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diff --git a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index dbfe8b7..9a661f3 100644 --- a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -106,8 +106,10 @@ folgt geändert"). abgeglichen. Die übrigen Artikel (WDR-Gesetz, Landesmediengesetz, 17. RÄStV-AusfG) bleiben offen. * *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der - Änderungsformel. Von Artikel 1 werden drei der vier Befehle erkannt, einschließlich der - Änderungen an der unnummerierten Anlage; der vierte nutzt einen Wortanker (siehe „Noch offen“). + Änderungsformel. Artikel 1 wird seit der Wortanker-Einfügung und der Zitatgrenze am + Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt — alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der + unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe „Noch + offen“). * Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen. @@ -142,6 +144,13 @@ Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der E Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only` des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten. +Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner +Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende „eingefügt:“/„angefügt:“). +Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige` +normalisiert deshalb ganz früh nach NFC — nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu +gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der +Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. + == Noch offen * *Schleswig-Holstein — Stammfassung nicht beschaffbar*: Das Landesportal @@ -163,14 +172,6 @@ des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten. „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b) — sie wird erst behebbar, wenn für eines der beiden eine Stammfassung vorliegt. -* *Struktureinfügung mit Wortanker*: „Vor den Wörtern „Aus dem Bereich Verkehr:“ wird folgender - Absatz 5 eingefügt“ (Berlin Artikel 1 Nr. 2 b) bb)) — die Position der neuen Einheit bestimmt - ein Wortanker statt einer Stellenangabe. `StrukturEinfuegung` trägt bislang nur eine Stelle. -* *Unbalancierte Anführungszeichen innerhalb eines Artikels*: Die Strukturgrenze des - Zitatextraktors greift nur an Artikel-Überschriften. In Berlin Artikel 1 fehlt bei Nummer 2 b) bb) - das schließende Anführungszeichen; das Zitat verschlingt daher die folgenden Punkte cc) und c). - Eine Grenze an Aufzählungsmarkern ist nicht möglich — zitierter Gesetzestext enthält selbst - Aufzählungen (dafür gibt es die Fortführungszeichen-Erkennung). * *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung. @@ -184,13 +185,13 @@ des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten. Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen. Nach absteigendem Nutzen: -. *Struktureinfügung mit Wortanker* (siehe „Noch offen“). Rein im Modell zu lösen, ohne neue - Stammfassung: `StrukturEinfuegung` um einen Wortanker ergänzen, wie ihn `WoerterEinfuegung` - bereits trägt. Belegfall ist Berlin Artikel 1 Nr. 2 b) bb); prüfbar bis zur Befehlserkennung. . *Weitere Artikel des NRW-Heftes* (WDR-Gesetz, Landesmediengesetz). Die Stammfassungen sind über das oben beschriebene recht.nrw.de-Rezept unmittelbar greifbar, und die Nachfassungen erlauben - wieder den Abgleich gegen den amtlichen Text. Ergibt einen Massentest mit über hundert Befehlen. -. *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* — lohnt erst zusammen mit (2) oder sobald für + wieder den Abgleich gegen den amtlichen Text. Ergibt einen Massentest mit über hundert Befehlen: + Seit der NFC-Normalisierung erkennt der Parser in Artikel 1 (WDR-Gesetz) 103 Befehle, davon 20 + noch nicht, in Artikel 2 (Landesmediengesetz) 18 Befehle, davon 5 noch nicht — diese Reste sind + der eigentliche Ertrag des Massentests. +. *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* — lohnt erst zusammen mit (1) oder sobald für Berlin bzw. Baden-Württemberg eine Stammfassung vorliegt, sonst nicht end-to-end prüfbar. . *Hessen* als Sperrsatz-Härtetest („3 . F e bru a r 2 02 6“). Betrifft nur Datums- und Signaturzeilen, nicht die Befehle — kosmetisch, aber ein eigener Extraktionsfall. |
