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path: root/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 14:56:08 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 14:56:08 +0200
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Der Browser bekommt, was dem Skript verwehrt bleibt
Die Landesrechtsportale, die auf der juris-Anwendung beruhen, galten als Sackgasse: Jede Skriptabfrage erhält nur ihre leere Anwendungshülle, gleich unter welcher Adresse. Sie geben ihren Wortlaut aber jedem Browser, und über eine Browsersteuerung ist er Werk für Werk auszulesen. Damit ist die hessische Verkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung in beiden maßgeblichen Fassungen beschafft — der vom 1. Januar 2026 und der vom 4. Februar 2026 — und Hessen ist kein bloßer Erkennungsfall mehr, sondern ein voller Belegfall: einundzwanzig Befehle, kein Rest, und alle zweiundfünfzig Normen gleichen zeichengenau der amtlichen Nachfassung. Der Weg dorthin hat fünf allgemeine Lücken aufgedeckt. Der Klartext-Parser verlangte für jeden Normkopf eine Überschrift, die eine Verordnung nicht führt, und kannte die ausgeschriebene Gliederung nicht („Erster Teil“); ein Aufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt ihm als Unter-Überschrift. Der Anwender behandelte die Streichung einer Absatzbezeichnung wie die Aufhebung des Absatzes, setzte Platzhalter auch dort, wo kein Platz zu halten war, und ließ ein Wort, das an die Stelle eines Satzzeichens tritt, am Vorwort kleben. Zwei stille Mängel kamen unverhofft mit: „List.remove“ war zweimal ein geboxter Index übergeben, sodass der Aufruf an die suchende Überladung band, nichts fand und nichts meldete. Betroffen war neben der Aufhebung eines Absatzes auch dessen Neufassung durch mehrere — der alte Absatz blieb neben den neuen stehen. Geprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt, REUSE-Konformität 157 von 157. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I20ac8a7bc66357cd66daa167184b06b8c419f843
Diffstat (limited to 'src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc')
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1 files changed, 53 insertions, 22 deletions
diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
index eabc0bf..ecd38b9 100644
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+++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
@@ -12,11 +12,10 @@ WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ih
in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
-Zu jedem Beispiel ist bislang nur das *Änderungsgesetz* beschafft. Die jeweils zugehörige
-*konsolidierte Stammfassung* (nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG) fehlt noch; sie käme
-je Land aus einem eigenen Portal (juris-basiert: landesrecht-bw, recht.nrw, revosax, voris,
-hessenrecht, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de; Eigensystem: Berlin) oder als handgepflegter
-`--extract-only`-Klartext analog zu `BayJG/BayJG-alt.txt`.
+Zu jedem Beispiel gehört ein *Änderungsgesetz*; wo auch die *konsolidierte Stammfassung* vorliegt
+(nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG), ist der Fall bis zur Anwendung belegt. Die
+Stammfassung kommt je Land aus dem Portal des Landes oder als handgepflegter Klartext analog zu
+`BayJG/BayJG-alt.txt`; welcher Weg trägt, steht unter „Beschaffung der Stammfassungen“.
== Übersicht
@@ -48,7 +47,10 @@ Zuständigkeiten)
|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
*abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
-steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten.
+steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. Die Stammverordnung führt *keine
+Paragraphenüberschriften* und gliedert sich in *ausgeschriebene Ordinalzahlen* („Erster Teil").
+Voller Akzeptanzfall, Stammfassung `Hessen/StVRZustV-alt.txt`, Prüfmaßstab
+`Hessen/StVRZustV-neu.txt`.
|Niedersachsen
|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
@@ -141,13 +143,15 @@ vollständig belegt.
Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt — alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der
unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe „Noch
offen“).
-* *Hessen* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
- 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt. Der als Härtetest erwartete Sperrsatz erwies sich als
+* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
+ 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach
+ zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Der als Härtetest erwartete Sperrsatz erwies sich als
harmlos — er trifft nur den Unterschriftenblock. Zu tun war dreierlei: die laufende GVBl-Fußzeile
und der Masthead als Kolumnentitel, die Sternchen-Fußnote der Überschrift („* Ändert FFN 61-60“,
am Seitenfuß zwischen zwei Gliederungspunkten) ebenso, und zwei Befehlsformen — der Zusatz
„am Ende“ darf beim Satzzeichen fehlen, und das Objekt hinter „durch“ darf auch ohne Fundstelle
- verkürzt sein. Ein voller Akzeptanztest ist *nicht* möglich — siehe „Noch offen“.
+ verkürzt sein. Die Stammfassung ist über eine *Browsersteuerung* aus dem Landesrechtsportal
+ beschafft; damit ist die juris-Sackgasse aufgebrochen (siehe „Beschaffung der Stammfassungen“).
* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen
1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen.
@@ -168,7 +172,21 @@ Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet di
Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`.
-juris-Landesportale:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
+juris-Landesportale, Browsersteuerung:: Der Weg, der die Sackgasse aufbricht — *erprobt an Hessen*.
+Diese Portale sind Einseitenanwendungen: Jede Skriptabfrage erhält nur die rund 5,4 kB große
+Anwendungshülle, gleich unter welcher Adresse. Ein *Browser* dagegen bekommt den Text. Er ist
+deshalb Dokument für Dokument über eine Browsersteuerung auszulesen, nicht im Massenabzug.
