aboutsummaryrefslogtreecommitdiff
path: root/REUSE.toml
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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 22:17:16 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 22:17:16 +0200
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Was nicht vorliegt, lässt sich nicht ändern
Baden-Württemberg war das letzte Land mit einem Änderungsdokument, aber ohne Belegfall. Es hat vier Funde des Satzbildes und einen der Anwendung gebracht. Der Seitenfuß des Gesetzblatts steht im Inhaltsstrom mitten im Befehlstext und trennt dort den Zieltext eines Befehls von seinem Verb — „… die Wörter ‚Telegramm, Fernschreiben,‘“, Fußzeile, „gestrichen.“; die Blattzählung steht mitunter für sich allein zwischen zwei Gliederungspunkten. Beides wird nun herausgeschnitten. Dazu zwei Idiome: Der Dativ einer Anfügung darf seinen Artikel verlieren („Absatz 2 wird folgender Satz angefügt“), und hinter einer Anlagenbezeichnung darf ein beschreibender Klammerzusatz stehen. Der Anwendungsfund betrifft den Halbsatz: Wird der zweite gestrichen, so nimmt er sein Semikolon mit, und der Satz behält seinen Schlusspunkt. „A; B.“ ohne B ist „A.“ und nicht „A;“. Bei der Gelegenheit fiel eine Ordnungsfrage auf, die allgemein ist: Die Glieder einer Fundstelle werden jetzt in der Reihenfolge aufgelöst, in der die Stelle sie nennt, und jedes verengt den Suchbereich des nächsten. „Absatz 2 Nummer 1 Satz 2“ meint den zweiten Satz der Nummer 1, „Satz 1 Nummer 3“ dagegen die dritte Nummer des ersten Satzes; wer stets zuerst den Satz oder stets zuerst die Nummer suchte, träfe in einem der beiden Fälle die falsche Einheit. Einunddreißig der siebenunddreißig Befehle werden angewandt, und einundneunzig der dreiundneunzig Normen gleichen danach der amtlichen Fassung. Die sechs liegengebliebenen ändern sämtlich die Muster der Anlagen — den Wahlschein, die Merkblätter, deren Fußnoten und Spiegelstriche. Sie sind nicht anwendbar, weil das Landesrechtsportal die Muster nicht als Text ausliefert: Die Anlagen 2 bis 14 bestehen dort nur aus Kopf und Fundstelle. Das ist eine Grenze der Quelle, nicht des Werkzeugs, und sie ist als solche benannt. Damit trägt jedes Land, von dem ein Änderungsdokument vorliegt, einen Belegfall bis zur Anwendung. Geprüft mit „mvnw verify“: 334 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl eines anderen Belegfalls hat sich geändert. REUSE 174/174. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: If1709f0c037195a510febb7f8a21396ed0133d45
Diffstat (limited to 'REUSE.toml')
-rw-r--r--REUSE.toml3
1 files changed, 3 insertions, 0 deletions
diff --git a/REUSE.toml b/REUSE.toml
index d899a6f..a2140c7 100644
--- a/REUSE.toml
+++ b/REUSE.toml
@@ -191,6 +191,8 @@ SPDX-License-Identifier = "LicenseRef-AmtlichesWerk"
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