diff options
Diffstat (limited to 'FASSUNGEN.txt')
| -rw-r--r-- | FASSUNGEN.txt | 90 |
1 files changed, 90 insertions, 0 deletions
diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 55b3fc1..331864d 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,96 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 22. August 2026, + zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Zwei Mängel, die die vorangegangene Fassung aufgedeckt, aber nicht behoben hatte, +wiegen schwerer als alles sonst Offene: Sie führen zu einem falschen Ergebnis, +ohne es anzuzeigen. Ein Befehl gilt als angewandt, der Wortlaut des Zielgesetzes +weicht gleichwohl von der amtlichen Nachfassung ab, und der Abschnitt „Manuell +prüfen“ schweigt. Damit war das Leitprinzip des Erzeugnisses — niemals +stillschweigend zu verwerfen — an dieser Stelle verfehlt. + +Bei ihrer Behebung hat sich ergeben, dass die beiden Mängel nicht nebeneinander +standen, sondern eine Ursache teilten: die fehlende Einrückung. Sie ist im +kanonischen Klartext nicht Schmuck, sondern trägt die Gliederung; wer sie +verliert, verliert die Zugehörigkeit einer Zeile zu ihrer Einheit. + + +Artikel 1 +Einrückung bei der Neufassung einer Aufzählungseinheit + +(1) Die Neufassung einer Nummer oder eines Buchstabens (BefehlAnwender. + wendeNeufassungAn) setzt den neuen Wortlaut fortan auf die Einrückung der + Einheit, an deren Stelle er tritt; bislang begann er in Spalte 0. Es gilt + damit dasselbe wie bei der Ersetzung einer solchen Einheit. + +(2) Der Grund ist folgender: Der Zeilenblock einer Aufzählungsmarke + (StellenAufloeser.zeilenBlock) reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. + Eine in Spalte 0 gesetzte Zeile nimmt daher den gesamten Rest des Absatzes + als ihre Kindzeilen an. Der nachfolgende Befehl „Nach Nr. 4 werden die + folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ trat deshalb hinter die letzte Nummer des + Absatzes statt hinter die Nr. 4 — er galt als angewandt, stand aber falsch. + +(3) Die Neufassung eines Satzes oder Halbsatzes bleibt unberührt; ihr Bereich + beginnt mitten in der Zeile und trägt keine Einrückung. + + +Artikel 2 +Heilung des Weißraums nach einer Streichung + +(1) Die Streichung von Wörtern (BefehlAnwender.wendeStreichungAn) heilte den + zurückbleibenden Weißraum bislang über den gesamten Zieltext; dieser ist bei + einer Stelle ohne Fein-Komponente der ganze Absatz. Sie fraß dabei die + Einrückung der Aufzählungszeilen: Aus den zwei Leerzeichen vor jeder Marke + wurde eines. + +(2) Geheilt wird fortan allein die Naht der Streichung (heileNaht): Aus zwei + Leerzeichen wird eines, vor einem Satzzeichen bleibt keines. Traf die + Streichung den Zeilenanfang, so ist der Weißraum vor der Naht Einrückung und + bleibt unangetastet. + + +Artikel 3 +Weichen des leeren Platzhalters + +Vergibt ein eingefügter Block eine Bezeichnung, die ein leerer Platzhalter der +Altfassung noch hält („7. (aufgehoben)“), so weicht dieser. Es ist dieselbe +Regel, die schon bei der Umnummerierung auf eine weggefallene Bezeichnung gilt, +und so zeigt es auch die amtliche Nachfassung. Verdrängt wird dabei nur ein +Platzhalter, niemals ein Wortlaut; ein Platzhalter, den kein Befehl anrührt, +bleibt stehen. + + +Artikel 4 +Zwischenraum hinter der Aufzählungsmarke + +Im Satz des Gesetzblatts steht zwischen der Marke einer Aufzählungszeile und +ihrem Text die Tabulatorspalte des Setzers. Der kanonische Klartext kennt dort +ein einzelnes Leerzeichen. Die Aufbereitung eines Zitats (normalisiereZitatText) +führt den Zwischenraum künftig auf dieses zurück; andernfalls trügen gerade die +neu gesetzten Zeilen ein anderes Satzbild als die unberührten. + + +Artikel 5 +Nachweis + +(1) Der Akzeptanztest des BayJG (EndToEndTest.bayJgGvblAcceptance) hielt die + beiden Mängel bislang ausdrücklich fest. Die betreffenden Zusicherungen + werden umgekehrt: Der eingefügte Block steht zwischen der Nr. 4 und der + Nr. 8, der Platzhalter ist gewichen, die Einrückung besteht fort. + +(2) Art. 56 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes gleicht damit in Aufbau und + Wortlaut der amtlichen Nachfassung (BayJG.pdf); die Gegenprobe ist Zeile für + Zeile geführt worden. + +(3) Hinzu treten drei Prüfungen der zugrunde liegenden Regeln + (BefehlAnwenderTest). Der Gesamtbestand beträgt nunmehr 315 Prüfungen; keine + der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 16. August 2026, zuletzt geändert durch die am 16. August 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
