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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-22 16:41:57 +0200 |
|---|---|---|
| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-22 16:41:57 +0200 |
| commit | 14ec52a1070285a12a6bc5a0f4859996d468b59e (patch) | |
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| parent | 75583b2e502aa50dfb616650ac0938d15dab826b (diff) | |
Die Einrückung trägt die Gliederung, nicht bloß das Satzbild
Die vorangegangene Fassung hatte zwei Mängel festgehalten, aber nicht behoben:
Der Block aus „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ trat ans
Ende des Absatzes statt hinter die Nr. 4, und die Heilung des Weißraums nach
einer Streichung verkürzte die Einrückung der Aufzählungszeilen. Beide wiegen
schwerer als alles sonst Offene, denn sie führen zu einem falschen Ergebnis,
ohne es anzuzeigen: Der Befehl gilt als angewandt, der Abschnitt „Manuell
prüfen“ schweigt, und allein der Wortlaut weicht ab. Damit war das Leitprinzip
des Erzeugnisses an dieser Stelle verfehlt.
Bei der Behebung hat sich ergeben, dass die beiden nicht nebeneinanderstanden,
sondern eine Ursache teilten. Die Neufassung einer Nummer oder eines Buchstabens
setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, also in die erste Spalte. Der Zeilenblock
einer Aufzählungsmarke reicht aber so weit, wie tiefer eingerückt wird; eine in
der ersten Spalte stehende Zeile nimmt daher den gesamten Rest des Absatzes als
ihre Kindzeilen an. Der nachfolgende Einfügebefehl fand seinen Anker mithin am
Ende des Absatzes und stand richtig, wo er falsch stand. Die Einrückung ist im
kanonischen Klartext kein Satzbild, sondern die Zugehörigkeit einer Zeile zu
ihrer Einheit; die Neufassung setzt sie nunmehr wie die Ersetzung, und die
Heilung nach einer Streichung glättet allein die Naht, an der Text
herausgenommen wurde.
Die zeilenweise Gegenprobe an der amtlichen Nachfassung hat darüber hinaus zwei
Abweichungen gezeigt, die keine Mängel der Reihenfolge waren. Zum einen hielt
der leere Platzhalter „7. (aufgehoben)“ eine Bezeichnung, die der eingefügte
Block neu vergibt; er weicht fortan, wie er es bei der Umnummerierung auf eine
weggefallene Bezeichnung längst tut. Verdrängt wird dabei nur ein Platzhalter,
niemals ein Wortlaut — der Platzhalter des Absatzes 2, den kein Befehl anrührt,
bleibt stehen. Zum anderen führt der Satz des Gesetzblatts zwischen der Marke
einer Aufzählungszeile und ihrem Text die Tabulatorspalte des Setzers, der
kanonische Klartext dagegen ein Leerzeichen; ohne dessen Rückführung trügen
gerade die neu gesetzten Zeilen ein anderes Satzbild als die unberührten.
Artikel 56 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes gleicht damit in Aufbau und
Wortlaut der amtlichen Nachfassung. Die beiden Zusicherungen des
Akzeptanztests, die den Mangel festhielten, sind umgekehrt; drei Prüfungen der
zugrunde liegenden Regeln treten hinzu. Dreihundertfünfzehn Testfälle bestehen,
und keine der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. Die
Browserfassung ist übersetzt worden und bleibt auslieferbar; ihr Lauf im Browser
ist mangels verbundener Erweiterung nicht in Augenschein genommen worden.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I89b2fafa3e2185dbd6abfe0aa6b7bbbd04f6828f
Diffstat (limited to 'src/test/java')
| -rw-r--r-- | src/test/java/eu/mulk/aendggner/EndToEndTest.java | 33 | ||||
| -rw-r--r-- | src/test/java/eu/mulk/aendggner/anwendung/BefehlAnwenderTest.java | 96 |
2 files changed, 117 insertions, 12 deletions
