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diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index 9a0156c..489fbb4 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -31,7 +31,9 @@ Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinate Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen (Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen — der Seitenkopf wird herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung -a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage* mit eigener Nummern-Gliederung. +a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage*, deren Einheiten als *Überschriften* („Nummer 6") +statt als Aufzählungsmarken gesetzt sind. Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein voller +Akzeptanzfall; das Portal setzt die amtlichen *Satznummern als angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen …"). |Schleswig-Holstein |`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom @@ -115,6 +117,51 @@ aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung (167 bzw. 86 Normen). Artikel 3 ändert ein anderes Änderungsgesetz und wird zu Recht nicht gewählt. Beide Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft. +* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden + Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt. ++ +-- +`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle, +kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`. +`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100 +angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die +Umnummerierungs-Kaskaden (§ 3: Absatz 2 → zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer +Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen +„Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist +Nr. 13 e) aa): „der Punkt am Ende des Satzes“ ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig. +`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm +`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). +`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl, +kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert). +Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt — der Text nach der Änderungsformel ist +der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein +vollständiges „durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene +Maschinerie. +-- ++ +Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es +bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht +(§ 15 WDR-Gesetz: „des“ vor „Bundesreisekostengesetzes“ entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein +überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter +„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026 +vollständig belegt. +* *Berlin* ist zur Hälfte umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2 + (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf + Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026; die Stammfassung ist über die + Browsersteuerung beschafft. Artikel 1 (ASOG) wird *vollständig erkannt* — alle sechs Befehle, + einschließlich der Änderungen an der unnummerierten Anlage —, aber nicht angewandt: Fünf der + sechs zielen auf Einheiten der Anlage, die dort als Überschriften stehen („Nummer 6“, + „Nummer 23“, „Nummer 31“) und nicht als Aufzählungsmarken. Sie brauchen einen eigenen Rang + zwischen Norm und Absatz; Begründung und Bezugsweg in `Berlin/SOURCES`. +* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle + 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach + zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Die Stammfassung ist über eine + *Browsersteuerung* aus dem Landesrechtsportal beschafft; damit ist die juris-Sackgasse + aufgebrochen (siehe „Beschaffung der Stammfassungen“). + +* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen + 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen. + == Beschaffung der Stammfassungen Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg @@ -182,11 +229,19 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. == Noch offen -* *Berlin — Stammfassung noch nicht beschafft* (desgleichen): `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe +* *Berlin, ASOG — Stammfassung bewusst nicht beigelegt*, weil sie ohne den Rang der + Anlagen-Einheiten keinen Prüfgewinn brächte; der Bezugsweg steht in `Berlin/SOURCES` und führt + in zwei Abrufen wieder dorthin. Zur Geschichte: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes. -* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind +* *Anlagen im kanonischen Klartext* — der Normkopf ist erledigt, der Rang der Nummern nicht: + Der `LandesRechtTextParser` kennt seit dieser Welle Anlagen-Normköpfe („Anlage“, „Anlage 2“, + „Anhang“), und alles hinter ihnen gehört zur Anlage — ihre inneren Überschriften gliedern nicht + das Gesetz, und ein Paragraph, den sie zitieren, eröffnet keine Norm. Offen bleibt die + *Adressierung ihrer Einheiten*: Berlins Anlage überschreibt sie mit „Nummer 6“, während der + Stellenauflöser eine Marke „6.“ im Text sucht, die dort vielfach vorkommt. Nötig ist ein eigener + Rang zwischen Norm und Absatz. Die ältere Fassung dieses Punktes, zur Einordnung: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die @@ -206,14 +261,21 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen. Nach absteigendem Nutzen: -. *Die beiden übrigen Stammfassungen über die Browsersteuerung holen* — Berlin (ASOG, - LAF-Errichtungsgesetz) und Baden-Württemberg (Kommunalwahlordnung). Der Weg ist unter - „Beschaffung der Stammfassungen“ beschrieben; Hessen und Schleswig-Holstein sind ihn gegangen. -. *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen - auch die Inhaltsübersicht als Norm). Berlins Artikel 1 und Baden-Württembergs Verordnung ändern - Anlagen; mit deren Stammfassungen aus Schritt 1 wird die Ergänzung end-to-end prüfbar. +. *Den Rang der Anlagen-Einheiten einführen* — die Nummern einer Anlage stehen zwischen Norm und + Absatz. Daran hängen Berlins Artikel 1 (fünf von sechs Befehlen) und Baden-Württembergs + Anlagen 1, 3b und 4b. Der Belegfall ist unmittelbar zur Hand: Berlins ASOG ist in zwei Abrufen + wiederbeschafft (`Berlin/SOURCES`). Mitzuerledigen ist die Umschrift der Berliner Satznummern + (angeklebte Ziffern statt Superskripte). +. *Baden-Württembergs Kommunalwahlordnung über die Browsersteuerung holen* — der Weg ist unter + „Beschaffung der Stammfassungen“ beschrieben; Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin sind ihn + gegangen. . *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch offen“. +*Erledigt:* _Berlins Artikel 2_ ist ein voller Akzeptanzfall, und der Klartext-Parser trägt +nunmehr *Anlagen als eigene Normen*. Zwei Berliner Befunde stehen für die nächste Arbeit fest: Die +Einheiten einer Anlage können als Überschriften gesetzt sein statt als Marken, und das Portal +schreibt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte. + *Erledigt:* _Schleswig-Holstein_ ist vollständig umgesetzt — der erste Fall mit *zwei* Stammgesetzen in einem Änderungsgesetz. Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu beheben: Er trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“ statt „§ 57c“, zehn Normen der Gemeindeordnung wären sonst @@ -255,5 +317,6 @@ hängt; für Sachsen, Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein die vollständige Anwendung auf beide -Stammgesetze; für Berlin die vollständige *Erkennung*. Wer eine dieser Zahlen +Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2 und die +vollständige *Erkennung* des Artikels 1. Wer eine dieser Zahlen ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken. |
