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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-25 23:05:22 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-25 23:05:22 +0200
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Die Randziffer zählt die Gegenüberstellung, nicht den Abgleich
Der Abgleich mit der amtlichen Nachfassung verwendete für seine abweichenden Normen dieselbe Auszeichnung wie die Gegenüberstellung und erbte damit deren fortlaufende Randziffer. Sie behauptete dort eine Ordnung, die es nicht gibt: Jede abweichende Norm steht für sich. Die Auszeichnung wird geschieden. Ferner werden das Verzeichnis der Fassungen und das Verzeichnis der Landesrecht-Beispiele fortgeschrieben. In letzterem entfällt der Punkt „Noch offen“ zu den Anlagen-Nummern im gii-XML — die Frage war falsch gestellt. Geprüft: 388 Tests, reuse lint 190/190. Die Browserfassung ist gebaut und örtlich durchgespielt: Berlin gibt „171 von 171 Normen gleich“ nebst beiden Verweisen aus, Baden-Württemberg „91 von 93“ mit den zwei benannten Abweichungen, deren Wortunterschied die Synopse zeigt. Change-Id: I9e6af0b398ffedc7c0691c7947960a78bf99f137
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