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-rw-r--r--FASSUNGEN.txt43
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index 1670a21..191031a 100644
--- a/FASSUNGEN.txt
+++ b/FASSUNGEN.txt
@@ -601,6 +601,49 @@ Leerraum umgeben ist — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne
Ohne diese Ergänzung blieb der Kurztitel ungetrennt, der Einleitungssatz des
Änderungsgesetzes fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel gewählt.
+
+Artikel 22
+Anlagen als eigene Normen
+
+Der Klartext-Parser des Landesrechts (LandesRechtTextParser) wird wie folgt
+geändert:
+
+1. Es wird der Normkopf einer Anlage oder eines Anhangs aufgenommen, nummeriert
+ („Anlage 2“) wie unnummeriert-benannt („Anlage“, „Anhang“). Die
+ Einzelnormbezeichnung lautet genau so, wie das gii-XML sie führt, damit die
+ Auflösung nach „Stelle.anlagenEnbez“ sie unverändert trifft.
+
+2. Vom ersten Anlagen-Normkopf an ist alles Folgende Inhalt der Anlagen. Ihre
+ inneren Überschriften gliedern nicht das Gesetz, und ein Paragraph, den sie
+ zitieren, eröffnet keine Norm; nur eine weitere Anlage tut das.
+
+
+Artikel 23
+Der Berliner Belegfall, zur Hälfte
+
+(1) Aufgenommen wird die konsolidierte Fassung des Gesetzes zur Errichtung eines
+ Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung in der
+ Gültigkeit vom 16. April bis zum 11. Juni 2026 nebst der Nachfassung als
+ Prüfmaßstab. Der Artikel 2 des Änderungsgesetzes wird vollständig angewandt;
+ alle fünf Normen gleichen danach der amtlichen Fassung.
+
+(2) Der Artikel 1 (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) bleibt bei der
+ Erkennung. Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten der Anlage, die
+ dort als Überschriften gesetzt sind („Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“),
+ während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ im Text der Anlage
+ sucht — die dort vielfach vorkommt. Belegt ist das durch die Gegenprobe:
+ Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die
+ Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei; mehrdeutig bleibt der Rest.
+
+(3) Die Nummern einer Anlage brauchen hiernach einen eigenen Rang zwischen Norm
+ und Absatz. Solange er fehlt, wird die Stammfassung nicht beigelegt; ihr
+ Bezugsweg ist in „Berlin/SOURCES“ verzeichnet und führt in zwei Abrufen
+ wieder dorthin.
+
+(4) Ein zweiter Befund ist dort gleichfalls festgehalten: Das Berliner Portal
+ setzt die amtlichen Satznummern nicht als Superskripte, sondern als
+ angeklebte Ziffern („(2) 1Gegen einen …“).
+
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Fassung vom 22. August 2026,
zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen