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diff --git a/src/test/resources/sampledata/Hamburg/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/Hamburg/SOURCES new file mode 100644 index 0000000..52095d2 --- /dev/null +++ b/src/test/resources/sampledata/Hamburg/SOURCES @@ -0,0 +1,74 @@ +Beispieldaten Hamburg — Herkunft und Aufbereitung +================================================= + +1. Änderungsdokument + HmbGVBl-2026-17_GutachterausschussVO-AendVO.pdf + Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I, Nr. 17 vom 26. Mai 2026, + S. 147: Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Gutachterausschuss + für Grundstückswerte vom 12. Mai 2026. + Bezogen über https://www.luewu.de/wp-content/uploads/2026/05/GVBL_HH_2026-17.pdf + (abgerufen am 26.08.2026). Das Blatt gibt der Verlag Lütcke & Wulff heraus; + die Jahrgänge liegen unter https://www.luewu.de/gesetz-und-verordnungsblatt/ + frei und ohne Anmeldung. Das Heft trägt drei Verkündungen; maßgeblich ist die + zweite. + +2. Stammfassung (vor der Änderung) + GAusschV-HH-alt.txt + Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte vom 12. Mai 2009 + (HmbGVBl. S. 124) in ihrer Ursprungsfassung. + Die Änderungshistorie des Landesrechtsportals + (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH0000638E, Reiter + „Änderungshistorie“) weist für diese Verordnung genau eine Änderung aus — eben + die des Heftes Nr. 17/2026. Die Fassung vor der Änderung ist deshalb die + Ursprungsfassung, und die steht im Gesetzblatt selbst: + https://www.luewu.de/wp-content/uploads/2025/08/GVBL_HH_2009-20.pdf + (HmbGVBl. Nr. 20 vom 15. Mai 2009, S. 124). + Aufbereitet mit `--extract-only` des Erzeugnisses (der zweispaltige Satz des + Blattes verlangt dessen Lesereihenfolge; `pdftotext -layout` verschränkt die + Spalten) und von Hand in das kanonische Klartextformat gebracht: Titelzeile, + Klammerzusatz mit der juris-Abkürzung, Normköpfe „§ N␣␣Titel“. Entfernt wurden + die Eingangsformel, der Kolumnentitel und die Schlussformel. + +3. Nachfassung (nach der Änderung), nur als Prüfmaßstab + GAusschV-HH-neu.txt + Dieselbe Verordnung in der ab dem 1. Juli 2026 geltenden Fassung, entnommen der + Gesamtausgabe des Landesrechtsportals (Stand: 26.08.2026) und in dasselbe + Klartextformat gebracht. + + Zum Portal: landesrecht-hamburg.de ist — wie die Portale Hessens, Berlins, + Schleswig-Holsteins und Baden-Württembergs — eine juris-Einseitenanwendung. + Eine Skriptabfrage erhält nur die rund 5,6 kB große Anwendungshülle; der Text + kommt allein über eine Browsersteuerung. Anders als jene Portale führt Hamburg + keine „Gesamtausgaben-Liste“ mit datierbaren Adressen, sondern nur die aktuelle + Gesamtausgabe nebst einer Änderungshistorie. Für dieses Beispiel genügt das, + weil es nur eine einzige Änderung gibt; wo eine Vorschrift mehrfach geändert + worden ist, führt der Weg über die Hefte des Gesetzblattes. + +4. Was der Fall trägt + - Die Änderungsverordnung gliedert sich in *Paragraphen* (§ 1 Änderung, § 2 + Inkrafttreten), während die erste Verkündung desselben Heftes sich in Artikel + gliedert. Ein Sammelheft führt beide Gliederungen nebeneinander. + - Ihre Änderungsbefehle sind *dezimal* gegliedert (6.1, 7.1.1, 7.2.3), wo die + übrigen Blätter a)/aa) setzen. + - Idiome: „erhält folgende Fassung“, „die Textstelle „…“", „Hinter § 7 wird + folgender § 7a eingefügt“, „Es wird folgender Absatz 3 angefügt“, „§§ 6 und 7 + erhalten folgende Fassung“. + - Der Satz des Blattes setzt zwischen Paragraphenzeichen und Nummer ein + *schmales Leerzeichen* (U+2009). + - Der Kolumnentitel steht im Inhaltsstrom und fällt hinter das Zitat eines + Befehls; das Schlusswort der Eingangsformel („verordnet:“) fällt in der + rechten Spalte mitten in einen Absatz. + +5. Benannte Abweichungen von der amtlichen Nachfassung + § 3 und § 4: Die Nummern 2 und 3 des Heftes schreiben „wir die Textstelle … + ersetzt“ statt „wird“. Das ist ein Verkündungsfehler; beide Befehle bleiben + unerkannt. Geraten wird nicht — ein Werkzeug, das „wir“ als „wird“ liest, + läse morgen auch anderes, was dort nicht steht. + § 6: Das Gesetzblatt setzt in der neuen Fassung „1. in Präsenz“ ohne Komma, + das Portal „1. in Präsenz,“. Das Erzeugnis wendet den Wortlaut an. + § 9: Nummer 7.1.3 fasst die Nummer 3 neu, Nummer 7.1.4 macht die bisherige + Nummer 3 zur Nummer 4. Beide meinen die ursprüngliche Zählung. Vorgezogen + wird die Umnummerierung — sonst verlöre die bisherige Nummer 3 ihren + Wortlaut —, und die Neufassung findet ihre Bezeichnung alsdann geräumt und + bleibt liegen. Die Neufassung einer soeben geräumten Bezeichnung als + Einfügung zu vollziehen, leistet das Erzeugnis nicht. |
