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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index e1528ef..55d9be6 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,60 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 26. Juli 2026, + zuletzt geändert durch die am 26. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Der zweispaltige Belegfall Berlin (Gesetz zur Änderung des Allgemeinen +Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 3. Juni +2026, GVBl. S. 234) wird untersucht. Der Befund widerlegt die bisherige Annahme: +Die Reihenfolge des Inhaltsstroms ist bereits die Lesereihenfolge; eine +koordinatenbasierte Spaltenerkennung ist nicht erforderlich. Die tatsächlichen +Hindernisse liegen anderswo — davon werden zwei behoben. + + +Artikel 1 +Eingebettetes Rahmenziel in Paragraphenform + +Der Änderungsgesetz-Parser (AenderungsgesetzParser) übernahm ein in der +Änderungsformel selbst genanntes Ziel („§ 2 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung +eines Landesamtes … wird wie folgt geändert:“) nicht als Kontext der +nachfolgenden Gliederungspunkte. Ursache war die vordere Wortgrenze des Musters +EINGEBETTETES_ZIEL: „§“ ist selbst kein Wortzeichen, eine Wortgrenze davor +verlangte also ein vorangehendes Wortzeichen. Der §-Zweig des Musters war damit +unerreichbar und allein der bayerische „Art.“-Zweig wirksam. An die Stelle der +Wortgrenze tritt nunmehr die Bedingung, dass kein Buchstabe und keine Ziffer +vorangeht. + + +Artikel 2 +Laufender Seitenkopf des Gesetz- und Verordnungsblatts für Berlin + +Der laufende Seitenkopf des GVBl. für Berlin („235Gesetz- und Verordnungsblatt +für Berlin 82. Jahrgang Nr. 17 11. Juni 2026“) steht im Inhaltsstrom nicht auf +einer eigenen Zeile, sondern klebt samt Seitenzahl mitten im Fließtext der +folgenden Spalte. Er ist deshalb nicht als Kolumnentitel zu entfernen, sondern +aus dem laufenden Text herauszuschneiden (TextBereiniger, Muster +GVBL_BERLIN_KOPF). + + +Artikel 3 +Prüffall Berlin + +Ein Test bis einschließlich der Befehlserkennung tritt hinzu +(EndToEndTest.asogLafAendGBerlin). Er hält das Ergebnis des Spaltenspikes fest — +die Befehle beider Artikel stehen unverschränkt in Lesereihenfolge — und prüft, +dass die beiden Punkte des Artikels 2 ihr Ziel aus der Änderungsformel erben. + +Ein voller Akzeptanztest ist nicht möglich: gesetze.berlin.de ist wie das +schleswig-holsteinische Portal eine anmeldepflichtige juris-Anwendung. Artikel 1 +ändert überdies eine Anlage mit eigener Nummern-Gliederung; Anlagen sind kein +Änderungsziel des Modells. Dieselbe Lücke hatte die Zurückstellung von +Baden-Württemberg veranlasst; sie ist damit als größte verbleibende Modelllücke +des Landesrechts bezeichnet (sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc). + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 25. Juli 2026, zuletzt geändert durch die am 25. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
