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diff --git a/README.adoc b/README.adoc index 24083c7..bd0a4ee 100644 --- a/README.adoc +++ b/README.adoc @@ -204,8 +204,9 @@ Gesetzentwurf:: Änderungsantrag:: Ändert nicht das Stammgesetz, sondern eine *Drucksache* — siehe unten. Beschlussempfehlung:: - Trägt ihre Fassung in einer zweispaltigen Zusammenstellung. Erkannt, - aber noch nicht angewandt (siehe unten). + Trägt ihre Fassung in einer zweispaltigen Zusammenstellung, die + aufgelöst wird — die Synopse zeigt dann die vom Ausschuss beschlossene + Fassung (siehe unten). Dokument ohne Änderungsbefehle:: Entschließungs- und schlichter Antrag, Plenarprotokoll, Bericht. Sie werden übergangen und gemeldet — nicht stillschweigend zu null @@ -243,31 +244,45 @@ elliptische Antragsform, die das Hilfsverb nur einmal in der Beschlussformel führt („1. In Nr. 1.29 die Angabe „,“ am Ende durch die Angabe „;“ ersetzt.“). -=== Beschlussempfehlungen: erkannt, noch nicht angewandt +=== Beschlussempfehlungen: die beschlossene Fassung Die maßgebliche Fassung einer Beschlussempfehlung steht in einer zweispaltigen Zusammenstellung: links der Entwurf, rechts die Beschlüsse -des Ausschusses. Die Spaltentrennung ist erledigt und belegt — anders -als beim alten BGBl und beim Berliner GVBl stehen die Spalten *nicht* -nacheinander im Inhaltsstrom, sondern zeilenweise verschränkt, weshalb -sie erstmals koordinatenbasiert getrennt werden (`PatchTextExtraktor. -extrahiereSpalten`, Schnitt an der Blattmitte, aber nur an einem -tatsächlichen Spaltensteg, damit ganzseitenbreite Zeilen ungeschnitten -bleiben). Der Akzeptanztest hält fest, dass die linke Spalte Befehl für -Befehl den Regierungsentwurf ergibt, aus dem die Zusammenstellung gebaut -ist. - -Was fehlt, ist die Auflösung der rechten Spalte. Sie druckt Unverändertes -nicht ab, sondern vermerkt bloß „unverändert“ — und zwar nicht nur je -Gliederungspunkt, sondern auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke. -Dadurch ist die rechte Spalte für sich genommen kein vollständiges -Dokument: Ihre Anführungszeichen gehen nicht auf. Eine Auflösung über -Gliederungspfade allein scheitert daran nachweislich; nötig ist die -zeilenweise Zuordnung beider Spalten über ihre gemeinsame Grundlinie im -PDF. Bis dahin wird eine Beschlussempfehlung erkannt und mit Begründung -übergangen — samt Hinweis auf die Drucksachennummer des Entwurfs, der -sich stattdessen eignet. Eine halb aufgelöste Fassung auszugeben wäre -schlimmer als keine. +des Ausschusses. Anders als beim alten BGBl und beim Berliner GVBl +stehen die Spalten *nicht* nacheinander im Inhaltsstrom, sondern +zeilenweise verschränkt; getrennt werden sie deshalb über die +Koordinaten (`PatchTextExtraktor.extrahiereSpalten`, Schnitt an der +Blattmitte, aber nur an einem tatsächlichen Spaltensteg, damit +ganzseitenbreite Zeilen ungeschnitten bleiben). + +Die rechte Spalte für sich gelesen ist allerdings kein vollständiges +Dokument: Sie druckt Unverändertes nicht ab, sondern vermerkt bloß +„unverändert“ — und zwar nicht nur je Gliederungspunkt, sondern auch +zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke, weshalb ihre Anführungszeichen +nicht aufgehen. Eine Auflösung über die Gliederungspfade scheitert daran +nachweislich. Maßgeblich ist stattdessen die *Grundlinie*: Beide Spalten +sind zeilensynchron gesetzt, jeder Vermerk steht auf der Höhe der +Entwurfszeile, die er meint. Der `ZusammenstellungsLeser` führt beide +Spalten über Seite und Grundlinie in eine gemeinsame Lesereihenfolge +zusammen und entscheidet dann Zeile für Zeile: „unverändert“ holt den +Wortlaut aus der Entwurfsspalte, „entfällt“ streicht ihn, sonst gilt die +Ausschussspalte. Dabei meint „unverändert“ den Wortlaut, nicht die +Zählung — streicht der Ausschuss einen Punkt, rücken die folgenden auf, +und seine Marke tritt an die Stelle der des Entwurfs. + +Die Quellenzeile der Synopse weist die verwendete Spalte als +`[Beschlussempfehlung …, Ausschussfassung]` aus. Lässt sich die +Zusammenstellung nicht auflösen, wird die Datei nach wie vor mit +Begründung übergangen — samt Hinweis auf die Drucksachennummer des +Entwurfs, der sich stattdessen eignet. Eine halb aufgelöste Fassung +auszugeben wäre schlimmer als keine. + +Belegt ist beides: dass die *linke* Spalte Befehl für Befehl den +Regierungsentwurf ergibt, aus dem die Zusammenstellung gebaut ist, und +dass die aufgelöste Fassung mehr Befehle trägt als er — der Ausschuss +hat der GEG-Novelle zwei Artikel hinzugefügt. Zwei Beispiele stehen im +Test: BT-Drs. 20/7619 (GEG) und BT-Drs. 19/24334 (Drittes +Bevölkerungsschutzgesetz). [[web]] == Web-App |
