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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-26 08:24:40 +0200 |
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| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-26 08:24:40 +0200 |
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| parent | 5efff363d45cf03f334bf10145367e7bc43d2754 (diff) | |
Hamburg zählt in Dezimalen und gliedert sein Heft in Paragraphen
Das hamburgische Gesetzblatt bringt zwei Gliederungen, die im übrigen Landesrecht
nicht vorkommen. Die erste: Ein Sammelheft trägt Verkündungen beider Art
nebeneinander — die eine teilt sich in Artikel, die nächste in Paragraphen. Die
§-Teilung erst dann zu versuchen, wenn ein Heft überhaupt keinen Artikel führt, war
darum zu grob; sie ist auch dann zu versuchen, wenn kein Artikel das Stammgesetz
betrifft. Die zweite: Die Befehle sind dezimal gegliedert (6.1, 7.1.1, 7.2.3), wo
die übrigen Blätter a)/aa) setzen. Die Ebene steht dabei in der Zahl selbst, und
weil das Label seine Herkunft schon trägt, wiederholt der Gliederungspfad sie
nicht.
Dazu drei Funde am Satz des Blattes: Es setzt zwischen Paragraphenzeichen und
Nummer ein schmales Leerzeichen, das Javas \s nicht kennt — ohne dessen
Normalisierung ist „§ 1“ dort kein Normkopf, und das ganze Heft bliebe ungelesen.
Es führt seinen Kolumnentitel im Inhaltsstrom, wo er hinter das Zitat eines
Befehls fällt. Und es lässt das Schlusswort der Eingangsformel in die rechte
Spalte fallen, mitten in einen Absatz; die Spalte folgt deshalb fortan ihrer
Grundlinie statt dem Strom — stabil sortiert, im Regelfall folgenlos.
Drei Funde an der Anwendung: Ein Satzzeichen, das an die Stelle eines Wortes
tritt, nimmt dessen Zwischenraum mit (die Umkehrung der schon geregelten Fuge).
Ein Satz, der an eine Aufzählung angefügt wird, gehört dem Absatz und nicht dem
letzten Glied — er tritt auf eine eigene Zeile, und zwar in der Einrückung des
Blockes, denn bündig gesetzt beendete er ihn. Und eine Neufassung, deren
Bezeichnung eine aufsteigende Umnummerierung räumt, tritt hinter diese zurück:
Sonst verlöre die bisherige Nummer 3 ihren Wortlaut und die Umnummerierung
benennte alsdann die neue — ein stiller Verlust.
Zwei Befehle des Heftes bleiben unerkannt, und das ist richtig so: Sie schreiben
„wir die Textstelle … ersetzt“ statt „wird“. Ein Werkzeug, das das errät, läse
morgen auch anderes, was dort nicht steht.
Geprüft: mvnw verify, 425 Tests (zuvor 415), reuse lint 200/200. Hamburg: 21
Befehle gelesen, 17 angewandt, 10 von 14 Normen gleich der amtlichen Nachfassung;
drei der vier Abweichungen liegen an der Vorlage.
