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diff --git a/README.adoc b/README.adoc index dc1893d..d3050ec 100644 --- a/README.adoc +++ b/README.adoc @@ -63,7 +63,10 @@ Eingaben: * Stammgesetz (Bundesrecht): XML im gii-norm-Format von https://www.gesetze-im-internet.de/[gesetze-im-internet.de] * Stammgesetz (Landesrecht): konsolidierte Fassung als PDF oder als - kanonischer Klartext im Format der `--extract-only`-Ausgabe. Amtliche + kanonischer Klartext im Format der `--extract-only`-Ausgabe. Eine Zeile + „Inhaltsübersicht“ eröffnet darin die gleichnamige Norm, auf die die + Angabe-Befehle zielen; ihre Zeilen tragen das Übersichtsformat + „§ N | Titel“. Amtliche Satznummern und Fußnotenmarker stehen als Unicode-Superskripte im Text („¹Die freilebende Tierwelt …“, „Enteignung⁶)“); ob sie erhalten bleiben, ergibt sich aus der geladenen Stammfassung, nicht aus einer @@ -110,8 +113,21 @@ zu Teil 3 … eingefügt“), Voranstellungen, Mehrfach-Ersetzungs- und -Einfügepaare, Einfügungen, deren Position ein Wortanker statt einer Stellenangabe bestimmt („Vor den Wörtern „Aus dem Bereich Verkehr:“ wird folgender Absatz 5 eingefügt“), Verbünde aus Umnummerierung und -Folgeänderung („§ 50 wird zu § 38 und wird wie folgt geändert“) sowie die -Neufassung der Gesetzesüberschrift. Die PDF-Aufbereitung toleriert dabei +Folgeänderung („§ 50 wird zu § 38 und wird wie folgt geändert“), +Verb-Rahmen, deren Unterpunkte allein die Fundstelle tragen („Es werden +ersetzt: … in § 35 Absatz 3 die Angabe „X“ jeweils durch die Angabe +„Y“,“) sowie die Neufassung der Gesetzesüberschrift. + +Angewandt wird nicht stur in Dokumentreihenfolge: Umnummerierungen +beziehen sich stets auf die ursprüngliche Zählung, nicht auf den Stand +nach den vorangegangenen Punkten. Wer eine Bezeichnung räumt, kommt +deshalb vor den, der sie neu besetzt. Aus dieser einen Regel folgt die +absteigende Abarbeitung einer aufsteigenden Kaskade („Der bisherige +Absatz 3 wird Absatz 4“, „Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5“, …) +ebenso wie der Vorrang einer Umnummerierung vor der Einfügung, die deren +Bezeichnung neu vergibt. Verschoben wird dabei nur nach vorn, sodass +jede Folgeänderung hinter der Umnummerierung bleibt, auf deren neue +Bezeichnung sie zeigt. Die PDF-Aufbereitung toleriert dabei Drucksachen-Artefakte (Seitenköpfe und -füße, Vorabfassungs-Wasserzeichen, vertauschte oder gerade Anführungszeichen, verklebte Wortgrenzen, zerlegt kodierte Umlaute) und bestimmt die Brotschrift seitenweise, sodass auch @@ -146,8 +162,10 @@ abgedeckt. Die übrigen Länder gliedern ihre Stammgesetze wie der Bund in Paragraphen; die Unterschiede liegen im Gesetzblatt-Satz und in Befehlsidiomen. Belegt sind Sachsen (SächsBeamtVG), Niedersachsen -(NEFG) und Nordrhein-Westfalen (Telemedienzuständigkeitsgesetz) mit -vollen Akzeptanztests ohne Rest; für Schleswig-Holstein und Berlin +(NEFG) und Nordrhein-Westfalen (Telemedienzuständigkeitsgesetz, +Landesmediengesetz und — mit 101 Befehlen an 31 Normen der größte +Landesrechtsfall — das WDR-Gesetz) mit Akzeptanztests gegen die +amtlichen Nachfassungen; für Schleswig-Holstein und Berlin reicht die Prüfung bis zur Befehlserkennung — dort vollständig, aber ohne Anwendung —, weil deren Landesportale ihre Stammfassungen nur über eine anmeldepflichtige Schnittstelle ausgeben. Welche Konvention welches Land beisteuert, welche |
