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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 55d9be6..a9fa599 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -30,7 +30,8 @@ Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 3. Juni 2026, GVBl. S. 234) wird untersucht. Der Befund widerlegt die bisherige Annahme: Die Reihenfolge des Inhaltsstroms ist bereits die Lesereihenfolge; eine koordinatenbasierte Spaltenerkennung ist nicht erforderlich. Die tatsächlichen -Hindernisse liegen anderswo — davon werden zwei behoben. +Hindernisse liegen anderswo — davon werden vier behoben. Von den sechs Befehlen +des Heftes werden danach fünf erkannt. Artikel 1 @@ -67,11 +68,44 @@ die Befehle beider Artikel stehen unverschränkt in Lesereihenfolge — und prü dass die beiden Punkte des Artikels 2 ihr Ziel aus der Änderungsformel erben. Ein voller Akzeptanztest ist nicht möglich: gesetze.berlin.de ist wie das -schleswig-holsteinische Portal eine anmeldepflichtige juris-Anwendung. Artikel 1 -ändert überdies eine Anlage mit eigener Nummern-Gliederung; Anlagen sind kein -Änderungsziel des Modells. Dieselbe Lücke hatte die Zurückstellung von -Baden-Württemberg veranlasst; sie ist damit als größte verbleibende Modelllücke -des Landesrechts bezeichnet (sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc). +schleswig-holsteinische Portal eine anmeldepflichtige juris-Anwendung. + + +Artikel 4 +Unnummerierte, benannte Anlagen + +Ein Gesetz mit einer einzigen Anlage benennt sie nach der Vorschrift, zu der sie +gehört („Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1“). Der Stellenparser (StellenParser) +verlangte hinter „Anlage“ stets eine Nummer und wies solche Angaben zurück; der +Rahmenbefehl des Artikels 1 blieb deshalb unerkannt und seine Unterpunkte ohne +Kontext. Die Anlage trägt nunmehr — wie der „Anhang“ — die Bezeichnung „Anlage“. +Der benennende Zusatz wird übersprungen: Er reicht bis zum Ende der +Stellenangabe, und würde er mitgelesen, so läse der Parser das darin genannte +„§ 2“ als Änderungsziel und änderte die falsche Norm. + +Damit ist zugleich die Annahme der Fassung vom 26. Juli 2026 richtigzustellen: +Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt (im gii-XML sind sie eigene Normen, +Stelle.anlagenEnbez() löst sie auf). Offen bleibt allein, dass der +Landesrecht-Textparser keine Anlagen-Normköpfe kennt, eine handgepflegte +Stammfassung also keine Anlage tragen kann. + + +Artikel 5 +Steuerzeichen und zerrissene Befehlsvokabeln + +Der Textbereiniger (TextBereiniger) entfernt nunmehr C0-Steuerzeichen außer +Tabulator und Zeilenumbruch (Muster STEUERZEICHEN). Im GVBl. für Berlin trägt +der Einzug der Aufzählungsglieder ein U+0007; es steht unsichtbar vor dem Befehl +und ließ dessen Zeilenanfangs-Anker ins Leere greifen. Ebenso werden +Befehlsvokabeln zusammengeführt, die der amtliche Satz durch ein Leerzeichen +zerreißt („ein gefügt“ statt „eingefügt“) — beschränkt auf Fügungen, die als +Wortfolge im Deutschen nicht vorkommen. + +Von den vier Befehlen des Artikels 1 werden damit drei erkannt. Der vierte +bestimmt die Einfügestelle über einen Wortanker („Vor den Wörtern „Aus dem +Bereich Verkehr:“ wird folgender Absatz 5 eingefügt“); eine Struktureinfügung +trägt bislang nur eine Stellenangabe. Beides ist in +sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc vermerkt. ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