diff --git a/src/test/java/eu/mulk/aendggner/EndToEndTest.java b/src/test/java/eu/mulk/aendggner/EndToEndTest.java index 865afe6..fe0ab21 100644 --- a/src/test/java/eu/mulk/aendggner/EndToEndTest.java +++ b/src/test/java/eu/mulk/aendggner/EndToEndTest.java @@ -271,8 +271,9 @@ class EndToEndTest { // vorrücken, ihre Begleitänderungen aber an ihrer Dokumentstelle bleiben — die Wortfolge // „schriftliche“ etwa steht erst nach dem vorangehenden Punkt nur noch einmal im // Artikel und ist damit eindeutig. - // „Kein Rest“ heißt: jeder Befehl hat gegriffen. Es heißt nicht, dass die Norm in allem der - // amtlichen Nachfassung gleicht — was daran noch fehlt, steht weiter unten an Art. 56. + // „Kein Rest“ heißt zunächst nur: jeder Befehl hat gegriffen. Dass Art. 56 Abs. 1 darüber + // hinaus in Aufbau und Wortlaut der amtlichen Nachfassung gleicht, prüfen die + // Zusicherungen weiter unten. var anwendung = BefehlAnwender.anwenden(gesetz, parseErgebnis.befehle()); assertThat(anwendung.protokoll()).hasSameSizeAs(parseErgebnis.befehle()); var manuellPfade = @@ -298,16 +299,24 @@ class EndToEndTest { // Abs. 2 Nr. 12 Buchst. b führt ihre Marke allein auf der Zeile — sie ist trotzdem auflösbar. assertThat(art56.absaetze().get(1).text()).contains("(§ 2 Abs. 3 BJagdG)"); - // Offen bleibt an dieser Norm eine Frage, die mit der Reihenfolge nichts zu tun hat und schon - // vorher so stand: Der eingefügte Block „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 - // eingefügt“ landet am Ende des Absatzes statt hinter der Nr. 4, und der leere Platzhalter - // „7. (aufgehoben)“ der Altfassung bleibt zwischen den Nrn. 9 und 10 stehen. Beides ist hier - // festgehalten, damit es nicht unbemerkt bleibt — der Befehl gilt als angewandt, die Stellung - // seines Blocks ist aber falsch. - assertThat(katalog).contains("7. (aufgehoben)"); - assertThat(katalog.indexOf("5.\t den Verboten des Art. 29 Abs. 2")) - .as("die eingefügten Nrn. 5 bis 7 stehen (noch) hinter der Nr. 16") - .isGreaterThan(katalog.indexOf("16.")); + // Der Block aus „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ steht an seinem Platz + // — zwischen der Nr. 4 und der Nr. 8 — und nicht mehr am Ende des Absatzes. Dass er dort + // landete, lag an der Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor: Sie setzte ihren Wortlaut ohne + // Einrückung, worauf der Zeilenblock der Nr. 4 bis ans Absatzende reichte (er reicht so weit, + // wie tiefer eingerückt wird). + assertThat(katalog.indexOf(" 5. den Verboten des Art. 29 Abs. 2")) + .as("die eingefügten Nrn. 5 bis 7 stehen zwischen der Nr. 4 und der Nr. 8") + .isGreaterThan(katalog.indexOf(" 4. entgegen Art. 29 Abs. 1")) + .isLessThan(katalog.indexOf(" 8. entgegen Art. 31 Abs. 2")); + // Der leere Platzhalter „7. (aufgehoben)“ der Altfassung weicht dem eingefügten Block, weil + // dieser dieselbe Bezeichnung vergibt — dieselbe Regel wie bei der Umnummerierung auf eine + // weggefallene Bezeichnung. Verdrängt wird dabei nur ein Platzhalter, nie ein Wortlaut: Der + // Platzhalter „1. (aufgehoben)“ des Abs. 2, den kein Befehl anrührt, bleibt unberührt stehen. + assertThat(katalog).doesNotContain("(aufgehoben)"); + assertThat(art56.absaetze().get(1).text()).contains("1. (aufgehoben)"); + // Die Einrückung der Aufzählungszeilen übersteht die Streichungen des Hefts: Sie wird nicht + // mehr von der Leerzeichen-Heilung mitgenommen, die nur noch die Naht der Streichung glättet. + assertThat(katalog).contains("\n 12. ohne Begleitung").doesNotContain("\n 12. "); // Art. 29a Abs. 5 trägt nach der Kaskade die neue