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| -rw-r--r-- | src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc | 16 |
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diff --git a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index 482ceac..00cb08b 100644 --- a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -106,7 +106,8 @@ folgt geändert"). abgeglichen. Die übrigen Artikel (WDR-Gesetz, Landesmediengesetz, 17. RÄStV-AusfG) bleiben offen. * *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der - Änderungsformel. Artikel 1 bleibt offen — er ändert eine Anlage (siehe „Noch offen“). + Änderungsformel. Von Artikel 1 werden drei der vier Befehle erkannt, einschließlich der + Änderungen an der unnummerierten Anlage; der vierte nutzt einen Wortanker (siehe „Noch offen“). * Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen. @@ -121,10 +122,15 @@ folgt geändert"). vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt. -* *Anlagen als Änderungsziel*: Berlin Artikel 1 („Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt - geändert“ mit Unterpunkten auf „Nummer 23 Absatz 4a“) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b) - scheitern an derselben Stelle: ÄndGgner modelliert Anlagen nicht als eigene Einheiten mit - interner Nummern-Gliederung. Das ist die größte verbleibende Modelllücke im Landesrecht. +* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind + sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden + anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und + „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die + konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b) — sie wird erst + behebbar, wenn für eines der beiden eine Stammfassung vorliegt. +* *Struktureinfügung mit Wortanker*: „Vor den Wörtern „Aus dem Bereich Verkehr:“ wird folgender + Absatz 5 eingefügt“ (Berlin Artikel 1 Nr. 2 b) bb)) — die Position der neuen Einheit bestimmt + ein Wortanker statt einer Stellenangabe. `StrukturEinfuegung` trägt bislang nur eine Stelle. * *Unbalancierte Anführungszeichen innerhalb eines Artikels*: Die Strukturgrenze des Zitatextraktors greift nur an Artikel-Überschriften. In Berlin Artikel 1 fehlt bei Nummer 2 b) bb) das schließende Anführungszeichen; das Zitat verschlingt daher die folgenden Punkte cc) und c). |