Change-Id: Ibc61b4a38d5df5604b8c8efe2d69b7b6d27512d6
Diffstat (limited to 'src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc')
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1 files changed, 36 insertions, 4 deletions
diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index 0bd4b9d..c7cae90 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -104,6 +104,22 @@ Kopfelement *vor* der Überschrift, die Aufzählungen sind echte `<ol>`-Listen, Stilblatt erzeugt, und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt *Steuerzeichen* (U+0002) mit. Voller Akzeptanzfall (4/4 Befehle, alle 24 Normen). +|Hamburg +|`Hamburg/HmbGVBl-2026-17_GutachterausschussVO-AendVO.pdf` — HmbGVBl. Teil I Nr. 17 vom +26.05.2026, S. 147 (Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Gutachterausschuss für +Grundstückswerte vom 12.05.2026) +|Sammelheft mit drei Verkündungen, deren erste sich in *Artikel*, deren zweite sich in +*Paragraphen* gliedert — beide Gliederungen nebeneinander in einem Heft. Die Änderungsbefehle +sind *dezimal* gegliedert („6.1“, „7.1.1“, „7.2.3“). Der Satz setzt zwischen § und Nummer ein +*schmales Leerzeichen* (U+2009), führt den Kolumnentitel im Inhaltsstrom und lässt das +Schlusswort der Eingangsformel („verordnet:“) in die rechte Spalte fallen. Idiome: „die +Textstelle „…““, „Hinter § 7 wird folgender § 7a eingefügt“, „Es wird folgender Absatz 3 +angefügt“, „§§ 6 und 7 erhalten folgende Fassung“. Voller Belegfall, Stammfassung +`Hamburg/GAusschV-HH-alt.txt` (Ursprungsfassung aus HmbGVBl. Nr. 20/2009, S. 124), Prüfmaßstab +`GAusschV-HH-neu.txt`. Das Blatt selbst liegt bei `luewu.de` frei; das Portal ist eine +juris-Einseitenanwendung *ohne* Fassungsliste — es führt nur die aktuelle Gesamtausgabe und +eine Änderungshistorie. + |Rheinland-Pfalz |`RheinlandPfalz/GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf` — GVBl. RP 2026 Nr. 21 vom 10.08.2026 (Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung … Unfallkasse) @@ -174,6 +190,19 @@ bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswo überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter „Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026 vollständig belegt. +* *Hamburg* ist umgesetzt (`EndToEndTest.gutachterausschussVOHamburg`): 21 Befehle gelesen, + 17 angewandt; zehn von vierzehn Normen gleichen der amtlichen Nachfassung. Der Fall hat sechs + allgemeine Funde gebracht: die Dezimalgliederung der Befehle; die §-Teilung eines Heftes, das + daneben Artikel führt; das schmale Leerzeichen; den Kolumnentitel im Inhaltsstrom; die + Grundlinien-Ordnung innerhalb einer Spalte; und drei Anwendungsfunde (ein Satzzeichen, das an + die Stelle eines Wortes tritt, nimmt dessen Zwischenraum mit; ein an eine Aufzählung angefügter + Satz steht auf eigener Zeile in der Einrückung des Blockes; die Neufassung einer Bezeichnung, + die eine aufsteigende Umnummerierung räumt, tritt hinter diese zurück, damit der bisherige + Wortlaut nicht verlorengeht). Von den vier Abweichungen liegen drei an der Vorlage: Zwei Befehle + schreiben „wir“ statt „wird“ (ein Verkündungsfehler — geraten wird nicht), und in § 6 setzt das + Gesetzblatt ein Komma, das das Portal führt, nicht. Die vierte ist eine benannte Grenze: die + Neufassung einer soeben geräumten Bezeichnung als Einfügung zu vollziehen. + * *Berlin* ist umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 (ASOG) wird vollständig @@ -280,7 +309,7 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Ohne Vorfassung ist kein Akzeptanzfall möglich, sondern nur die Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein Ausweg wäre, die Vorfassung aus den *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen. -* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst. +* Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst. == Wo weitermachen @@ -291,9 +320,12 @@ gegen die amtliche Fassung, und `--neufassung` gibt die errechnete Fassung als k Klartext aus. Ein weiteres Land kostet damit Stammfassung, Heft und Nachfassung — keinen eigenen Prüfcode mehr. Nach absteigendem Nutzen: -. *Weitere Länder erfassen* — Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt. - Für Hamburg (`landesrecht-hamburg.de`) und Mecklenburg-Vorpommern (`landesrecht-mv.de`) ist - zuerst zu prüfen, ob die Portale einer Skriptabfrage antworten; sonst gilt der Browserweg. +. *Weitere Länder erfassen* — Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt. + Für Mecklenburg-Vorpommern ist die Skriptprobe gemacht: `landesrecht-mv.de` antwortet wie + Hamburg nur mit der 5,6 kB großen Anwendungshülle. Das *Gesetzblatt* dagegen liegt frei — + `regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Justizministerium/…/GVOBl.%20Nr.%20N%20v.%20T.M.JJJJ.pdf`, + und ein Änderungsgesetz ist damit ohne Browsersteuerung zu beschaffen; nur die Stammfassung + verlangt sie. Für Bremen ist `transparenz.bremen.de` zu prüfen (offenes HTML zu erwarten). *Erledigt in Welle 23:* Die Frage nach den _Anlagen-Nummern im gii-XML_ war falsch gestellt. Eine Zerlegung braucht es nicht — der `StellenAufloeser` probiert längst beide Wege. Der Fehler saß im |