Behördenbezeichnung und den eingefügten Satz. var art29a = anwendung.neu().norm("Art. 29a").orElseThrow(); diff --git a/src/test/java/eu/mulk/aendggner/anwendung/BefehlAnwenderTest.java b/src/test/java/eu/mulk/aendggner/anwendung/BefehlAnwenderTest.java index 7e7da85..212a037 100644 --- a/src/test/java/eu/mulk/aendggner/anwendung/BefehlAnwenderTest.java +++ b/src/test/java/eu/mulk/aendggner/anwendung/BefehlAnwenderTest.java @@ -1192,6 +1192,102 @@ class BefehlAnwenderTest { .isEqualTo("Zweck dieses Gesetzes ist die Erprobung, auch in Teilen,."); } + /** + * Ein Katalog, wie ihn das Stammgesetz führt: Aufzählungszeilen auf zwei Leerzeichen, darunter + * ein weggefallener Platzhalter. + */ + private static Gesetz katalog() { + return new Gesetz( + "TestG", + "Gesetz zur Erprobung", + "Testgesetz", + List.of( + new Norm( + "§ 1", + "Zweck", + null, + List.of( + new Absatz( + "1", + "Erprobt wird, wer\n" + + " 1. Befehle erkennt,\n" + + " 2. Befehle schriftlich anwendet,\n" + + " 3. (weggefallen)\n" + + " 4. Ergebnisse prüft.")), + false)), + List.of()); + } + + /** + * Die Neufassung einer Nummer setzt ihren Wortlaut auf die Einrückung der alten Einheit. Ohne sie + * stünde die Zeile in Spalte 0 und der Zeilenblock ihrer Marke reichte bis ans Absatzende — ein + * nachfolgender Einfügebefehl träte dann an die falsche Stelle. + */ + @Test + void neufassungEinerNummerBehaeltDieEinrueckung() { + var befehl = + new Neufassung( + stelle(new Stelle.Paragraph("1"), new Stelle.AbsatzNr("1"), new Stelle.NummerNr("2")), + "2. Befehle anwendet,", + PROV); + + var ergebnis = BefehlAnwender.anwenden(katalog(), List.of(befehl)); + + assertThat(ergebnis.protokoll().get(0).status()).isEqualTo(Status.ANGEWANDT); + assertThat(absatzText(ergebnis.neu(), "§ 1", 0)) + .contains("\n 2. Befehle anwendet,\n") + .doesNotContain("\n2. "); + } + + /** + * Die Heilung des Weißraums nach einer Streichung glättet die Naht und sonst nichts: Die + * Einrückung der Aufzählungszeilen bleibt, wie sie war. + */ + @Test + void streichungLaesstDieEinrueckungUnberuehrt() { + var befehl = + new Streichung( + stelle(new Stelle.Paragraph("1"), new Stelle.AbsatzNr("1")), "schriftlich ", PROV); + + var ergebnis = BefehlAnwender.anwenden(katalog(), List.of(befehl)); + + assertThat(ergebnis.protokoll().get(0).status()).isEqualTo(Status.ANGEWANDT); + assertThat(absatzText(ergebnis.neu(), "§ 1", 0)) + .isEqualTo( + "Erprobt wird, wer\n" + + " 1. Befehle erkennt,\n" + + " 2. Befehle anwendet,\n" + + " 3. (weggefallen)\n" + + " 4. Ergebnisse prüft."); + } + + /** + * Vergibt ein eingefügter Block eine Bezeichnung, die ein leerer Platzhalter noch hält, so weicht + * dieser — dieselbe Regel wie bei der Umnummerierung auf eine weggefallene Bezeichnung. + */ + @Test + void eingefuegterBlockVerdraengtDenWeggefallenenPlatzhalter() { + var befehl = + new StrukturEinfuegung( + stelle(new Stelle.Paragraph("1"), new Stelle.AbsatzNr("1"), new Stelle.NummerNr("2")), + false, + Ebene.NUMMER, + "3", + "3. Befehle ordnet,", + PROV); + + var ergebnis = BefehlAnwender.anwenden(katalog(), List.of(befehl)); + + assertThat(ergebnis.protokoll().get(0).status()).isEqualTo(Status.ANGEWANDT); + assertThat(absatzText(ergebnis.neu(), "§ 1", 0)) + .isEqualTo( + "Erprobt wird, wer\n" + + " 1. Befehle erkennt,\n" + + " 2. Befehle schriftlich anwendet,\n" + + " 3. Befehle ordnet,\n" + + " 4. Ergebnisse prüft."); + } + private static String absatzText(Gesetz gesetz, String enbez, int index) { return gesetz.norm(enbez).orElseThrow().absaetze().get(index).text(); } |
