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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-02 20:01:37 +0200 |
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| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-02 20:01:37 +0200 |
| commit | 5b2e6ef635026a62e23fe5ea6df2c85d839ff78c (patch) | |
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| parent | a201e83e59562e0e662196a616ff746cdaddd74e (diff) | |
Add Hesse as an extraction and recognition case
The Hesse GVBl issue 5/2026 amends the ordinance on traffic-law
competences. All 21 commands of its article 1 are now recognised.
The blocked letterspacing that was expected to be the hard part turns
out to affect only the signature block, not a single command. What did
need work was three other things: the running GVBl footer and the
masthead remainder are now stripped as page furniture, and so is the
heading's asterisk footnote ("* Ändert FFN 61-60"), which sits at the
foot of a page between two enumeration items and stuck to the command
above it.
Two command forms are new, both general rather than Hessian: "am Ende"
may be absent from a punctuation replacement — the definite article then
requires the unit to carry exactly one such mark, which the applier
checks — and the object after "durch" may be elided in the form without
a location, as it already could in the form with one. Where a
punctuation replacement follows a renumbering in the same sentence it
binds to the renumbered unit: unlike a word operation it has no
distinguishing target text, so resolving it norm-wide would be useless.
A full acceptance test stays out of reach: hessenrecht.hessen.de is the
same login-only juris application as the Schleswig-Holstein and Berlin
portals. Checking landesrecht-bw.de too, that now covers all four
portals that could have supplied an annex-bearing statute, so the
LandesRechtTextParser's missing annex headings will need a stem from
recht.nrw.de instead.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: Ief04164ee25653345a011f3ffbbfaa6df1f5c64b
Diffstat (limited to 'src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc')
| -rw-r--r-- | src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc | 48 |
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diff --git a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index 45c4e4f..be70dfc 100644 --- a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -44,7 +44,9 @@ gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 03.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten) |*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr -äs i d e nt") als Extraktions-Härtetest; *abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; FFN-Fußnote. +äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl; +*abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60") +steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. |Niedersachsen |`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom @@ -133,6 +135,13 @@ vollständig belegt. Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt — alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe „Noch offen“). +* *Hessen* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle + 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt. Der als Härtetest erwartete Sperrsatz erwies sich als + harmlos — er trifft nur den Unterschriftenblock. Zu tun war dreierlei: die laufende GVBl-Fußzeile + und der Masthead als Kolumnentitel, die Sternchen-Fußnote der Überschrift („* Ändert FFN 61-60“, + am Seitenfuß zwischen zwei Gliederungspunkten) ebenso, und zwei Befehlsformen — der Zusatz + „am Ende“ darf beim Satzzeichen fehlen, und das Objekt hinter „durch“ darf auch ohne Fundstelle + verkürzt sein. Ein voller Akzeptanztest ist *nicht* möglich — siehe „Noch offen“. * Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen. @@ -154,12 +163,14 @@ Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitr per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`. juris-Landesportale:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` -(Schleswig-Holstein) und `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung). Beide -sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern nur die -leere Anwendungshülle, die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen Schnittstelle. Auch archivierte +(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung), +`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`). +Alle vier sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern +nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen +Schnittstelle. Auch archivierte Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit *vor* der Umstellung — die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für -`landesrecht-bw.de`, `hessenrecht.hessen.de`, `landesrecht.thueringen.de` und `voris.niedersachsen.de` +`landesrecht.thueringen.de` und `voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt, bevor man aufgibt. Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des @@ -189,12 +200,16 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes. +* *Hessen — Stammfassung nicht beschaffbar*: `rv.hessenrecht.hessen.de` ist dieselbe juris-Anwendung + (Kennung `bshe`) wie die Portale Schleswig-Holsteins und Berlins; Dokument-URLs liefern nur die + Anwendungshülle. Die Befehlserkennung ist vollständig belegt, die Anwendung bleibt offen. * *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die - konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b) — sie wird erst - behebbar, wenn für eines der beiden eine Stammfassung vorliegt. + konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b). Beide Portale sind + inzwischen als juris-Anwendung *nachgeprüft* — die Lücke geht deshalb erst mit einem + Anlage-tragenden Stammgesetz aus einem anderen Portal auf, praktisch `recht.nrw.de`. * *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung. @@ -208,15 +223,20 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen. Nach absteigendem Nutzen: -. *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* — der Parser kennt jetzt neben „§“/„Art.“ auch - die Inhaltsübersicht als Norm; die Anlage fehlt noch. Lohnt, sobald für Berlin bzw. - Baden-Württemberg eine Stammfassung vorliegt, sonst nicht end-to-end prüfbar. -. *Hessen* als Sperrsatz-Härtetest („3 . F e bru a r 2 02 6“). Betrifft nur Datums- und - Signaturzeilen, nicht die Befehle — kosmetisch, aber ein eigener Extraktionsfall. +. *Ein Anlage-tragendes Stammgesetz über `recht.nrw.de` beschaffen* — und dann die + *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen + auch die Inhaltsübersicht als Norm). Über Berlin oder Baden-Württemberg geht das nicht mehr: + deren Portale sind als juris-Anwendung nachgeprüft. Ohne eine solche Stammfassung bleibt die + Ergänzung nicht end-to-end prüfbar. +. *Thüringen* (`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_…`) ist als einziges beschafftes Heft noch gar nicht + angefasst — ein Sammelheft mit mehreren Verkündungen, also zugleich ein Test der Artikel-/ + Verkündungsauswahl. +. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch offen“. Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für das BayJG die 154 erkannten Befehle und namentlich die drei Umnummerierungs-Residuen; für Sachsen, -Niedersachsen und die drei NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte -Residuum im WDR-Gesetz. Wer eine dieser Zahlen +Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte +Residuum im WDR-Gesetz; für Schleswig-Holstein, Berlin und Hessen die vollständige *Erkennung* +(dort 21 Befehle). Wer eine dieser Zahlen ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken. |
