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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 5b1a08f..ec8aeb5 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,91 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 15. August 2026, + zuletzt geändert durch die am 15. August 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Das Erzeugnis hat die mehrschrittige Umnummerierungssequenz bislang als eine ihm +wesenseigene Grenze behandelt und ihre Folgeänderungen dem Abschnitt „Manuell +prüfen“ zugewiesen. Die Prüfung des bayerischen Belegfalls (Art. 56 des +Bayerischen Jagdgesetzes, Neunummerierung des Bußgeldkatalogs durch § 1 Nr. 48 +des Gesetzes vom 31. März 2026) hat ergeben, dass es sich um keine Grenze der +Sache, sondern um drei voneinander unabhängige Mängel gehandelt hat. Sie werden +mit dieser Fassung behoben. + + +Artikel 1 +Ordnung der Anwendung nach Schritten + +(1) Der Anwender (BefehlAnwender) faltet die Befehlsliste vor der Anwendung zu + einer Liste von Schritten auf; ein Verbund (Sammelbefehl) liefert je + Teilbefehl einen Schritt, jeder andere Befehl einen einzigen. Geordnet + werden fortan die Schritte, protokolliert wird unverändert je Befehl. + +(2) Der Grund der Trennung ist folgender: Ein Verbund aus einer Umnummerierung + und einer Begleitänderung trägt zwei gegenläufige zeitliche Ansprüche. Die + Umnummerierung gehört vor denjenigen Befehl, der ihre Bezeichnung neu + besetzt; die Begleitänderung gehört an ihre Stelle im Dokument, denn sie + setzt die vorangegangenen Punkte als vollzogen voraus. Bislang setzte sich + der erste Anspruch für die ganze Einheit durch und zog die Begleitänderung + mit sich; sie traf dann auf einen Stand, den das Änderungsgesetz nicht + voraussetzt. + +(3) Die Ordnungsregel selbst bleibt unverändert („wer eine Bezeichnung räumt, + kommt vor demjenigen, der sie neu besetzt“), wird aber nunmehr vollständig + durchgesetzt: Vor jedem Schritt laufen erst diejenigen Schritte, die ihm + eine Bezeichnung räumen, und vor diesen wiederum die ihren. Eine ringförmige + Abhängigkeit bricht ab; die beteiligten Schritte behalten dann ihre + Dokumentreihenfolge. + + +Artikel 2 +Erkennung der abgekürzten lokativen Folgeklausel + +Das Muster der lokativen Klausel (BefehlErkenner) schloss mit einer Wortgrenze. +Hinter einem abgekürzten Bezeichnungswort steht jedoch bereits der +Abkürzungspunkt, und zwischen ihm und dem folgenden Leerzeichen liegt keine +Wortgrenze; der Klausel entging deshalb jede Kurzform („in Abs. 2 …“, „in +Buchst. b …“). An die Stelle der Wortgrenze tritt die Bedingung, dass kein +Buchstabe folgt. + + +Artikel 3 +Auflösung der Aufzählungseinheit ohne eigenen Text + +Der Stellenaufloeser (StellenAufloeser) verlangte hinter der Aufzählungsmarke +Text auf derselben Zeile. Eine Einheit, die sich vollständig in ihre +Untergliederung ergießt, führt ihre Marke aber allein auf der Zeile (Art. 56 +Abs. 2 Nr. 12 des Bayerischen Jagdgesetzes, darunter nur die Buchstaben a und +b); sie galt deshalb als nicht auffindbar. Der Text hinter der Marke ist fortan +wahlfrei. + + +Schlussbestimmung + +(1) Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle + (dreihundertvier an der Zahl) sowie durch die vollständige Erstellung + (mvnw verify) bestätigt worden. + +(2) Der bayerische Belegfall weist nunmehr sämtliche einhundertvierundfünfzig + Anweisungen als angewandt aus (zuvor einhunderteinundfünfzig); die + Ausschussfassung der Beschlussempfehlung zum Gebäudeenergiegesetz weist + achtundsechzig statt siebenundsechzig aus. Die übrigen Bezugszahlen des + Bundes und der Länder sind unverändert geblieben. + +(3) Nicht behoben ist die Stellung eines eingefügten Blocks: Die Anweisung „Nach + Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ (Art. 56 Abs. 1 des + Bayerischen Jagdgesetzes) wird angewandt, ihr Block tritt aber an das Ende + des Absatzes statt hinter die Nummer 4; ebenso verbleibt der leere + Platzhalter „7. (aufgehoben)“ der Altfassung zwischen den Nummern 9 und 10. + Beides bestand schon vor dieser Fassung und ist im Belegfall festgehalten. + +(4) Ferner ist festgehalten: Die Heilung doppelter Leerzeichen nach einer + Streichung (BefehlAnwender) wirkt auf den gesamten Zieltext und verkürzt + dabei die Einrückung der Aufzählungszeilen. Auch dies bestand schon zuvor. + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 14. August 2026, zuletzt geändert durch die am 14. August 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
