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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 1670a21..191031a 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -601,6 +601,49 @@ Leerraum umgeben ist — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne Ohne diese Ergänzung blieb der Kurztitel ungetrennt, der Einleitungssatz des Änderungsgesetzes fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel gewählt. + +Artikel 22 +Anlagen als eigene Normen + +Der Klartext-Parser des Landesrechts (LandesRechtTextParser) wird wie folgt +geändert: + +1. Es wird der Normkopf einer Anlage oder eines Anhangs aufgenommen, nummeriert + („Anlage 2“) wie unnummeriert-benannt („Anlage“, „Anhang“). Die + Einzelnormbezeichnung lautet genau so, wie das gii-XML sie führt, damit die + Auflösung nach „Stelle.anlagenEnbez“ sie unverändert trifft. + +2. Vom ersten Anlagen-Normkopf an ist alles Folgende Inhalt der Anlagen. Ihre + inneren Überschriften gliedern nicht das Gesetz, und ein Paragraph, den sie + zitieren, eröffnet keine Norm; nur eine weitere Anlage tut das. + + +Artikel 23 +Der Berliner Belegfall, zur Hälfte + +(1) Aufgenommen wird die konsolidierte Fassung des Gesetzes zur Errichtung eines + Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung in der + Gültigkeit vom 16. April bis zum 11. Juni 2026 nebst der Nachfassung als + Prüfmaßstab. Der Artikel 2 des Änderungsgesetzes wird vollständig angewandt; + alle fünf Normen gleichen danach der amtlichen Fassung. + +(2) Der Artikel 1 (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) bleibt bei der + Erkennung. Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten der Anlage, die + dort als Überschriften gesetzt sind („Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“), + während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ im Text der Anlage + sucht — die dort vielfach vorkommt. Belegt ist das durch die Gegenprobe: + Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die + Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei; mehrdeutig bleibt der Rest. + +(3) Die Nummern einer Anlage brauchen hiernach einen eigenen Rang zwischen Norm + und Absatz. Solange er fehlt, wird die Stammfassung nicht beigelegt; ihr + Bezugsweg ist in „Berlin/SOURCES“ verzeichnet und führt in zwei Abrufen + wieder dorthin. + +(4) Ein zweiter Befund ist dort gleichfalls festgehalten: Das Berliner Portal + setzt die amtlichen Satznummern nicht als Superskripte, sondern als + angeklebte Ziffern („(2) 1Gegen einen …“). + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 22. August 2026, zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
