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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index dd458df..e1528ef 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -44,6 +44,10 @@ amtliche Fassung vom 1. April 2026 abgeglichen. Dazu werden die Trennung von Kurztitel und Abkürzung im Klammerzusatz und eine Strukturgrenze für unbalancierte Anführungszeichen nötig. +Schließlich (Artikel 8 bis 10) werden die beiden niedersächsischen Einfügeformen +ertüchtigt, die bislang als Grenze dokumentiert waren; das Niedersächsische +ELER-Fördergesetz wird damit ohne Rest umgesetzt. + Artikel 1 Seitenkopf des Gesetz- und Verordnungsblatts für Schleswig-Holstein @@ -136,6 +140,42 @@ Neufassung der Nummern 1 und 2 des § 2. Die Artikel 1, 2 und 4 desselben Heftes Ausführungsgesetz) werden zutreffend nicht gewählt. +Artikel 8 +Sachnummern mit Leerzeichen + +Niedersachsen zitiert eingeschobene Paragraphen mit einem Leerzeichen vor der +Sachnummer („§ 2 a“), die übrige Rechtssprache ohne („§ 2a“). Stellen- und +Ebenenparser erkannten die niedersächsische Form nicht. Der Textbereiniger zieht +sie nunmehr auf die kanonische Form zusammen (Muster SACHNUMMER_MIT_LEERZEICHEN); +ein folgender Aufzählungsmarker des Änderungsgesetzes („… nach § 8 c) In Absatz 2 +…“) bleibt ausgenommen. + + +Artikel 9 +Gliederungsbezogene Einfügung eines Paragraphen + +Der Befehlserkenner (BefehlErkenner) erkannte die Einfügung eines Paragraphen nur +in der ankergeführten Form („Nach § 12 wird der folgende § 13 angefügt“). Die +gliederungsbezogene Form „In Kapitel 4 wird nach § 12 der folgende neue § 13 +angefügt“ tritt hinzu (Muster STRUKTUR_EINFUEGUNG_IN_GLIEDERUNG); die +Gliederungsangabe nennt nur den Abschnitt, maßgeblich für die Position bleibt der +Anker. Zugleich wird das Beiwort „neu“ in beiden Formen zugelassen. + + +Artikel 10 +Vorrang der Umnummerierung vor der Neubesetzung + +Der Befehlsanwender (BefehlAnwender) wandte die Befehle stets in der Reihenfolge +des Änderungsgesetzes an. Besetzt eine Einfügung einen Paragraphen neu, dessen +bisheriger Träger erst durch einen nachfolgenden Befehl umnummeriert wird („In +Kapitel 4 wird nach § 12 der folgende neue § 13 angefügt“ vor „Der bisherige § 13 +wird § 14“), so führte das auf zwei Paragraphen gleicher Bezeichnung und die +Einfügung wurde zurückgewiesen. Das Wort „bisherig“ bezeichnet den Stand vor der +Änderung; die Umnummerierung geht der Neubesetzung sachlich voraus und wird +deshalb vorgezogen (BefehlAnwender.anwendungsReihenfolge). Protokolliert wird +weiterhin in der Reihenfolge des Änderungsgesetzes. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 24. Juli 2026, zuletzt geändert durch die am 24. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen |
