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--- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
+++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
@@ -145,14 +145,22 @@ bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswo
überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
vollständig belegt.
-* *Berlin* ist zur Hälfte umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2
+* *Berlin* ist umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2
(LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf
- Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026; die Stammfassung ist über die
- Browsersteuerung beschafft. Artikel 1 (ASOG) wird *vollständig erkannt* — alle sechs Befehle,
- einschließlich der Änderungen an der unnummerierten Anlage —, aber nicht angewandt: Fünf der
- sechs zielen auf Einheiten der Anlage, die dort als Überschriften stehen („Nummer 6“,
- „Nummer 23“, „Nummer 31“) und nicht als Aufzählungsmarken. Sie brauchen einen eigenen Rang
- zwischen Norm und Absatz; Begründung und Bezugsweg in `Berlin/SOURCES`.
+ Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 (ASOG) wird vollständig
+ erkannt und zu fünf Sechsteln angewandt; 168 der 171 Normen gleichen danach der Nachfassung.
+ Die Nummern der Anlage sind seit dieser Welle *eigene Normen* („Anlage Nummer 23“), wie das
+ Portal sie führt — damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre Befehle. Beide
+ Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
++
+--
+Die drei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung: § 67 (das Portal setzt
+amtliche Satznummern, das Gesetzblatt nicht), Anlage Nummer 23 (der eine Rest, siehe unten) und
+Anlage Nummer 31 (der ganzseitenbreite Titelblock steht im Inhaltsstrom mitten im Zitat — die
+offene Layout-Frage). Der eine liegengebliebene Befehl benennt eine Grenze des Klartextformats:
+Ein Zwischentitel ohne Absatzbezeichnung („Aus dem Bereich Verkehr:“) wird dem vorangehenden
+Absatz zugeschlagen, weshalb dessen Text nicht auf den Punkt endet, den der Befehl meint.
+--
* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach
zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Die Stammfassung ist über eine
@@ -229,25 +237,11 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
== Noch offen
-* *Berlin, ASOG — Stammfassung bewusst nicht beigelegt*, weil sie ohne den Rang der
- Anlagen-Einheiten keinen Prüfgewinn brächte; der Bezugsweg steht in `Berlin/SOURCES` und führt
- in zwei Abrufen wieder dorthin. Zur Geschichte: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
- juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso
- anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des
- ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes.
-* *Anlagen im kanonischen Klartext* — der Normkopf ist erledigt, der Rang der Nummern nicht:
- Der `LandesRechtTextParser` kennt seit dieser Welle Anlagen-Normköpfe („Anlage“, „Anlage 2“,
- „Anhang“), und alles hinter ihnen gehört zur Anlage — ihre inneren Überschriften gliedern nicht
- das Gesetz, und ein Paragraph, den sie zitieren, eröffnet keine Norm. Offen bleibt die
- *Adressierung ihrer Einheiten*: Berlins Anlage überschreibt sie mit „Nummer 6“, während der
- Stellenauflöser eine Marke „6.“ im Text sucht, die dort vielfach vorkommt. Nötig ist ein eigener
- Rang zwischen Norm und Absatz. Die ältere Fassung dieses Punktes, zur Einordnung: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind
- sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden
- anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und
- „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die
- konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b). Beide Portale sind
- inzwischen als juris-Anwendung *nachgeprüft* — die Lücke geht deshalb erst mit einem
- Anlage-tragenden Stammgesetz aus einem anderen Portal auf, praktisch `recht.nrw.de`.
+* *Anlagen-Nummern im gii-XML* — im Klartext des Landesrechts sind die Nummern einer Anlage
+ seit dieser Welle eigene Normen („Anlage Nummer 23“). Im gii-XML des Bundes stehen sie
+ dagegen als Aufzählungsmarken im Wortlaut der Anlage; dort bleibt es beim Markensuchen, und
+ ein Befehl auf „die Überschrift der Nummer 1 der Anlage 8“ (GEG, Artikel 1 Nr. 43 b) aa))
+ findet seine Stelle nicht. Ob die Anlagen des Bundes ebenso zu zerlegen sind, ist offen.
* *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer
Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben
verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung.
@@ -261,20 +255,23 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen.
Nach absteigendem Nutzen:
-. *Den Rang der Anlagen-Einheiten einführen* — die Nummern einer Anlage stehen zwischen Norm und
- Absatz. Daran hängen Berlins Artikel 1 (fünf von sechs Befehlen) und Baden-Württembergs
- Anlagen 1, 3b und 4b. Der Belegfall ist unmittelbar zur Hand: Berlins ASOG ist in zwei Abrufen
- wiederbeschafft (`Berlin/SOURCES`). Mitzuerledigen ist die Umschrift der Berliner Satznummern
- (angeklebte Ziffern statt Superskripte).
. *Baden-Württembergs Kommunalwahlordnung über die Browsersteuerung holen* — der Weg ist unter
„Beschaffung der Stammfassungen“ beschrieben; Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin sind ihn
- gegangen.
-. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch offen“.
-
-*Erledigt:* _Berlins Artikel 2_ ist ein voller Akzeptanzfall, und der Klartext-Parser trägt
-nunmehr *Anlagen als eigene Normen*. Zwei Berliner Befunde stehen für die nächste Arbeit fest: Die
-Einheiten einer Anlage können als Überschriften gesetzt sein statt als Marken, und das Portal
-schreibt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte.
+ gegangen. Die Anlagen 1, 3b und 4b sind der zweite Beleg für den Rang der Anlagen-Einheiten.
+. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch
+ offen“. Sie ist seit dieser Welle *belegt*: Die Anlage Nummer 31 des ASOG weicht allein
+ deshalb von der Nachfassung ab, weil der Titelblock des Änderungsgesetzes im Inhaltsstrom
+ mitten in ihrem Zitat steht.
+
+*Erledigt:* _Berlin_ ist umgesetzt. Die Nummern einer Anlage sind eigene Normen mit eigener
+Absatzzählung, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt („Anlage Nummer 23“) — so führt sie das
+Portal, und so sprechen die Befehle sie an. Drei weitere Funde kamen dabei ans Licht: Die
+Umnummerierung eines solchen Absatzes galt als die einer Aufzählungseinheit und tauschte eine
+Marke, die es nicht gab — der Befehl hieß angewandt und bewirkte nichts; ein Absatz, der „vor
+den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine Zeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes; und die
+Bezeichnung eines so eingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die
+Schritt-Ordnung ihre Abhängigkeit nicht sah. Die amtlichen Satznummern des Portals (angeklebte
+Ziffern) schreibt die Aufbereitung um.
*Erledigt:* _Schleswig-Holstein_ ist vollständig umgesetzt — der erste Fall mit *zwei*
Stammgesetzen in einem Änderungsgesetz. Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu beheben: Er
@@ -317,6 +314,6 @@ hängt; für Sachsen,
Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf
aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein die vollständige Anwendung auf beide
-Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2 und die
-vollständige *Erkennung* des Artikels 1. Wer eine dieser Zahlen
+Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2, fünf von sechs
+Befehlen des Artikels 1 und die drei benannten Abweichungen von der Nachfassung. Wer eine dieser Zahlen
ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.