+Maßgeblich ist die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste“ der Dokumentansicht: Sie führt jede Fassung
+mit ihrem Geltungszeitraum und macht sie unter einer *datierbaren* Adresse abrufbar —
+`/<Kennung>/document/aiz-jlr-<Dokumentkennung>@<JJJJMMTT>`; Vor- und Nachfassung sind damit
+unmittelbar adressierbar und das Ergebnis gegen die amtliche Nachfassung prüfbar. Zwei
+Fallstricke: Die Seite rendert nachlädig, sodass ein Auszug des sichtbaren Bereichs mitten im
+Gesetz abbricht — maßgeblich ist der Textinhalt des Dokumentbehälters (`div.docLayoutText`); und
+die Portale führen im Seitenkopf eine Vorbehaltsangabe zum Text- und Data-Mining
+(„tdm-reservation“), die für gemeinfreie amtliche Werke nach § 5 UrhG keine Wirkung entfalten
+kann. Rezept im einzelnen: `Hessen/SOURCES`.
+
+juris-Landesportale, Skript:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen).
@@ -203,7 +221,8 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
== Noch offen
-* *Schleswig-Holstein — Stammfassung nicht beschaffbar*: Das Landesportal
+* *Schleswig-Holstein — Stammfassung noch nicht beschafft* (der Weg über die Browsersteuerung ist
+ seit Hessen offen und hier noch nicht gegangen): Das Landesportal
`gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist seit Ende 2022 eine reine Single-Page-Anwendung; die
Dokumentinhalte liegen hinter einer anmeldepflichtigen „mylex“-API (`connectUrl` aus dem
`localStorage`), sämtliche Dokument-URLs liefern nur die leere Anwendungshülle. Die Wayback
@@ -212,13 +231,10 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits
SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte
Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt.
-* *Berlin — Stammfassung nicht beschaffbar*: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
+* *Berlin — Stammfassung noch nicht beschafft* (desgleichen): `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso
anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des
ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes.
-* *Hessen — Stammfassung nicht beschaffbar*: `rv.hessenrecht.hessen.de` ist dieselbe juris-Anwendung
- (Kennung `bshe`) wie die Portale Schleswig-Holsteins und Berlins; Dokument-URLs liefern nur die
- Anwendungshülle. Die Befehlserkennung ist vollständig belegt, die Anwendung bleibt offen.
* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind
sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden
anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und
@@ -239,13 +255,27 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen.
Nach absteigendem Nutzen:
-. *Ein Anlage-tragendes Stammgesetz über `recht.nrw.de` beschaffen* — und dann die
- *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen
- auch die Inhaltsübersicht als Norm). Über Berlin oder Baden-Württemberg geht das nicht mehr:
- deren Portale sind als juris-Anwendung nachgeprüft. Ohne eine solche Stammfassung bleibt die
- Ergänzung nicht end-to-end prüfbar.
+. *Die übrigen drei Stammfassungen über die Browsersteuerung holen* — Schleswig-Holstein
+ (Gemeindeordnung, Kreisordnung), Berlin (ASOG, LAF-Errichtungsgesetz) und Baden-Württemberg
+ (Kommunalwahlordnung). Der Weg steht seit Hessen fest und ist unter „Beschaffung der
+ Stammfassungen“ beschrieben; damit werden aus drei Erkennungsfällen volle Akzeptanzfälle.
+. *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen
+ auch die Inhaltsübersicht als Norm). Berlins Artikel 1 und Baden-Württembergs Verordnung ändern
+ Anlagen; mit deren Stammfassungen aus Schritt 1 wird die Ergänzung end-to-end prüfbar.
. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch offen“.
+*Erledigt:* _Hessen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`,
+einundzwanzig Befehle, kein Rest; alle zweiundfünfzig Normen gleichen der amtlichen Nachfassung).
+Der Fall hat den Beschaffungsweg über die Browsersteuerung eröffnet und fünf allgemeine Befunde
+gebracht: Ein Normkopf darf ohne Überschrift stehen; eine Gliederung darf ihr Ordinale
+ausschreiben („Erster Teil“); die Streichung einer Absatzbezeichnung nimmt dem Wortlaut seine
+Nummer, statt ihn zu beseitigen; ein Platzhalter „(weggefallen)“ steht nur dort, wo ihm eine
+weitere Einheit folgt, deren Bezeichnung er schonen soll; und ein Wort, das an die Stelle eines
+Satzzeichens tritt, bekommt seinen Zwischenraum. Zwei vorbestehende stille Mängel kamen dabei ans
+Licht: `List.remove` erhielt einen geboxten Index und entfernte deshalb nichts (das traf auch die
+Neufassung eines Absatzes durch mehrere), und ein Aufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt als
+Unter-Überschrift.
+
*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn
Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine
Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches
@@ -266,6 +296,7 @@ das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlau
Bußgeldkatalogs — dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke
hängt; für Sachsen,
Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
-Residuum im WDR-Gesetz; für Schleswig-Holstein, Berlin und Hessen die vollständige *Erkennung*
-(dort 21 Befehle). Wer eine dieser Zahlen
+Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf
+aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein und Berlin die vollständige
+*Erkennung*. Wer eine dieser Zahlen
ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.