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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt new file mode 100644 index 0000000..5febfc1 --- /dev/null +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -0,0 +1,134 @@ +╔══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════╗ +║ ║ +║ V E R Z E I C H N I S D E R F A S S U N G E N ║ +║ des Softwareerzeugnisses „ÄndGgner“ ║ +║ (Werkzeug zur Erstellung von Synopsen für Änderungsgesetze) ║ +║ ║ +╚══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════╝ + +Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses +────────────────────────────────────────────── +(1) Dieses Verzeichnis dokumentiert nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen + den jeweiligen Stand des Quelltextes des vorbezeichneten Erzeugnisses. +(2) Für jeden Kalendertag, an dem Änderungen am Quelltext vorgenommen werden, ist + ein gesonderter Abschnitt nach dem Muster der nachfolgenden Fassungen anzu- + legen; die Abschnitte sind in absteigender zeitlicher Reihenfolge (jüngste + Fassung zuerst) zu führen. +(3) Die Änderungen sind in sachlich gegliederter Form, unter fortlaufender + Nummerierung und unter Angabe der betroffenen Bestandteile (Klassen, Dateien) + zu bezeichnen. Maßgeblich ist die im Handbuch der Rechtsförmlichkeit nieder- + gelegte Ausdrucksweise entsprechend. + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 13. Juli 2026, + zuletzt geändert durch die am 13. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Auf Grund der fortdauernden Ertüchtigung des Befehlserkenners werden die bis zu +diesem Tage nicht selbsttätig verarbeitbaren Änderungsanweisungen nach näherer +Maßgabe der nachstehenden Abschnitte einer Verarbeitung zugänglich gemacht. Die +Zahl der nicht erkannten Anweisungen (nachfolgend: „unbekannte Befehle“) ver- +ringert sich hierdurch nach den vorliegenden Feststellungen wie folgt: im +Datensatz GEG von fünfzig (50) auf fünf (5), im Datensatz IfSG von elf (11) auf +drei (3), im Datensatz AGG von zwei (2) auf null (0) sowie im Datensatz UWG von +zwei (2) auf null (0). + + +Artikel 1 +Übernahme des vorbefindlichen Bearbeitungsstandes + +Der zum Stichtag im Arbeitsverzeichnis vorgehaltene, noch nicht in die Versions- +verwaltung überführte Bearbeitungsstand wird eingecheckt. Erfasst werden ins- +besondere der Sammelbefehl (mehrere Teilbefehle als ein Protokolleintrag), die +mehrfache Stellenauflösung (StellenParser.parseMehrfach) sowie die Auflösung von +Bereichs-Umnummerierungen in absteigender Reihenfolge. + + +Artikel 2 +Erkennung verbundener und mehrgliedriger Ersetzungsanweisungen + +Der Befehlserkenner (BefehlErkenner) wird wie folgt geändert: + +1. Die Erkennung wird in eine Einzelbefehls-Stufe (erkenneEinzeln) und eine nach- + geordnete Auffangstufe (erkennePaarErsetzung, erkenneVerbund) gegliedert. Trifft + ein Muster zwar auf den Wortlaut, nicht aber auf eine auflösbare Stelle zu, so + steht dies der Prüfung der nachfolgenden Muster und Auffangstufen nicht mehr + entgegen. + +2. Anweisungen der Form „In <Stelle> werden die Wörter „A“ durch die Wörter „B“ + und die Angabe „C“ durch die Wörter „D“ ersetzt“ werden erkannt; für jedes + Ersetzungspaar wird eine Ersetzung gebildet und, im Falle koordinierter Stellen, + das Kreuzprodukt aus Stellen und Paaren gebildet. + +3. Anweisungen der Form „... und wird/werden ...