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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index cfe31bc..20c29cb 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,121 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 27. August 2026 (erste Fassung des Tages), + zuletzt geändert durch die am 27. August 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Bremen tritt als fünfzehntes Land hinzu. Sein Portal ist nach BRAVORS und +recht.nrw.de das dritte, das einer Skriptabfrage gewöhnliches HTML liefert, und +das erste außerhalb Brandenburgs, das jede frühere Gesamtausgabe einzeln +adressierbar führt; Vor- und Nachfassung stammen daher aus derselben Quelle. Das +Heft selbst ist einfach gesetzt, seine Befehlssprache dagegen eigen: Sie fasst +den Namen der Verordnung neu, bezeichnet Stellen durch die bloße +Aufzählungsmarke, ändert „durch die Worte“ statt zu ersetzen, ergänzt „um Satz 2“ +statt anzufügen und benennt ihr Satzzeichen, statt es zu zeigen. Zweimal versäumt +sie es, ein Zitat zu schließen. + + +Artikel 1 +Grenze eines nicht geschlossenen Zitats + +(1) Die Grenze am Aufzählungspunkt (ZitatExtraktor) verlangte bisher, dass der + Rest des Abschnitts nach dem Schluss ausbalanciert zurückbleibe. Diese + Bedingung ist zu eng: Ein Abschnitt kann mehrere nicht geschlossene Zitate + tragen, und jedes ist an seiner eigenen Grenze zu schließen. An ihre Stelle + tritt die Probe, dass im Rest kein schließendes Anführungszeichen ohne + öffnendes steht — wer mitten in einem ordentlich geschlossenen Zitat schnitte, + ließe dessen Schlusszeichen ohne Gegenstück zurück. + +(2) Im bremischen Heft öffnen die Nummern 8 Buchstabe a und 13 je ein Zitat, das + sie nicht schließen. Vor dieser Änderung verschlang das erste die Nummern 9 + bis 13; das Heft gab 22 Befehle her, nunmehr gibt es 41. + + +Artikel 2 +Aufbereitung und Befehlserkennung + +(1) Der Textbereiniger (TextBereiniger) schneidet den Kolumnentitel des bremischen + Gesetzblattes heraus. Er steht im Inhaltsstrom und klebt am Seitenumbruch + hinter dem letzten Satz der Vorseite. + +(2) Der Stellenparser (StellenParser) nimmt drei Bezeichnungsweisen an: die bloße + Aufzählungsmarke als ganze Stellenangabe („In e) …“, „f) wird gestrichen“) — + jedoch nur, wenn sie die ganze Angabe ausmacht —, den Aufzählungspunkt am Ende + einer Nummernangabe („Nummer 1. wird wie folgt gefasst“) und den der Stellung + nach bezeichneten letzten Satz („Im letzten Satz …“), dessen Zählung erst am + Text feststeht. + +(3) Der Name des Werkes („Der Name der Verordnung wird wie folgt gefasst“) gilt + als dessen Überschrift; der Anwender setzt daraufhin den Langtitel. + +(4) Der Befehlserkenner (BefehlErkenner) nimmt vier Nebenformen an: „geändert“ + als Verb der Wortersetzung neben „ersetzt“; die Streichung mit Positionsanker + („In Satz 2 werden nach dem Wort „…“ die Worte „…“ gestrichen“); die Anfügung + in der Wortwahl „am Ende um Satz 2 ergänzt“; und die Aufhebung eines benannten + Satzzeichens samt Anfügung („das Satzzeichen „Punkt“ wird aufgehoben und + folgendes angefügt: „…““), die der Sache nach eine Ersetzung des + Schlusszeichens ist. + + +Artikel 3 +Berichtigung der Einfügungsrichtung + +Das Richtungswort „hinter“ war in den Mustern der Wörter-Einfügung zwar +zugelassen, wurde bei der Bildung des Ankers aber nirgends geprüft; die +Einfügung fiel daher stets in den Vor-Zweig, und die Wörter traten vor den Anker +statt dahinter. Betroffen waren sämtliche Einfügungen mit Wortanker. Die Prüfung +erfolgt fortan an einer Stelle (nachAnker). + + +Artikel 4 +Anwendung: was eine Neufassung stehen lässt + +(1) Eine Neufassung, die unvollendet endet — auf Doppelpunkt oder Komma —, meint + den Vordersatz allein und lässt die Untergliederung stehen, die ihm folgt. + Wer die Glieder mitändern will, führt sie im Zitat mit auf. Ohne diese Regel + verlöre § 3 Absatz 2 der bremischen Verordnung seine zwölf Glieder, und die + vier folgenden Befehle fänden ihr Ziel nicht mehr. + +(2) Das Zitat des ersten Satzes trägt die Absatzbezeichnung mit. Sie gehört dem + Absatz und nicht dem Satz; bliebe sie stehen, so führte der Absatz seine + Nummer zweimal. + +(3) Ein Umbruch mitten im Satz ist Satzspiegel und kein Textbestand. Endet die + vorige Zeile auf ein Binde- oder Verhältniswort und beginnt die folgende klein + oder mit einer Ziffer, so werden beide zusammengezogen. Die Kurzüberschrift + eines Aufzählungsgliedes und ihre Begriffsbestimmung (Anhang zu § 3 Abs. 3 + UWG) bleiben davon unberührt — jene endet nicht auf ein solches Wort. + +(4) Ein Platzhalter („(weggefallen)“) hält nur Platz innerhalb desselben Blockes. + Die Aufzählung endet dort, wo eine Zeile flacher einrückt als die aufgehobene + Einheit; die Buchstaben einer anderen Nummer gehen sie nichts an. + +(5) Eine angefügte Einheit, die ihre Nummer nennt, tritt an den genannten Platz + und nicht ans Ende, sofern der Zieltext schon so weit zählt („Absatz 1 wird am + Ende um Satz 2 ergänzt“ macht den neuen Satz zum zweiten). Reicht die Zählung + nicht so weit, so fallen beide Lesarten ohnehin zusammen. + + +Artikel 5 +Beispieldaten + +Unter „sampledata/Bremen“ treten das Heft Brem.GBl. 2026 Nr. 87, die Vorfassung +und die amtliche Nachfassung der Berufsfachschulverordnung nebst Herkunftsnachweis +hinzu; der Akzeptanzfall (EndToEndTest.berufsfachschulVOBremen) pinnt 41 gelesene +und 37 angewandte Befehle sowie den Gleichlauf von 26 der 29 Normen mit der +amtlichen Nachfassung. Die drei Reste liegen sämtlich an der Vorlage und sind in +„Bremen/SOURCES“ benannt. + + +Schlussbestimmung + +Die vorstehenden Änderungen sind durch die vollständige Prüfung (mvnw verify, +vierhundertachtundzwanzig Testfälle) und durch die Lizenzprüfung (reuse lint, +zweihundertvier von zweihundertvier Dateien) bestätigt worden. + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 26. August 2026 (vierte Fassung des Tages), zuletzt geändert durch die am 26. August 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
