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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index a497e28..cfe31bc 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,112 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 26. August 2026 (vierte Fassung des Tages), + zuletzt geändert durch die am 26. August 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Hamburg tritt als vierzehntes Land hinzu. Das dortige Gesetzblatt bringt zwei +Gliederungen, die im übrigen Landesrecht nicht vorkommen: Das Änderungsdokument +selbst teilt sich in Paragraphen, obgleich dasselbe Heft davor eine Verkündung +führt, die sich in Artikel teilt; und seine Befehle sind dezimal gegliedert, wo +die übrigen Blätter Buchstaben setzen. Der Fall hat überdies vier Idiome, drei +Aufbereitungs- und drei Anwendungsfunde gebracht. + + +Artikel 1 +Aufbereitung des hamburgischen Satzes + +(1) Der Textbereiniger (TextBereiniger) normalisiert fortan sämtlichen Leerraum, + den Javas Begriff des Leerzeichens nicht kennt (schmal, halbgeviert, geviert + und dergleichen). Das Blatt setzt zwischen Paragraphenzeichen und Nummer ein + schmales Leerzeichen; ohne dies ist „§ 1“ dort kein Normkopf, und ein ganzes + Heft bliebe ungelesen. + +(2) Der Kolumnentitel des Blattes („Dienstag, den 26. Mai 2026 149HmbGVBl. + Nr. 17“) steht im Inhaltsstrom und fällt hinter das Zitat eines Befehls; er + wird wie der Berliner und der thüringische herausgeschnitten. + +(3) Die Lesereihenfolge (Lesereihenfolge) ordnet die Zeilen einer Spalte fortan + nach ihrer Grundlinie und nicht mehr nach dem Inhaltsstrom. Die Sortierung ist + stabil und ändert am Regelfall nichts; im hamburgischen Satz bewahrt sie davor, + dass das Schlusswort der Eingangsformel („verordnet:“) mitten in einen Absatz + der rechten Spalte fällt und dort ein Wort zerschneidet. + +(4) Der Wortbestand, der über Trennstriche vor Großbuchstaben entscheidet, nimmt + fortan auch die von Punkten befreite Form eines Wortes auf. Ohne sie fände + „(Immo-“ + „WertV)“ seinen Beweis nicht, obgleich das Dokument „ImmoWertV.“ + wenige Zeilen weiter führt. + + +Artikel 2 +Gliederung und Erkennung + +(1) Der Gliederungsscanner (GliederungsScanner) erkennt die Dezimalgliederung + („6.1“, „7.1.1“). Die Ebene steht in der Zahl selbst; eröffnet wird eine + Unterebene nur unter demjenigen Punkt, dessen Bezeichnung das Label + voranstellt. Der Gliederungspfad der Provenienz wiederholt sie nicht. + +(2) Die Artikelteilung (AenderungsgesetzParser) versucht die §-Teilung fortan + nicht erst dann, wenn ein Heft überhaupt keinen Artikel führt, sondern schon + dann, wenn kein Artikel das Stammgesetz betrifft. Ein Sammelheft trägt beide + Gliederungen nebeneinander. + +(3) Der Befehlserkenner (BefehlErkenner) nimmt vier Nebenformen an: „die + Textstelle“ neben „die Wörter“ und „die Angabe“; „hinter“ neben „nach“ (als + Ort der Einfügung wie als Wortanker); die subjektlose Anfügung („Es wird + folgender Absatz 3 angefügt: „…““), deren Ziel allein aus dem Rahmen folgt; + und die Neufassung einer Paragraphenfolge auch mit „und“ statt „bis“ und ohne + vorangestelltes „Die“. + + +Artikel 3 +Anwendung + +(1) Tritt ein Satzzeichen an die Stelle eines Wortes, so nimmt es dessen + Zwischenraum mit („…Aufgaben und“ wird „…Aufgaben,“ und nicht „…Aufgaben ,“). + Das ist die Umkehrung der bereits geregelten Fuge. + +(2) Ein Satz, der an einen Absatz mit Aufzählung angefügt wird, tritt auf eine + eigene Zeile: Er gehört dem Absatz und nicht dem letzten Aufzählungsglied. Er + erbt dabei die Einrückung des Blockes, denn die Einrückung trägt die + Gliederung; bündig gesetzt beendete er den Block, dem er zugehören soll. + +(3) Eine Neufassung, deren Bezeichnung eine aufsteigende Umnummerierung räumt, + tritt hinter diese zurück. „Nummer 3 erhält folgende Fassung“ neben „Die + bisherige Nummer 3 wird Nummer 4“ meint die ursprüngliche Zählung; liefe die + Neufassung zuerst, so verlöre die bisherige Nummer 3 ihren Wortlaut. Die + Neufassung findet ihre Bezeichnung alsdann geräumt und bleibt zu Recht liegen; + sie als Einfügung zu vollziehen, bleibt einer späteren Welle vorbehalten. + + +Artikel 4 +Beispieldaten und Handbuch + +(1) Unter `Hamburg/` treten das Heft Nr. 17/2026, die Ursprungsfassung der + Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte und die amtliche + Nachfassung hinzu, nebst Herkunftsnachweis. Die Auszeichnung nach REUSE ist + entsprechend ergänzt. + +(2) Das Handbuch (README.md) wird geändert: § 7 Absatz 2 um die Nummern 18 und 19 + (hamburgische Nebenformen, Neufassung einer Paragraphenfolge), § 9 Absatz 1 + und 2 (unsichtbarer Leerraum, Grundlinien-Ordnung innerhalb der Spalte) und + § 13 um einen Absatz 2a. Das Beispieldaten-Verzeichnis + (`Landesrecht-Beispiele.adoc`) führt Hamburg als umgesetzt. + + +Schlussbestimmung + +Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle +(vierhundertfünfundzwanzig an der Zahl, zuvor vierhundertfünfzehn) sowie durch die +vollständige Erstellung (mvnw verify) bestätigt worden. Der hamburgische Fall +steht auf einundzwanzig gelesenen und siebzehn angewandten Befehlen; zehn von +vierzehn Normen gleichen der amtlichen Nachfassung. Von den vier Abweichungen +liegen drei an der Vorlage: Die Nummern 2 und 3 des Heftes schreiben „wir“ statt +„wird“, und in § 6 setzt das Gesetzblatt ein Komma nicht, das das Portal führt. +Die Auszeichnung nach REUSE ist vollständig (200 von 200 Dateien). + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 26. August 2026 (dritte Fassung des Tages), zuletzt geändert durch die am 26. August 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
