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diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index fef01d9..ea218a0 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -26,11 +26,12 @@ Stammfassung kommt je Land aus dem Portal des Landes oder als handgepflegter Kla |Berlin |`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234 (Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026) -|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Der Spaltenspike ist erledigt: Die -Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinatenbasierte -Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen -(Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen — der Seitenkopf wird -herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung +|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Innerhalb einer Spalte ist die +Reihenfolge des Inhaltsstroms bereits die Lesereihenfolge; die ganzseitenbreiten Rahmen dagegen +stehen an falscher Stelle im Strom — der Titelblock wird *zuletzt* gezeichnet, obgleich er über +beiden Spalten steht, und landete damit mitten im Fließtext. Seit Welle 21 folgt die Reihenfolge +dem Satzbild (Rinne zwischen den Spalten, breite Zeilen als Bandgrenzen), und der Titelblock steht, +wo er hingehört. Tiefe Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage*, deren Einheiten als *Überschriften* („Nummer 6") statt als Aufzählungsmarken gesetzt sind. Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein voller Akzeptanzfall; das Portal setzt die amtlichen *Satznummern als angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen …"). @@ -152,16 +153,17 @@ vollständig belegt. * *Berlin* ist umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 (ASOG) wird vollständig - erkannt und zu fünf Sechsteln angewandt; 168 der 171 Normen gleichen danach der Nachfassung. + erkannt und zu fünf Sechsteln angewandt; 169 der 171 Normen gleichen danach der Nachfassung. Die Nummern der Anlage sind seit dieser Welle *eigene Normen* („Anlage Nummer 23“), wie das Portal sie führt — damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre Befehle. Beide Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft. + -- -Die drei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung: § 67 (das Portal setzt -amtliche Satznummern, das Gesetzblatt nicht), Anlage Nummer 23 (der eine Rest, siehe unten) und -Anlage Nummer 31 (der ganzseitenbreite Titelblock steht im Inhaltsstrom mitten im Zitat — die -offene Layout-Frage). Der eine liegengebliebene Befehl benennt eine Grenze des Klartextformats: +Die zwei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung: § 67 (das Portal setzt +amtliche Satznummern, das Gesetzblatt nicht) und Anlage Nummer 23 (der eine Rest, siehe unten). +Die Anlage Nummer 31 war die dritte, bis die Lesereihenfolge dem Satzbild folgte: Der +ganzseitenbreite Titelblock stand im Inhaltsstrom mitten in ihrem Zitat. Der eine liegengebliebene +Befehl benennt eine Grenze des Klartextformats: Ein Zwischentitel ohne Absatzbezeichnung („Aus dem Bereich Verkehr:“) wird dem vorangehenden Absatz zugeschlagen, weshalb dessen Text nicht auf den Punkt endet, den der Befehl meint. -- @@ -253,9 +255,6 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. dagegen als Aufzählungsmarken im Wortlaut der Anlage; dort bleibt es beim Markensuchen, und ein Befehl auf „die Überschrift der Nummer 1 der Anlage 8“ (GEG, Artikel 1 Nr. 43 b) aa)) findet seine Stelle nicht. Ob die Anlagen des Bundes ebenso zu zerlegen sind, ist offen. -* *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer - Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben - verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung. * *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor. * Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht @@ -266,10 +265,6 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche, und jedes Land mit einem Änderungs- dokument trägt nunmehr einen Belegfall bis zur Anwendung. Nach absteigendem Nutzen: -. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch - offen“. Sie ist seit dieser Welle *belegt*: Die Anlage Nummer 31 des ASOG weicht allein - deshalb von der Nachfassung ab, weil der Titelblock des Änderungsgesetzes im Inhaltsstrom - mitten in ihrem Zitat steht. . *Weitere Länder erfassen* — Rheinland-Pfalz (Verkündungsplattform erst ab 01.07.2026), Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt. |
