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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-25 23:08:03 +0200 |
|---|---|---|
| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-25 23:08:03 +0200 |
| commit | a6b42bc533eb2d453ea838b90b93081de3f00c3c (patch) | |
| tree | 52d0f0dbcb365f1871b3df0893602d53f4985234 /README.md | |
| parent | dccd155b31b87b25f4573388c76b71f77f20904d (diff) | |
Beim Durchspielen der Kette von Hand hat sich eine Falle gezeigt, die zu benennen
ist: Dasselbe Heft ein zweites Mal auf seine eigene Ausgabe anzuwenden ist keine
Wiederholung ohne Folgen. Sämtliche neunzehn Befehle des UWG-Heftes greifen auch
auf der Zwischenfassung — das ist gerade der Beleg, dass die Kette trägt —, aber
der Absatz, den einer von ihnen anfügt, steht danach zweimal da. Ein Befehl ist
keine Zustandsbeschreibung, sondern eine Anordnung, und wer zweimal anfügt, fügt
zweimal an.
Das Erzeugnis führt kein Gedächtnis darüber, was es bereits getan hat; der
Wortlaut allein sagt es ihm, und der sagt es nur dort, wo die Anordnung einen
Zieltext voraussetzt, den es nicht mehr gibt. § 6a Absatz 3 sagt dies und
verweist auf den Abgleich als das Mittel, mit dem sich prüfen lässt, ob eine
Fassung ein Heft schon trägt.
Geprüft: mvnw verify, 388 Tests.
Change-Id: I07f284600767ada9ea52bd8c5fcc9fc18b0265dc
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| -rw-r--r-- | README.md | 10 |
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@@ -261,7 +261,15 @@ Auf diesem Wege lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den (§ 13 Absatz 3). Mehrere Hefte in einem Lauf sind ohnehin zulässig; die Kette ist für das gedacht, was über einen Lauf hinausreicht. -(3) Ausgegeben wird allein, was das Datenmodell trägt; erfunden wird nichts. Für +(3) Die Kette meint verschiedene Hefte. Dasselbe Heft ein zweites Mal auf seine +eigene Ausgabe anzuwenden ist keine Wiederholung ohne Folgen: Ein Befehl ist keine +Zustandsbeschreibung, sondern eine Anordnung, und wer zweimal anfügt, fügt zweimal +an. Das Erzeugnis führt kein Gedächtnis darüber, was es bereits getan hat — der +Wortlaut allein sagt es ihm, und der sagt es nur dort, wo die Anordnung einen +Zieltext voraussetzt, den es nicht mehr gibt. Wer prüfen will, ob eine Fassung ein +Heft schon trägt, halte sie mit `--nachfassung` (§ 6b) dagegen. + +(4) Ausgegeben wird allein, was das Datenmodell trägt; erfunden wird nichts. Für Bundesrecht ist die Ausgabe deshalb eine getreue Wiedergabe des Wortlauts, aber kein Rundlauf ins gii-XML: Jenes Format führt einen Fußnotenapparat und Standangaben, die der Klartext nicht aufnimmt. Was der Klartext trägt, trägt er vollständig — dass der |
