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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index ad304ba..24baaf6 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -32,6 +32,13 @@ verlangt, zeigte auf keine Adresse. Mit dieser Fassung wird die Sperre aufgehoben; zugleich wird die Auslieferung auf den Betrieb unter einem Unterpfad einer bestehenden Domain eingerichtet. +Die nunmehr öffentlich erreichbare Startseite setzte sodann voraus, was +Neuankömmlinge gerade nicht haben: geeignete Dateien. Sie erhält deshalb eine +Einführung mit Verweisen auf zwei durchgerechnete Fälle. Dabei hat sich ergeben, +dass die Fundstelle des Bundesrechts das Norm-XML ausschließlich als Archiv +ausgibt; ohne dessen Auspacken bliebe die Einführung eine Anleitung zum +Zwischenschritt von Hand. + Artikel 1 Anbieterkennzeichnung und Datenschutzerklärung @@ -115,10 +122,75 @@ Ergänzungen der Oberfläche Ordnung, der Anschriften und der Hinweise ergänzt. +Artikel 5 +Annahme von Archiven als Stammgesetz + +(1) Die Fundstelle des Bundesrechts (gesetze-im-internet.de) gibt das Norm-XML + nicht als solches, sondern allein als Archiv aus (…/<Kurzbezeichnung>/ + xml.zip). Ein solches Archiv wird künftig unmittelbar als Stammgesetz + angenommen; der darin enthaltene XML-Eintrag wird ausgepackt. + +(2) Es wird die Klasse ZipAuspacker eingeführt. Sie liest das Zentralverzeichnis + am Dateiende — nicht die örtlichen Vorspanne, deren Größenangaben bei + nachgestellten Beschreibern erst hinter den Daten stehen —, wählt daraus den + einzigen auf „.xml“ endenden Eintrag und packt ihn aus. Verzeichniseinträge + und das von manchen Betriebssystemen beigefügte Beiwerk bleiben außer + Betracht; die Auswahl ist erforderlich, weil die Fundstelle den Gesetzen mit + Anlagen deren Bilddateien mit ins Archiv legt. + +(3) Das Format wird von Hand gelesen. Der Grund ist folgender: Von den + Archivklassen der Laufzeitumgebung trägt in der Browserfassung allein der + Entpacker (Inflater), den die Ersetzung InflaterErsatz auf eine reine + Java-Umsetzung zurückführt; die übrigen (ZipInputStream, ZipFile, CRC32) + beruhen auf Bindungen, die das Übersetzungswerkzeug nicht kennt. Auch die + Prüfsumme wird deshalb im Erzeugnis selbst berechnet. + +(4) Die Erkennung (DateiTyp) wird um die Art ZIP ergänzt. Ihre Prüfung geht der + Prüfung auf PDF voran, weil sie am ersten Byte verankert ist, während jene + ein Vorschaufenster durchsucht; ein Archiv mit der Zeichenfolge „%PDF-“ in + seinen gepackten Daten wäre sonst als PDF angesprochen worden. + +(5) Das Auspacken tritt in Pipeline.ladeStammgesetz vor die Erkennung. Die + Änderungsdokumente bleiben unberührt: Gesetzblätter und Drucksachen kommen + nirgends als Archiv. Die Quellenzeile der Synopse nennt weiterhin die + angegebene Datei (xml.zip), damit der Weg zur Fundstelle zurück erkennbar + bleibt. + + +Artikel 6 +Einführung in der Browserfassung + +(1) Die Startseite erhält über dem Formular einen zugeklappten Block + („Noch keine Dateien? Zwei Beispiele zum Ausprobieren“). Zugeklappt nimmt er + eine Zeile ein; das Formular bleibt an seinem Platz. + +(2) Der Block nennt die drei Schritte und bietet zwei Fälle mit Verweisen auf die + amtlichen Fundstellen an: + a) ein verkündetes Änderungsgesetz — das Gesetz gegen den unlauteren + Wettbewerb nebst dem Dritten Gesetz zu seiner Änderung (BGBl. 2026 I + Nr. 43), neunzehn Befehle an sechs Normen, nichts manuell zu prüfen; + b) einen Gesetzentwurf — das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nebst dem + Regierungsentwurf BT-Drs. 21/6178, dreiundzwanzig Befehle an vierzehn + Normen, einer zur manuellen Prüfung markiert. + +(3) Mitausgeliefert wird nichts; die Seite ruft von sich aus nichts ab. Die + Verweise öffnen ein eigenes Fenster, weil ein im selben Fenster geöffnetes + Schriftstück die bereits gewählten Dateien aus dem Formular nähme. + +(4) Der Hinweis am Feld „Stammgesetz“ nennt nunmehr auch das Archiv. Das + Stilblatt wird um die Auszeichnung des Blockes ergänzt; neue Farben treten + nicht hinzu, sodass Hell- und Dunkelfassung ohne Zutun stimmen. + + Schlussbestimmung Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle -(dreihundertvier an der Zahl) bestätigt worden. Die Inhaltsrichtlinie ist gegen +(dreihundertzwölf an der Zahl, darunter acht neue zum Auspacken) bestätigt +worden. Das Auspacken ist überdies gegen die Fundstelle selbst erprobt worden: +Das unmittelbar bezogene Archiv des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb +ergibt mit dem Regelungstext des Bundesgesetzblattes dieselbe Synopse wie die +entpackte Fassung — die Ausfertigungen unterscheiden sich allein in der +Quellenzeile. Die Inhaltsrichtlinie ist gegen die laufende Anwendung erprobt worden: Der Lauf des IfSG-Falles im Browser hat unter ihr achtundvierzig angewandte Befehle, siebenundzwanzig zur manuellen Prüfung und einundzwanzig geänderte Normen ergeben, mithin dasselbe wie die |
