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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 191031a..e4ca4c7 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -644,6 +644,100 @@ Der Berliner Belegfall, zur Hälfte setzt die amtlichen Satznummern nicht als Superskripte, sondern als angeklebte Ziffern („(2) 1Gegen einen …“). + +Artikel 24 +Zeitrichtige Stammfassungen des Bundesrechts + +(1) Aufgenommen werden die konsolidierten Fassungen des Gebäudeenergiegesetzes + und des Infektionsschutzgesetzes in dem Stand, den der Einleitungssatz des + jeweiligen Änderungsgesetzes bezeichnet („BJNR172810020-2023.xml“, + „BJNR104510000-2020.xml“). Herkunft ist der Wayback-Schnappschuss des + amtlichen Archivs „xml.zip“; Fundstelle, Schnappschusstag und Abrufweg sind + in den Dateien „SOURCES“ der beiden Verzeichnisse niedergelegt. + +(2) Die bisherigen, heute gültigen Fassungen bleiben unberührt. Sie bezeugen den + Fall, dass das Stammgesetz jünger ist als das Änderungsgesetz, und dienen + weiterhin als Belegfall dieser Lage. + +(3) Damit sind die beiden größten Restzahlen des Prüfbestands erstmals gegen ein + Sollergebnis gehalten. Sie beruhten fast ausschließlich auf dem Altersunter- + schied der Fassungen: beim Gebäudeenergiegesetz einundfünfzig Reste bei + achtundsechzig angewandten Befehlen, beim Infektionsschutzgesetz sieben- + undzwanzig bei achtundvierzig. Gegen den zeitrichtigen Stamm sind es + hundertsechzehn angewandte Befehle und drei Reste beziehungsweise fünf- + undsiebzig angewandte Befehle und kein Rest. + + +Artikel 25 +Wortersetzung nur an Wortgrenzen + +(1) Nennt ein Befehl ein Wort, so ist dieses Wort gemeint und nicht der gleich- + lautende Anfang eines längeren. Die Ersetzung, die Streichung und die + Fundstellenprüfung (BefehlAnwender) suchen ihren Zieltext daher nur noch + dort, wo er als Wort steht. + +(2) Die Grenze wird nur verlangt, soweit der Zieltext selbst mit einem Buchstaben + oder einer Ziffer beginnt oder endet; ein Satzzeichen, eine Klammer oder ein + Bindestrich am Rand bringt seine Grenze schon mit. + +(3) Anlass war § 36 des Infektionsschutzgesetzes: Die Anweisung, „jeweils das + Wort ‚schwerwiegende‘ durch das Wort ‚bedrohliche‘ und das Wort + ‚schwerwiegender‘ durch das Wort ‚bedrohlicher‘“ zu ersetzen, verbrauchte mit + dem ersten Wort das zweite mit und meldete dieses hernach als unauffindbar. + + +Artikel 26 +Satzzählung wie im Gesetzblatt + +Die Zerlegung eines Absatzes in Sätze (SatzTeiler) wird wie folgt geändert: + +1. Die Marke eines Aufzählungsglieds beendet auch dann keinen Satz, wenn ihr + eine Einrückung vorausgeht. Bislang galt das nur für die Marke am äußersten + Zeilenanfang; da beide Zweige der Aufbereitung die Glieder einrücken, zählte + jedes Glied als eigener Satz. § 20 Abs. 12 des Infektionsschutzgesetzes kam + so auf neun Sätze statt der amtlichen fünf. + +2. Eine Ordnungszahl vor einem Gliederungswort („nach dem 5. Abschnitt“) + beendet gleichfalls keinen Satz. + + +Artikel 27 +Die Nummer im benannten Satz + +Nennt eine Fundstelle einen Satz und darin eine Nummer („§ 5 Absatz 2 Satz 1 +Nummer 3“), so ist der Satz der Suchbereich der Nummer (StellenAufloeser). +Bislang wurde die Marke im ganzen Absatz gesucht und auch in der Aufzählung eines +anderen Satzes gefunden; die Fundstelle galt dann als mehrdeutig, und der Befehl +blieb liegen. + + +Artikel 28 +Die doppelt genannte Gliederungseinheit + +Nennt der Rahmen dieselbe Gliederungseinheit wie der Befehl selbst — „In der +Inhaltsübersicht wird … Teil 2 wie folgt geändert: … Die Angabe zur Überschrift +von Teil 2 Abschnitt 4 wird gestrichen“ —, so wird sie fortan einmal statt +zweimal gezählt (InhaltsuebersichtAnwender). Das zweite Glied suchte sich sonst +innerhalb seiner selbst und blieb unauffindbar. + + +Artikel 29 +Fortschreibung der Prüfung + +(1) Neu sind die Belegfälle „gegGegenZeitrichtigenStamm“ und + „ifsgGegenZeitrichtigenStamm“ mit gepinnten Zahlen für die angewandten wie + für die manuell zu prüfenden Befehle; die drei verbleibenden Reste des + Gebäudeenergiegesetzes sind einzeln über ihren Gliederungspfad festgehalten + und im Test begründet. + +(2) Vier gepinnte Zahlen sind gestiegen, weil die Artikel 25 bis 28 mehr Befehle + ihre Stelle finden lassen: das WDR-Gesetz trägt keinen Rest mehr (zuvor + einen), die Beschlussempfehlung zum Bevölkerungsschutzgesetz einundfünfzig + statt siebenundvierzig angewandte Befehle, die zum Gebäudeenergiegesetz + neunundsechzig statt achtundsechzig. Der Grund steht jeweils im Test. + +(3) Der Prüfbestand umfasst hiernach dreihundertdreißig Prüfungen. + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 22. August 2026, zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
