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path: root/README.adoc
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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 08:32:31 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 08:32:31 +0200
commitd10ce7c1fb2a1d60e4fcccbf93f2629e96ab63ff (patch)
tree9b5df8df867116292d591d646d1ea9afb58ee557 /README.adoc
parent279fca69b86889387fc4c16512fef38bae04b7ce (diff)
Die Lizenzaussage lautet überall gleich und wird geprüft
Das Impressum sprach von der „Version 3“ ohne Nachfolgeklausel, der Fußzeilenverweis der Startseite von „AGPLv3“, die „pom.xml“ von gar nichts. Drei Stellen, drei Genauigkeitsgrade — und in der Auszeichnung, die soeben entstanden ist, steht „AGPL-3.0-or-later“. Eine Lizenz, die je nach Fundstelle anders lautet, ist keine gewählte, sondern eine offengelassene. Sie lautet fortan überall auf die Version 3 oder, nach Wahl des Empfängers, eine spätere Fassung: im Impressum ausgeschrieben, im Fußzeilenverweis kurz, in der „pom.xml“ als „licenses“-Block mit Verweis auf den Wortlaut im Quelltext. Das Handbuch erhält einen Abschnitt „Lizenz“, der die drei vorkommenden Lizenzen nennt, die Sonderstellung des Prüfbestandes erklärt und den Prüfbefehl angibt. Geprüft wird zweifach. Der Lauf von „spotless:check“ ist an die Phase „verify“ gebunden und hält den Bau an, sobald eine Quelldatei ohne Kopfzeile oder ohne die vereinbarte Formatierung hinzukommt — die Kopfzeilen sind damit nicht bloß gesetzt, sondern gehalten. Für alles Übrige gilt „uvx reuse lint“; ein Fortlaufwerk gibt es in diesem Repositorium nicht, weshalb der Befehl im Handbuch steht und nicht in einer Baueinstellung. Die Prüfung meldet Konformität mit der Fassung 3.3 der Spezifikation: einhundertvierundfünfzig von einhundertvierundfünfzig Dateien tragen Urheber- und Lizenzangabe, keine Lizenz bleibt ungenutzt, keine fehlt. Der Bau läuft samt der nunmehr scharfen Formatprüfung durch, dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen. Das ausgelieferte Quelltextarchiv ist von sich aus konform, denn „.gitattributes“ nimmt den Prüfbestand von ihm aus. „FASSUNGEN.txt“ führt die Fassung vom 23. August 2026. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ief8a247b359ed34d8598fbc76f6d86a84575b094
Diffstat (limited to 'README.adoc')
-rw-r--r--README.adoc42
1 files changed, 42 insertions, 0 deletions
diff --git a/README.adoc b/README.adoc
index a5ae13e..36c3aef 100644
--- a/README.adoc
+++ b/README.adoc
@@ -1,5 +1,7 @@
= ÄndGgner -- Nichtamtliche Zentralstelle für die maschinelle Fortschreibung von Stammgesetzen anhand von Änderungsvorschriften des Bundes und der Länder
Matthias Andreas Benkard
+// SPDX-FileCopyrightText: 2020 Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>
+// SPDX-License-Identifier: AGPL-3.0-or-later
// Meta
:experimental:
:data-uri:
@@ -650,3 +652,43 @@ vollständige Änderungshefte auf die zugehörige Stammfassung anwenden und das
Ergebnis gegen die amtliche Nachfassung stellen. Die hierfür verwendeten
Beispieldaten nebst Herkunftsnachweis (`SOURCES`) liegen unter
`src/test/resources/sampledata/`.
+
+== Lizenz
+
+Der Quelltext steht unter der GNU Affero General Public License, Version 3 oder
+(nach Wahl) einer späteren Fassung — `AGPL-3.0-or-later`. Den Wortlaut trägt
+`LICENSES/AGPL-3.0-or-later.txt`; `COPYING` verweist als symbolische Verknüpfung
+darauf.
+
+Das Erzeugnis folgt der https://reuse.software/spec/[REUSE-Spezifikation]: Jede
+Datei ist einer Urheberschaft und einer SPDX-Lizenz zugeordnet, entweder durch
+eine Kopfzeile in der Datei selbst oder — bei Binärdateien und Dateien ohne
+Kommentarsyntax — durch einen Eintrag in `REUSE.toml`. Geprüft wird das mit:
+
+[source,shell script]
+----
+uvx reuse lint
+----
+
+Drei Lizenzen kommen vor:
+
+`AGPL-3.0-or-later`::
+ Der eigene Quelltext samt Weboberfläche, Bauwerk und Dokumentation.
+
+`Apache-2.0`::
+ Der unverändert mitgelieferte Maven-Wrapper (`mvnw`, `mvnw.cmd`,
+ `.mvn/wrapper/`).
+
+`LicenseRef-AmtlichesWerk`::
+ Der Beispielkorpus unter `src/test/resources/sampledata/`: Gesetzblätter,
+ Drucksachen, Plenarprotokolle und ministerielle Entwürfe des Bundes und der
+ Länder. Sie sind nach § 5 UrhG amtliche Werke und damit gemeinfrei; das
+ Änderungsverbot und das Gebot der Quellenangabe (§§ 62, 63 UrhG) bleiben
+ unberührt. Die Fundstellen weist die Datei `SOURCES` des jeweiligen
+ Verzeichnisses nach. Der Korpus ist kein „Corresponding Source“ im Sinne der
+ AGPL — gebaut wird ohne ihn —, und `.gitattributes` nimmt ihn deshalb vom
+ Quelltextarchiv aus.
+
+Die Kopfzeilen der Java-Dateien pflegt Spotless (`licenseHeader`); der an die
+Phase `verify` gebundene Lauf von `spotless:check` hält den Bau an, sobald eine
+Quelldatei ohne Kopfzeile hinzukommt.