlagen-Nummern im gii-XML_ war falsch gestellt. Eine |
