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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 21:52:20 +0200 |
|---|---|---|
| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 21:52:20 +0200 |
| commit | 2ada4600cbb8dbd0dc8ac2fa0537f6853ba62359 (patch) | |
| tree | 81b3c22e9c4f64070e219de2db3e8e98d2667cac /FASSUNGEN.txt | |
| parent | 2febdfd49776c473377ec08c0d4920ede38a242a (diff) | |
Die Nummer einer Anlage ist eine Norm, kein Aufzählungsglied
Der Zuständigkeitskatalog des Berliner Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zählt
seine Einheiten nicht als Aufzählungsglieder, sondern führt sie als „Nummer 6“,
„Nummer 23“, „Nummer 31“ — jede mit eigener Absatzzählung, jede im Portal eine
eigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser suchte dagegen eine Marke „6.“ im
Wortlaut der Anlage und fand dort vielerlei; von sechs Befehlen des Artikels 1
wurden zwei angewandt.
Sie werden nunmehr geführt, wie sie sind: als eigene Normen, deren Bezeichnung
die Anlage voranstellt. Damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre
Befehle unverändert, und es braucht keinen neuen Rang im Modell. Wo ein Gesetz
solche Normen nicht führt — im gii-XML des Bundes stehen die Nummern einer
Anlage als Marken im Wortlaut —, bleibt es beim bisherigen Weg.
Dabei kamen drei Mängel ans Licht. Ob die feinste Komponente einer Fundstelle
ein Absatz ist, entschied das bloße Vorkommen einer feineren Komponente; die
Nummer einer Anlage steht aber vor der Absatzangabe und gehört zur Bezeichnung
der Norm. Die Umnummerierung eines solchen Absatzes galt deshalb als die einer
Aufzählungseinheit, tauschte eine Marke, die es nicht gab, hieß angewandt und
bewirkte nichts. Ein Absatz, der „vor den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine
Zeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes. Und die Bezeichnung eines so
eingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die Schritt-Ordnung
nicht sah, dass eine Umnummerierung ihm den Platz erst räumt.
Beigelegt sind die beiden Fassungen des ASOG, über die Browsersteuerung
beschafft. Der Auszug ist dort bei fünfzigtausend Zeichen gekappt und verschluckt
einzelne Leerzeichen; base64-kodierte Stücke kamen zeichengenau herüber.
Fünf der sechs Befehle werden angewandt, und 168 der 171 Normen gleichen danach
der amtlichen Nachfassung. Die drei Abweichungen sind benannt und liegen nicht
in der Anwendung — eine von ihnen belegt erstmals, was die geometrische
Lesereihenfolge kosten würde: Der Titelblock des Änderungsgesetzes steht im
Inhaltsstrom mitten in einem Zitat.
Geprüft mit „mvnw verify“: 333 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl
eines anderen Belegfalls hat sich geändert. REUSE 171/171.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I24b94cb96e6728b1ff1b1fcb5bb4b8433594e240
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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 2083a3f..19faacd 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -819,6 +819,70 @@ des Anfügens ganzer Paragraphen samt der Begründung bei fehlendem Normkopf, di Prüfung der Bündelung im Abschnitt „Manuell prüfen“ und die Prüfung, dass die Altersrüge beim zeitrichtigen Stamm unterbleibt und beim heutigen einmal ergeht. + +Artikel 36 +Die Nummern einer Anlage + +(1) Trägt eine Anlage Nummern als eigene Einheiten — so der Zuständigkeitskatalog + des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes —, so ist jede eine + eigene Norm mit eigener Absatzzählung. Ihre Bezeichnung stellt die Anlage + voran: „Anlage Nummer 23“. Ebenso führt sie das Landesrechtsportal, und ebenso + sprechen die Änderungsbefehle sie an („Nach Nummer 6 Absatz 2 wird folgender + Absatz 2a eingefügt“). + +(2) Der Klartext-Parser eröffnet an einem solchen Nummernkopf eine Norm; der + Stellenauflöser und die Normauflösung des Befehlsanwenders setzen die + Bezeichnung zusammen und verbrauchen die Nummer damit. Trägt das Gesetz keine + solche Norm, bleibt es beim bisherigen Weg — im gii-XML des Bundes stehen die + Nummern einer Anlage als Aufzählungsmarken in deren Wortlaut. + +(3) Die Neufassung einer ganzen Anlagen-Nummer wird als Neufassung der Norm + behandelt; die im Zitat wiederholte Bezeichnung („Nummer 31“) gehört nicht in + den Wortlaut. + + +Artikel 37 +Drei Mängel, die dabei ans Licht kamen + +(1) Ob die feinste Komponente einer Fundstelle ein Absatz ist, entscheidet fortan + die letzte Komponente und nicht das bloße Vorkommen einer feineren. Die Nummer + einer Anlage steht vor der Absatzangabe und gehört zur Bezeichnung der Norm; + wer sie mitzählte, hielt die Umnummerierung eines solchen Absatzes für die + einer Aufzählungseinheit und tauschte eine Marke, die dort nicht steht. Der + Befehl galt als angewandt und bewirkte nichts. + +(2) Ein Absatz, der an einem Wortlaut ausgerichtet eingefügt wird („Vor den + Wörtern … wird folgender Absatz 5 eingefügt“), wird ein Absatz und keine Zeile + im Nachbarabsatz. Der tragende Absatz wird an der Marke geteilt; was hinter ihr + stand, setzt den neuen Absatz fort. Steht die Marke am Anfang des Absatzes, so + tritt der neue schlicht vor ihn. + +(3) Die Bezeichnung eines so eingefügten Absatzes behält die Nummer der Anlage. + Ohne sie sah die Schritt-Ordnung nicht, dass eine Umnummerierung ihm die + Bezeichnung erst räumt, und die Einfügung lief zu früh. + + +Artikel 38 +Der Berliner Belegfall, vollständig + +(1) Aufgenommen werden die konsolidierten Fassungen des Allgemeinen Sicherheits- + und Ordnungsgesetzes in der Gültigkeit vom 16. April bis 11. Juni 2026 nebst + der Nachfassung als Prüfmaßstab (je 171 Normen). + +(2) Von den sechs Befehlen des Artikels 1 werden fünf angewandt; zuvor waren es + zwei. Einhundertachtundsechzig der einhunderteinundsiebzig Normen gleichen + danach der amtlichen Nachfassung. + +(3) Die drei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung: Das + Portal setzt amtliche Satznummern, wo das Gesetzblatt keine setzt (§ 67); der + eine liegengebliebene Befehl trifft eine Grenze des Klartextformats, weil ein + Zwischentitel ohne Absatzbezeichnung dem vorangehenden Absatz zugeschlagen wird + (Anlage Nummer 23); und der ganzseitenbreite Titelblock des Änderungsgesetzes + steht im Inhaltsstrom mitten in einem Zitat (Anlage Nummer 31). Die letzte + Abweichung belegt erstmals die offene Frage der geometrischen Lesereihenfolge. + +(4) Der Prüfbestand umfasst hiernach dreihundertdreiunddreißig Prüfungen. + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 22. August 2026, zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
