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path: root/src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES
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Diffstat (limited to 'src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES')
-rw-r--r--src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES100
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diff --git a/src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES
new file mode 100644
index 0000000..e0425cc
--- /dev/null
+++ b/src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES
@@ -0,0 +1,100 @@
+Beispieldaten Bremen — Herkunft und Aufbereitung
+================================================
+
+1. Änderungsdokument
+ BremGBl-2026-87_BerufsfachschulVO-AendVO.pdf
+ Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Nr. 87, verkündet am
+ 20. August 2026, S. 573: Änderung der Verordnung über die Berufsfachschule
+ für technische und kaufmännische Assistentinnen und Assistenten vom
+ 10. August 2026.
+ Bezogen über
+ https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2026_08_20_GBl_Nr_0087_signed.pdf
+ (abgerufen am 27.08.2026). Das Gesetzblatt liegt vollständig und ohne
+ Anmeldung unter https://www.gesetzblatt.bremen.de/; die Heftliste
+ (`?skip=<N>&max=100`) nennt zu jedem Heft einen Hinweistext, der das
+ geänderte Werk benennt. Das Heft trägt genau eine Verkündung.
+
+2. Stammfassung (vor der Änderung)
+ AssBerFSchulV-BR-alt.txt
+ Verordnung über die Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten vom
+ 24. April 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 297 – 223-o-5a), Gesamtausgabe in der
+ Gültigkeit vom 01.03.2019 bis 20.08.2026.
+ Entnommen dem Transparenzportal Bremen:
+ https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.130920.de
+ &asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
+ (abgerufen am 27.08.2026).
+
+ Zum Portal: transparenz.bremen.de ist — nach BRAVORS (Brandenburg) und
+ recht.nrw.de — das dritte Landesportal, das einer Skriptabfrage gewöhnliches,
+ serverseitig gesetztes HTML liefert, und das erste außerhalb Brandenburgs,
+ das jede *frühere* Gesamtausgabe einzeln adressierbar führt. Der Weg dahin:
+ die Vorschrift über `…/metainformationen/<Titel-Slug>-<Id>?asl=…&template=
+ 20_gp_ifg_meta_detail_d` aufrufen, von dort die Schaltfläche „Frühere
+ Fassungen“ (`…&template=20_gp_ifg_meta_fassungen_d`); sie listet jede Fassung
+ mit ihrem Geltungszeitraum und einer eigenen `gsid`. Die Änderungshistorie
+ steht unter `…&template=20_gp_ifg_meta_historie_d`. Vor- und Nachfassung
+ stammen deshalb aus derselben Quelle.
+
+ Aufbereitung (Skript `clean_hb.py`, im Arbeitsverzeichnis der Welle): Der
+ Text steht je Einheit in einem `<div class="jgwsAiZDoc">`; `<h3>`/`<h4>` mit
+ `<br>` tragen Gliederung und Normkopf („Teil 1␣␣Ausbildung“, „§ 1␣␣Titel“),
+ `<p>` je Absatz, `<dl>/<dt>/<dd>` die Aufzählungen, die je Ebene um zwei
+ Stellen eingerückt werden. Der Kopf (Titel, Klammerzusatz mit der
+ juris-Abkürzung, Datumszeile, Fundstelle) ist von Hand gesetzt; die
+ Eingangsformel und das nichtamtliche Inhaltsverzeichnis des Portals sind
+ fortgelassen. Der Titel ist der *amtliche von 2019* — das Portal führt
+ Vorfassungen unter dem heutigen Namen, und der Einleitungssatz des Heftes
+ zitiert den alten.
+
+3. Nachfassung (nach der Änderung), nur als Prüfmaßstab
+ AssBerFSchulV-BR-neu.txt
+ Dieselbe Verordnung in der ab dem 21. August 2026 geltenden Fassung, aus der
+ aktuellen Gesamtausgabe desselben Portals
+ (https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verordnung-ueber-die-
+ berufsfachschule-fuer-technische-und-kaufmaennische-assistentinnen-und-
+ assistenten-vom-24-april-2019-373512?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de
+ &template=20_gp_ifg_meta_detail_d, Stand 27.08.2026), mit demselben Skript
+ aufbereitet.
+
+4. Was der Fall trägt
+ - Die Neufassung des *Namens* der Verordnung („Der Name der Verordnung wird
+ wie folgt gefasst“) — die Überschrift des Werkes selbst.
+ - Die bloße Aufzählungsmarke als ganze Stellenangabe („In e) wird das Wort …
+ ersetzt“, „f) wird gestrichen“) und die Marke mit Schlusspunkt („Nummer 1.
+ wird wie folgt gefasst“).
+ - „werden die Worte … durch die Worte … *geändert*“ statt „ersetzt“.
+ - Die Anfügung als „Absatz 1 wird am Ende *um Satz 2 ergänzt*“ — die
+ genannte Nummer bestimmt den Platz, nicht das Ende.
+ - Das *benannte* Satzzeichen: „das Satzzeichen „Punkt“ wird aufgehoben und
+ folgendes angefügt: „…““ — der Sache nach die Ersetzung des Schlusszeichens
+ durch den angefügten Wortlaut.
+ - Zwei nicht geschlossene Zitate in einem Abschnitt (Nummern 8 a und 13).
+ Beide zusammen sind der Prüfstein der Aufzählungs-Zitatgrenze: Sie muss
+ auch dann greifen, wenn der Rest des Abschnitts seinerseits noch ein Zitat
+ offen lässt.
+ - Der Kolumnentitel („Nr. 87 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom
+ 20. August 2026 574“) steht im Inhaltsstrom und klebt am Seitenumbruch
+ hinter dem letzten Satz der Vorseite.
+
+5. Benannte Abweichungen von der amtlichen Nachfassung
+ § 26 fehlt: Die Nummer 18 des Heftes verbindet eine Umnummerierung mit einer
+ Neufassung — „Der bisherige § 25 wird § 26 und wie folgt neu gefasst:“ —,
+ öffnet deren Zitat aber gar nicht erst; der neue Wortlaut steht ohne
+ Anführungszeichen da. Der Befehl bleibt darum unerkannt und § 26 ungesetzt.
+ Geraten wird nicht.
+ § 22: Die Nummer 15 f schreibt „Im letzten Satz werden hinter dem Wort
+ „Senatorin“ die Worte „oder der Senator“ eingefügt“. Sie nennt keinen
+ Absatz; § 22 hat deren drei, und jeder hat einen letzten Satz. Gemeint ist
+ ersichtlich der Absatz 3, von dem die Buchstaben b bis e handeln — der
+ Befehl selbst sagt es nicht, und der laufende Zusammenhang eines
+ Nachbarpunktes ist keine Stellenangabe. Die Auflösung meldet Mehrdeutigkeit.
+ § 29: Die Nummer 21 verteilt den neuen Wortlaut auf zwei Unterpunkte, die je
+ nur aus einem Zitat bestehen („a) „(1) …““, „b) „(2) …““), ohne dass diese
+ ein Verb trügen. Die Umnummerierung des bisherigen § 28 zu § 29 wird
+ vollzogen, die Neufassung nicht.
+
+ Nicht mitgeführt sind die *Anlagen* (Stundentafeln). Sie sind Tabellen, für
+ die der kanonische Klartext keine Form hat; und das Heft setzt an die Stelle
+ der einen Anlage der Vorfassung zwei neue, ohne dass ein Änderungsbefehl das
+ anordnete — ein Mangel der Vorlage, der sich nicht anwenden lässt. Beide
+ Klartextfassungen enden deshalb mit dem letzten Paragraphen.