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diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index eabc0bf..ecd38b9 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -12,11 +12,10 @@ WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ih in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung. -Zu jedem Beispiel ist bislang nur das *Änderungsgesetz* beschafft. Die jeweils zugehörige -*konsolidierte Stammfassung* (nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG) fehlt noch; sie käme -je Land aus einem eigenen Portal (juris-basiert: landesrecht-bw, recht.nrw, revosax, voris, -hessenrecht, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de; Eigensystem: Berlin) oder als handgepflegter -`--extract-only`-Klartext analog zu `BayJG/BayJG-alt.txt`. +Zu jedem Beispiel gehört ein *Änderungsgesetz*; wo auch die *konsolidierte Stammfassung* vorliegt +(nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG), ist der Fall bis zur Anwendung belegt. Die +Stammfassung kommt je Land aus dem Portal des Landes oder als handgepflegter Klartext analog zu +`BayJG/BayJG-alt.txt`; welcher Weg trägt, steht unter „Beschaffung der Stammfassungen“. == Übersicht @@ -48,7 +47,10 @@ Zuständigkeiten) |*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl; *abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60") -steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. +steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. Die Stammverordnung führt *keine +Paragraphenüberschriften* und gliedert sich in *ausgeschriebene Ordinalzahlen* („Erster Teil"). +Voller Akzeptanzfall, Stammfassung `Hessen/StVRZustV-alt.txt`, Prüfmaßstab +`Hessen/StVRZustV-neu.txt`. |Niedersachsen |`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom @@ -141,13 +143,15 @@ vollständig belegt. Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt — alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe „Noch offen“). -* *Hessen* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle - 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt. Der als Härtetest erwartete Sperrsatz erwies sich als +* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle + 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach + zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Der als Härtetest erwartete Sperrsatz erwies sich als harmlos — er trifft nur den Unterschriftenblock. Zu tun war dreierlei: die laufende GVBl-Fußzeile und der Masthead als Kolumnentitel, die Sternchen-Fußnote der Überschrift („* Ändert FFN 61-60“, am Seitenfuß zwischen zwei Gliederungspunkten) ebenso, und zwei Befehlsformen — der Zusatz „am Ende“ darf beim Satzzeichen fehlen, und das Objekt hinter „durch“ darf auch ohne Fundstelle - verkürzt sein. Ein voller Akzeptanztest ist *nicht* möglich — siehe „Noch offen“. + verkürzt sein. Die Stammfassung ist über eine *Browsersteuerung* aus dem Landesrechtsportal + beschafft; damit ist die juris-Sackgasse aufgebrochen (siehe „Beschaffung der Stammfassungen“). * Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen. @@ -168,7 +172,21 @@ Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet di Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen, per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`. -juris-Landesportale:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` +juris-Landesportale, Browsersteuerung:: Der Weg, der die Sackgasse aufbricht — *erprobt an Hessen*. +Diese Portale sind Einseitenanwendungen: Jede Skriptabfrage erhält nur die rund 5,4 kB große +Anwendungshülle, gleich unter welcher Adresse. Ein *Browser* dagegen bekommt den Text. Er ist +deshalb Dokument für Dokument über eine Browsersteuerung auszulesen, nicht im Massenabzug. +Maßgeblich ist die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste“ der Dokumentansicht: Sie führt jede Fassung +mit ihrem Geltungszeitraum und macht sie unter einer *datierbaren* Adresse abrufbar — +`/<Kennung>/document/aiz-jlr-<Dokumentkennung>@<JJJJMMTT>`; Vor- und Nachfassung sind damit +unmittelbar adressierbar und das Ergebnis gegen die amtliche Nachfassung prüfbar. Zwei +Fallstricke: Die Seite rendert nachlädig, sodass ein Auszug des sichtbaren Bereichs mitten im +Gesetz abbricht — maßgeblich ist der Textinhalt des Dokumentbehälters (`div.docLayoutText`); und +die Portale führen im Seitenkopf eine Vorbehaltsangabe zum Text- und Data-Mining +(„tdm-reservation“), die für gemeinfreie amtliche