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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 52a4215..366a254 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,53 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 24. Juli 2026, + zuletzt geändert durch die am 24. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Die sechste Ertüchtigungswelle wird um den ersten nichtbayerischen Landesrecht- +Belegfall ergänzt: das paragraphengegliederte Sächsische Beamtenversorgungsgesetz +(SächsBeamtVG) in seiner Fassung vom 1. Februar 2025 nebst dem Gesetz zur Änderung +des SächsBeamtVG vom 13. April 2026 (SächsGVBl. S. 134). Alle fünf Befehle werden +erkannt und angewandt. Dazu wird der Landesrecht-Textparser um die in den meisten +Ländern übliche arabische Gliederungsform ertüchtigt und die Fußzeile der revosax- +Volltextausgabe als Kolumnentitel entfernt. + + +Artikel 1 +Arabische, schlüsselwort-erste Gliederungs-Überschriften + +Der Landesrecht-Textparser (LandesRechtTextParser) erkannte Gliederungs- +Überschriften bislang allein in der bayerischen Form „I. Abschnitt Titel“ (römische +Zählung, nachgestelltes Schlüsselwort). Die übrigen Länder gliedern in der Form +„Abschnitt 1“, „Unterabschnitt 2“, „Teil 3“ (arabische Zählung, vorangestelltes +Schlüsselwort, Titel auf der Folgezeile). Der Parser wird um ein entsprechendes +Muster (GLIEDERUNG_ARABISCH) ergänzt, das solche Überschriften — nach der +kanonischen Zusammenführung von Schlüsselwort, Nummer und Titel auf eine Zeile — +als Gliederungsgrenzen erkennt. Das bayerische Verhalten bleibt unberührt. + + +Artikel 2 +Fußzeile der revosax-Volltextausgabe + +Der Textbereiniger (TextBereiniger.istKolumnentitel) entfernt nunmehr auch die +Fußzeile der Volltextausgaben des sächsischen Rechtsportals revosax +(„https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 13.04.2026 Seite 1 von 1“, Muster +REVOSAX_FUSS), die Herausgeber-URL, Fassungsdatum und Seitenangabe trägt. + + +Artikel 3 +Belegfall Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz + +Als Beispieldaten treten die konsolidierte Vorfassung des SächsBeamtVG +(sampledata/Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt, kanonischer Klartext, aus der +archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und ein End-to-End-Akzeptanztest +(EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance) hinzu: Die Ersetzungen in § 47 (Einmalige +Unfallentschädigung) und die Neufassung des § 80 Absatz 1 Satz 2 (Allgemeine +Anpassung) werden vollständig angewandt, ohne Rest. + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 19. Juli 2026, zuletzt geändert durch die am 19. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