“ werden an der Verbindungsstelle + versuchsweise zerlegt; wird jede Teilklausel als eigenständiger Befehl erkannt – + unverändert, mit großem Anfangsbuchstaben oder unter Voranstellung des lokativen + Präfixes der linken Klausel –, so entsteht ein Sammelbefehl. + +4. Ergänzend werden die Einfügung eines Satzzeichens („... ein Komma eingefügt“) + sowie die anker-voranstehende Einfügung („Nach der Angabe „...“ wird ... + eingefügt“) als Muster aufgenommen. + +Der Stellenparser (StellenParser) wird dahin geändert, dass eine bloße Nummer oder +ein bloßer Buchstabe die Komponentenart der jeweils vorangehenden Stelle erbt +(„Absatz 1 und 5“). + + +Artikel 3 +Erkennung von Bereichs-, Wortlaut- und Satzzeichenanweisungen + +1. Der Stellenparser wird um die Entfaltung von „bis“-Bereichen (ganzzahlig sowie + für Einzelbuchstaben) und um die Pluralformen der Komponentenbezeichnungen + (Absätze, Sätze, Nummern, Buchstaben) ergänzt. + +2. Die Aufhebung wird auf bereichs- und koordinierte Angaben erstreckt („Die + Nummern 1 bis 3 werden aufgehoben“, „Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben“). + +3. Die Bereichs-Umnummerierung wird auf Nummern und Buchstaben sowie auf die Form + ohne „zu den“ erstreckt („Die bisherigen Nummern 4 bis 6 werden die Nummern + 8 bis 10“); die Einzel-Umnummerierung wird auf Nummern und Buchstaben sowie auf + die Einleitung „Die bisherige“ erstreckt. + +4. Die Neufassung eines Paragraphen-Bereichs („Die §§ 52 bis 56 werden wie folgt + gefasst: ...“) wird durch Zerlegung des zitierten Blocks an den „§ N“-Grenzen + erkannt. + +5. Es wird der Befehl „WortlautZuAbsatz“ eingeführt; die Anweisung „Der Wortlaut + wird Absatz N“ versieht den bislang unnummerierten Normtext mit der Absatznummer. + +6. Die Ersetzung eines Wortes durch ein Satzzeichen („... das Wort „oder“ am Ende + durch ein Komma ersetzt“) sowie die zusammengesetzten Kommaformen werden erkannt. + + +Artikel 4 +Aufnahme der Gliederungs- und Inhaltsübersichts-Anweisungen + +1. Das Datenmodell wird wie folgt geändert: + a) Die Gliederung (Gliederung) wird um die Gliederungskennzahl ergänzt. + b) Das Gesetz (Gesetz) führt fortan die geordnete Liste der Gliederungs- + einheiten mit; der Lader (GiiXmlLoader) erhebt diese aus dem gii-XML. + +2. Die Stelle (Stelle) wird um die Komponenten „Gliederungseinheit“ (Teil, + Abschnitt, Unterabschnitt, Anlage und dergleichen) sowie „Absatzbezeichnung“ + ergänzt. Der Stellenparser erkennt diese Komponenten, ferner die Wendung + „Überschrift von <Gliederung>“, und lässt die verfeinernden Zusätze „Satzteil + vor Nummer N“ und „Angabe vor Nummer N“ außer Betracht. + +3. Die Neufassung sowie die Streichung von Gliederungs-Überschriften werden auf den + Gliederungsbaum angewandt und in der Synopse als gesonderter Abschnitt + „Geänderte Gliederungs-Überschriften“ dargestellt. Die Streichung einer + Absatzbezeichnung entfernt die betreffende Absatznummer. Die die Inhaltsübersicht + betreffenden Anweisungen („Die Angabe(n) zu ...“) werden erkannt. + + +Schlussbestimmung + +Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle +(einhundertneunzehn an der Zahl) sowie durch die vollständige Erstellung (mvnw +verify) bestätigt worden. Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben einstweilen die +mehrquelligen Struktur-Ersetzungen, die Einfügung und Bereichsersetzung ganzer +Paragraphenfolgen (§§), die Neufassung von Satzbereichen sowie die stellenlosen +Chapeau-Anweisungen; diese werden dem Abschnitt „Manuell prüfen“ zugewiesen. Die +Unterstützung des bayerischen Landesrechts bleibt einem späteren Zeitpunkt +vorbehalten. |
