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diff --git a/src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES new file mode 100644 index 0000000..e0425cc --- /dev/null +++ b/src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES @@ -0,0 +1,100 @@ +Beispieldaten Bremen — Herkunft und Aufbereitung +================================================ + +1. Änderungsdokument + BremGBl-2026-87_BerufsfachschulVO-AendVO.pdf + Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Nr. 87, verkündet am + 20. August 2026, S. 573: Änderung der Verordnung über die Berufsfachschule + für technische und kaufmännische Assistentinnen und Assistenten vom + 10. August 2026. + Bezogen über + https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2026_08_20_GBl_Nr_0087_signed.pdf + (abgerufen am 27.08.2026). Das Gesetzblatt liegt vollständig und ohne + Anmeldung unter https://www.gesetzblatt.bremen.de/; die Heftliste + (`?skip=<N>&max=100`) nennt zu jedem Heft einen Hinweistext, der das + geänderte Werk benennt. Das Heft trägt genau eine Verkündung. + +2. Stammfassung (vor der Änderung) + AssBerFSchulV-BR-alt.txt + Verordnung über die Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten vom + 24. April 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 297 – 223-o-5a), Gesamtausgabe in der + Gültigkeit vom 01.03.2019 bis 20.08.2026. + Entnommen dem Transparenzportal Bremen: + https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.130920.de + &asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d + (abgerufen am 27.08.2026). + + Zum Portal: transparenz.bremen.de ist — nach BRAVORS (Brandenburg) und + recht.nrw.de — das dritte Landesportal, das einer Skriptabfrage gewöhnliches, + serverseitig gesetztes HTML liefert, und das erste außerhalb Brandenburgs, + das jede *frühere* Gesamtausgabe einzeln adressierbar führt. Der Weg dahin: + die Vorschrift über `…/metainformationen/<Titel-Slug>-<Id>?asl=…&template= + 20_gp_ifg_meta_detail_d` aufrufen, von dort die Schaltfläche „Frühere + Fassungen“ (`…&template=20_gp_ifg_meta_fassungen_d`); sie listet jede Fassung + mit ihrem Geltungszeitraum und einer eigenen `gsid`. Die Änderungshistorie + steht unter `…&template=20_gp_ifg_meta_historie_d`. Vor- und Nachfassung + stammen deshalb aus derselben Quelle. + + Aufbereitung (Skript `clean_hb.py`, im Arbeitsverzeichnis der Welle): Der + Text steht je Einheit in einem `<div class="jgwsAiZDoc">`; `<h3>`/`<h4>` mit + `<br>` tragen Gliederung und Normkopf („Teil 1␣␣Ausbildung“, „§ 1␣␣Titel“), + `<p>` je Absatz, `<dl>/<dt>/<dd>` die Aufzählungen, die je Ebene um zwei + Stellen eingerückt werden. Der Kopf (Titel, Klammerzusatz mit der + juris-Abkürzung, Datumszeile, Fundstelle) ist von Hand gesetzt; die + Eingangsformel und das nichtamtliche Inhaltsverzeichnis des Portals sind + fortgelassen. Der Titel ist der *amtliche von 2019* — das Portal führt + Vorfassungen unter dem heutigen Namen, und der Einleitungssatz des Heftes + zitiert den alten. + +3. Nachfassung (nach der Änderung), nur als Prüfmaßstab + AssBerFSchulV-BR-neu.txt + Dieselbe Verordnung in der ab dem 21. August 2026 geltenden Fassung, aus der + aktuellen Gesamtausgabe desselben Portals + (https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verordnung-ueber-die- + berufsfachschule-fuer-technische-und-kaufmaennische-assistentinnen-und- + assistenten-vom-24-april-2019-373512?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de + &template=20_gp_ifg_meta_detail_d, Stand 27.08.2026), mit demselben Skript + aufbereitet. + +4. Was der Fall trägt + - Die Neufassung des *Namens* der Verordnung („Der Name der Verordnung wird + wie folgt gefasst“) — die Überschrift des Werkes selbst. + - Die bloße Aufzählungsmarke als ganze Stellenangabe („In e) wird das Wort … + ersetzt“, „f) wird gestrichen“) und die Marke mit Schlusspunkt („Nummer 1. + wird wie folgt gefasst“). + - „werden die Worte … durch die Worte … *geändert*“ statt „ersetzt“. + - Die Anfügung als „Absatz 1 wird am Ende *um Satz 2 ergänzt*“ — die + genannte Nummer bestimmt den Platz, nicht das Ende. + - Das *benannte* Satzzeichen: „das Satzzeichen „Punkt“ wird aufgehoben und + folgendes angefügt: „…““ — der Sache nach die Ersetzung des Schlusszeichens + durch den angefügten Wortlaut. + - Zwei nicht geschlossene Zitate in einem Abschnitt (Nummern 8 a und 13). + Beide zusammen sind der Prüfstein der Aufzählungs-Zitatgrenze: Sie muss + auch dann greifen, wenn der Rest des Abschnitts seinerseits noch ein Zitat + offen lässt. + - Der Kolumnentitel („Nr. 87 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom + 20. August 2026 574“) steht im Inhaltsstrom und klebt am Seitenumbruch + hinter dem letzten Satz der Vorseite. + +5. Benannte Abweichungen von der amtlichen Nachfassung + § 26 fehlt: Die Nummer 18 des Heftes verbindet eine Umnummerierung mit einer + Neufassung — „Der bisherige § 25 wird § 26 und wie folgt neu gefasst:“ —, + öffnet deren Zitat aber gar nicht erst; der neue Wortlaut steht ohne + Anführungszeichen da. Der Befehl bleibt darum unerkannt und § 26 ungesetzt. + Geraten wird nicht. + § 22: Die Nummer 15 f schreibt „Im letzten Satz werden hinter dem Wort + „Senatorin“ die Worte „oder der Senator“ eingefügt“. Sie nennt keinen + Absatz; § 22 hat deren drei, und jeder hat einen letzten Satz. Gemeint ist + ersichtlich der Absatz 3, von dem die Buchstaben b bis e handeln — der + Befehl selbst sagt es nicht, und der laufende Zusammenhang eines + Nachbarpunktes ist keine Stellenangabe. Die Auflösung meldet Mehrdeutigkeit. + § 29: Die Nummer 21 verteilt den neuen Wortlaut auf zwei Unterpunkte, die je + nur aus einem Zitat bestehen („a) „(1) …““, „b) „(2) …““), ohne dass diese + ein Verb trügen. Die Umnummerierung des bisherigen § 28 zu § 29 wird + vollzogen, die Neufassung nicht. + + Nicht mitgeführt sind die *Anlagen* (Stundentafeln). Sie sind Tabellen, für + die der kanonische Klartext keine Form hat; und das Heft setzt an die Stelle + der einen Anlage der Vorfassung zwei neue, ohne dass ein Änderungsbefehl das + anordnete — ein Mangel der Vorlage, der sich nicht anwenden lässt. Beide + Klartextfassungen enden deshalb mit dem letzten Paragraphen. |
