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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-25 23:08:03 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-25 23:08:03 +0200
commita6b42bc533eb2d453ea838b90b93081de3f00c3c (patch)
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Die Kette meint verschiedene HefteHEADmaster
Beim Durchspielen der Kette von Hand hat sich eine Falle gezeigt, die zu benennen ist: Dasselbe Heft ein zweites Mal auf seine eigene Ausgabe anzuwenden ist keine Wiederholung ohne Folgen. Sämtliche neunzehn Befehle des UWG-Heftes greifen auch auf der Zwischenfassung — das ist gerade der Beleg, dass die Kette trägt —, aber der Absatz, den einer von ihnen anfügt, steht danach zweimal da. Ein Befehl ist keine Zustandsbeschreibung, sondern eine Anordnung, und wer zweimal anfügt, fügt zweimal an. Das Erzeugnis führt kein Gedächtnis darüber, was es bereits getan hat; der Wortlaut allein sagt es ihm, und der sagt es nur dort, wo die Anordnung einen Zieltext voraussetzt, den es nicht mehr gibt. § 6a Absatz 3 sagt dies und verweist auf den Abgleich als das Mittel, mit dem sich prüfen lässt, ob eine Fassung ein Heft schon trägt. Geprüft: mvnw verify, 388 Tests. Change-Id: I07f284600767ada9ea52bd8c5fcc9fc18b0265dc
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-rw-r--r--README.md10
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index c894884..6e8c180 100644
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+++ b/README.md
@@ -261,7 +261,15 @@ Auf diesem Wege lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den
(§ 13 Absatz 3). Mehrere Hefte in einem Lauf sind ohnehin zulässig; die Kette ist
für das gedacht, was über einen Lauf hinausreicht.
-(3) Ausgegeben wird allein, was das Datenmodell trägt; erfunden wird nichts. Für
+(3) Die Kette meint verschiedene Hefte. Dasselbe Heft ein zweites Mal auf seine
+eigene Ausgabe anzuwenden ist keine Wiederholung ohne Folgen: Ein Befehl ist keine
+Zustandsbeschreibung, sondern eine Anordnung, und wer zweimal anfügt, fügt zweimal
+an. Das Erzeugnis führt kein Gedächtnis darüber, was es bereits getan hat — der
+Wortlaut allein sagt es ihm, und der sagt es nur dort, wo die Anordnung einen
+Zieltext voraussetzt, den es nicht mehr gibt. Wer prüfen will, ob eine Fassung ein
+Heft schon trägt, halte sie mit `--nachfassung` (§ 6b) dagegen.
+
+(4) Ausgegeben wird allein, was das Datenmodell trägt; erfunden wird nichts. Für
Bundesrecht ist die Ausgabe deshalb eine getreue Wiedergabe des Wortlauts, aber kein
Rundlauf ins gii-XML: Jenes Format führt einen Fußnotenapparat und Standangaben, die
der Klartext nicht aufnimmt. Was der Klartext trägt, trägt er vollständig — dass der