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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index e0ddd95..37da343 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -26,8 +26,9 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Der Vordruck weist fortan aus, welchen Standes er ist, und nennt neben der -bisherigen Bezugsquelle eine zweite. Beides betrifft allein die statischen Seiten -der Browserfassung; an der Auswertung ändert sich nichts. +bisherigen Bezugsquelle eine zweite (Artikel 1 bis 3). Ferner schließt sich der +Länderkreis: Mit dem Saarland und mit Sachsen-Anhalt sind alle sechzehn Länder +erfaßt (Artikel 4 und 5). Artikel 1 @@ -92,6 +93,91 @@ Marke entfernt, bricht das Skript mit der vorgesehenen Meldung ab (Rückgabe 1); „reuse lint“ weist 214 von 214 Dateien als vollständig ausgezeichnet aus. +Artikel 4 +Der Länderkreis schließt sich + +Mit dem Saarland und mit Sachsen-Anhalt sind nunmehr alle sechzehn Länder erfaßt. +Beide Landesrechtsportale führen keine Fassungsliste; für das Saarland hilft die +Änderungshistorie aus, für Sachsen-Anhalt bleibt es beim rheinland-pfälzischen +Weg. + +(1) Saarland (sampledata/Saarland/). Beigelegt sind das Gesetz Nr. 2211 zur + Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt (Amtsbl. I 2026 Nr. 31 S. 756) + sowie Vor- und Nachfassung beider Stammwerke — des Gesetzes (SPaktG) und der + Verordnung zu seiner Ausführung (AusfSPaktGVO). Ein Heft, zwei Stammwerke, je + ein Auftrag. + +(2) Die Vorfassungen sind der Änderungshistorie des Portals entnommen, die für das + Jahr 2026 je genau eine Änderung ausweist, und aus den Gesetzblättern von 2019, + 2020 und 2024 Norm für Norm gegengeprüft: Die Ursprungsfassung nebst den beiden + zwischenzeitlichen Änderungen ergibt genau die heutige Gesamtausgabe. Das + Nähere liegt in Saarland/SOURCES nieder. + +(3) Sachsen-Anhalt (sampledata/SachsenAnhalt/). Das Gesetz- und Verordnungsblatt + des Landes ist nicht frei; abrufbar sind allein die Inhaltsverzeichnisse der + letzten Hefte. Das Änderungsdokument ist deshalb die Drucksache 8/6357 des + Landtags (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes), + der Stamm die aktuelle Gesamtausgabe des Fischereigesetzes. Aussagekräftig ist + allein die Zahl der erschlossenen Befehle. + +(4) Die Auftragsliste (korpus.tsv) erhält die drei Aufträge SL-SPaktG, + SL-AusfSPaktGVO und ST-FischG nebst den erläuternden Vorbemerkungen; die + Grundlinie ist fortgeschrieben. Das Handbuch (§ 13 Absätze 4b bis 4d) und die + Übersicht der Landesrecht-Beispiele sind entsprechend ergänzt. + + +Artikel 5 +Fünf allgemeine Funde aus den beiden Ländern + +(1) Der Kolumnentitel des Amtsblattes des Saarlandes steht im Inhaltsstrom und + klebt an der Seitenzahl; er wird wie die Kolumnentitel der übrigen Blätter + herausgeschnitten (TextBereiniger.ABL_SL_KOPF). + +(2) Die Aufzählungsmarke am Anfang einer Einheit ist deren Kennzeichnung und nicht + ihr Wortlaut. Wer „in Nummer 8 den Punkt durch ein Komma ersetzt“, meint den + Schlußpunkt und nicht den Punkt der Marke; bislang stand der Punkt zweimal da + und der Befehl blieb als mehrdeutig liegen. Die Textoperationen sehen die Marke + nicht mehr (BefehlAnwender.ohneAufzaehlungsmarke). Die Absatzbezeichnung „(1)“ + bleibt unangetastet; sie ist anderswo geregelt. + +(3) Die Artikelwahl streicht aus dem Vorspann die Wendung „zur Ausführung des + X-Gesetzes“, damit ein Ausführungstitel nicht für das Stammgesetz gehalten + wird. Ist das Ziel aber selbst eine solche Verordnung, so stünde nach dem + Streichen gerade ihr eigener Name nicht mehr da, und kein Artikel würde + gewählt. Die Streichung unterbleibt daher in diesem Fall + (AenderungsgesetzParser.betrifft). + +(4) Die Wortfuge am markerlosen Umbruch. Im engen Zweispaltensatz verliert der + Auszug auch an einer echten Wortgrenze den Zwischenraum („zusätzlich“ + + „jahresbezogene“). Entschieden wird das wie beim Trennstrich am Wortbestand des + Dokuments — und zwar an demjenigen ohne die zeilenletzten Wörter, denn ein + abgerissenes Bruchstück steht immer am Zeilenende, ein wirkliches Wort auch + mitten in der Zeile (TextBereiniger.warFuge). Ein Kopf von weniger als vier + Zeichen bleibt ausgenommen: Er ist von einer Vorsilbe nicht zu unterscheiden + („aus“ + „geschlossen“ gegen „zu“ + „ergreifen“), und geraten wird nicht. + +(5) Die Buchstabengliederung mit Punkt („a.“) und die kleinen römischen Zahlen + („i.“, „ii.“) treten neben die Klammerformen (GliederungsScanner). „i.“ ist + zweideutig — als Buchstabe die neunte, als Zahl die erste Marke — und wird aus + dem Stand der Gliederung entschieden. Mehrbuchstabige Marken mit Punkt gibt es + nur als römische Zahl; „vgl.“ und dergleichen sind keine Gliederung. Dazu + kommen die Nebenform „erhält die Fassung“ und der wahlfreie Doppelpunkt vor dem + Zitat (BefehlErkenner). + + +Schlußbestimmung zu den Artikeln 4 und 5 + +Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle +(vierhundertsechsundfünfzig an der Zahl) sowie durch die vollständige Erstellung +(mvnw verify) bestätigt worden; „reuse lint“ weist 223 von 223 Dateien als +vollständig ausgezeichnet aus. Der Korpuslauf umfaßt fortan vierunddreißig +Aufträge mit 1429 Befehlen, davon 1295 angewandt, und 661 von 671 gleichen Normen. +Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben die auslassende Anfügung („Als Abs. 2 neu +angefügt“), die Anfügung an die Überschrift des Werkes selbst, der Verbund aus +Bereichsumnummerierung und Wortstreichung sowie die kurze Wortfuge; sie sind im +Handbuch und in den Herkunftsnachweisen als Grenzen benannt. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 28. August 2026 (dritte Fassung des Tages), zuletzt geändert durch die am 28. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