Werke nach § 5 UrhG keine Wirkung entfalten +kann. Rezept im einzelnen: `Hessen/SOURCES`. + +juris-Landesportale, Skript:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` (Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung), `landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`). und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen). @@ -203,7 +221,8 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. == Noch offen -* *Schleswig-Holstein — Stammfassung nicht beschaffbar*: Das Landesportal +* *Schleswig-Holstein — Stammfassung noch nicht beschafft* (der Weg über die Browsersteuerung ist + seit Hessen offen und hier noch nicht gegangen): Das Landesportal `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist seit Ende 2022 eine reine Single-Page-Anwendung; die Dokumentinhalte liegen hinter einer anmeldepflichtigen „mylex“-API (`connectUrl` aus dem `localStorage`), sämtliche Dokument-URLs liefern nur die leere Anwendungshülle. Die Wayback @@ -212,13 +231,10 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt. -* *Berlin — Stammfassung nicht beschaffbar*: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe +* *Berlin — Stammfassung noch nicht beschafft* (desgleichen): `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes. -* *Hessen — Stammfassung nicht beschaffbar*: `rv.hessenrecht.hessen.de` ist dieselbe juris-Anwendung - (Kennung `bshe`) wie die Portale Schleswig-Holsteins und Berlins; Dokument-URLs liefern nur die - Anwendungshülle. Die Befehlserkennung ist vollständig belegt, die Anwendung bleibt offen. * *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und @@ -239,13 +255,27 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen. Nach absteigendem Nutzen: -. *Ein Anlage-tragendes Stammgesetz über `recht.nrw.de` beschaffen* — und dann die - *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen - auch die Inhaltsübersicht als Norm). Über Berlin oder Baden-Württemberg geht das nicht mehr: - deren Portale sind als juris-Anwendung nachgeprüft. Ohne eine solche Stammfassung bleibt die - Ergänzung nicht end-to-end prüfbar. +. *Die übrigen drei Stammfassungen über die Browsersteuerung holen* — Schleswig-Holstein + (Gemeindeordnung, Kreisordnung), Berlin (ASOG, LAF-Errichtungsgesetz) und Baden-Württemberg + (Kommunalwahlordnung). Der Weg steht seit Hessen fest und ist unter „Beschaffung der + Stammfassungen“ beschrieben; damit werden aus drei Erkennungsfällen volle Akzeptanzfälle. +. *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen + auch die Inhaltsübersicht als Norm). Berlins Artikel 1 und Baden-Württembergs Verordnung ändern + Anlagen; mit deren Stammfassungen aus Schritt 1 wird die Ergänzung end-to-end prüfbar. . *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch offen“. +*Erledigt:* _Hessen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`, +einundzwanzig Befehle, kein Rest; alle zweiundfünfzig Normen gleichen der amtlichen Nachfassung). +Der Fall hat den Beschaffungsweg über die Browsersteuerung eröffnet und fünf allgemeine Befunde +gebracht: Ein Normkopf darf ohne Überschrift stehen; eine Gliederung darf ihr Ordinale +ausschreiben („Erster Teil“); die Streichung einer Absatzbezeichnung nimmt dem Wortlaut seine +Nummer, statt ihn zu beseitigen; ein Platzhalter „(weggefallen)“ steht nur dort, wo ihm eine +weitere Einheit folgt, deren Bezeichnung er schonen soll; und ein Wort, das an die Stelle eines +Satzzeichens tritt, bekommt seinen Zwischenraum. Zwei vorbestehende stille Mängel kamen dabei ans +Licht: `List.remove` erhielt einen geboxten Index und entfernte deshalb nichts (das traf auch die +Neufassung eines Absatzes durch mehrere), und ein Aufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt als +Unter-Überschrift. + *Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches @@ -266,6 +296,7 @@ das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlau Bußgeldkatalogs — dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke hängt; für Sachsen, Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte -Residuum im WDR-Gesetz; für Schleswig-Holstein, Berlin und Hessen die vollständige *Erkennung* -(dort 21 Befehle). Wer eine dieser Zahlen +Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf +aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein und Berlin die vollständige +*Erkennung*. Wer eine dieser Zahlen ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken. |
