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Das Dritte UWG-Änderungsgesetz lässt seinen Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c
am 19. Juni 2026 wirksam werden und alles Übrige erst am 27. September; das
Infektionsschutz-Änderungsgesetz von 2020 ändert dasselbe Stammgesetz in zwei
Artikeln zu zwei Zeitpunkten. Wer alle Befehle zugleich anwendet, erhält dort
eine Fassung, die an keinem einzigen Tag gegolten hat. Genau das tat ÄndGgner
bisher, und zwar schweigend — die auffälligste Stelle, an der ein Werkzeug, das
nie stillschweigend verwerfen will, doch etwas verschwieg.
Der Schlussartikel wird jetzt gelesen. Die Artikelwahl erfasst ihn nicht, denn er
trägt weder Änderungsformel noch Stammgesetz; maßgeblich ist der erste Artikel
hinter dem letzten ändernden, damit in einem Gesetzblatt mit mehreren Gesetzen
jedes seine eigene Schlussvorschrift bekommt. Erkannt werden die Grundregel, der
Vorbehalt zugunsten späterer Absätze, die abweichende Anordnung für Artikel,
Nummern, Buchstaben und Doppelbuchstaben sowie die Rückwirkung („mit Wirkung
vom“). Nennt der Wortlaut kein Datum, sondern die Verkündung, so wird keines
erfunden: Der Verkündungstag steht nicht im Gesetzestext.
Zugeordnet wird über die Herkunft des Befehls — Artikel und Gliederungspfad —,
und es gewinnt die besonderste Anordnung. Mit --stichtag (im Vordruck: „Stichtag“)
ergibt sich die an jenem Tag geltende Fassung; was noch nicht galt, bleibt
unangewandt und steht für sich, nicht unter den Gründen des Scheiterns. Ohne
Stichtag bleibt es beim vollen Bestand, aber die Staffelung wird gerügt.
Geprüft: 348 Tests (339 + 6 Einheitstests des Lesers + 3 Belegfälle), REUSE
180/180. UWG 1/19 Befehle am 19. Juni gegen 19/19 am 27. September, GEG 115 gegen
116, IfSG 65 gegen 75 — jeweils ohne Zuwachs an manuellen Resten.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I887f233c72a4e49b69f9ede3154dcadd704fb0c3
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Die Browserfassung galt als die vollwertige zweite Fassung des Erzeugnisses. Zwei
Angaben der Befehlszeile fehlten ihr aber: die Beschränkung auf einen einzelnen
Artikel und die Ausgabe des maschinell gelesenen Textes. Die erste war im Vordruck
nicht vorgesehen, obwohl Arbeiter und Rechenwerk den Wert längst durchreichten —
das Formular sandte an ihrer Stelle hart einen leeren Wert. Die zweite war
überhaupt nicht erreichbar.
Das Fehlende wiegt ungleich. Die Artikelangabe erspart Mühe; die Textausgabe
dagegen ist der einzige Weg, einem unerklärlich unangewandten Befehl auf den Grund
zu gehen. Wer im Browser arbeitete, stand vor einem Ergebnis, das er nicht
nachprüfen konnte, und war auf die Befehlszeile verwiesen — also gerade auf das,
was die Browserfassung entbehrlich machen sollte.
Die Textgewinnung wandert deshalb aus der Befehlszeilenklasse in den gemeinsamen
Kern (Pipeline.extrahiereText); beide Fassungen nehmen fortan denselben Weg. Der
Vordruck erhält das Feld „Anzuwendender Artikel“ und das Ankreuzfeld „Statt der
Synopse nur den maschinell gelesenen Text der Änderungsdokumente ausgeben“; das
Ergebnis kommt wie die Synopse als Verweis zum Öffnen und Sichern. Nebenbei
verträgt die Umsetzung nach Wahrheitswerten nun ein nicht gesetztes Feld, das als
„undefined“ herüberkommt. Das Handbuch zählt die Absätze des § 14 wieder
fortlaufend — es führte (6) und (7) zweimal — und stellt die Angaben des Vordrucks
den Schaltern des § 6 Absatz 2 gegenüber.
Eine neue Prüfung hält die Ausgabe des Notausgangs gegen den Text, den der Parser
bekommt: Führte sie einen anderen vor, so wiese sie in die Irre. Der Prüfbestand
umfasst hiernach 335 Prüfungen, sämtlich grün; REUSE meldet 174/174.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I2a9aee042b6454f8d591bc415a5c6f1c1e7b40b6
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Achtundfünfzig Java-Dateien brauchen dieselben zwei Zeilen, und jede künftige
braucht sie ebenfalls. Von Hand gesetzt, hielte das keinen Monat: Die eine Datei,
die man vergisst, ist genau die, an der es später auffällt.
Spotless führt daher fortan einen „licenseHeader“ mit dem Wortlaut, den die
übrigen Dateien schon tragen. Der voreingestellte Trenner für Java ist das
Schlüsselwort „package“; die Kopfzeilen treten also über die Paketangabe, und
Spotless prüft und ergänzt sie bei jedem Lauf.
Dabei hat sich ergeben, dass „src/wasm/java“ der Formatprüfung bislang verborgen
war. Das Verzeichnis tritt dem Quellbaum erst im Profil „wasm“ bei, und zwar
durch das Build-Helper-Plugin; im gewöhnlichen Bau sah Spotless es nie. Die
Quellverzeichnisse sind deshalb ausdrücklich benannt („src/*/java/**/*.java“),
was zugleich die doppelte Erfassung unter dem Profil vermeidet.
Als Folge sind „BrowserMain“ und „InflaterErsatz“ erstmals umformatiert worden.
Es geht dabei allein um das Satzbild — ein umbrochener Kommentarsatz und vier
Annotationen, die nunmehr je auf eigener Zeile stehen; am Sinn ändert sich
nichts. Sie stehen hier bewusst neben den Kopfzeilen und nicht in einem eigenen
Commit, denn beides folgt aus derselben Einstellung und wäre getrennt nicht
nachvollziehbar.
Der Lauf von „spotless:apply“ hält achtundfünfzig Dateien sauber.
Dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen unverändert.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I3a41b93108ad13ed16f78385d6272e5c10a255a1
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Bisher lief die Weboberfläche auf einem JDK-HttpServer: Uploads landeten als
temporäre Dateien auf dem Server, die Synopse entstand dort. Das kostete
Betrieb (systemd, Reverse Proxy, Rate-Limiting, Timeouts) und verlangte ein
Datenschutzversprechen, das nur zusicherbar, nicht nachprüfbar war — gerade
Entwurfstexte verließen den Rechner der Nutzer:innen.
Neu übersetzt `./mvnw -Pwasm package` dieselbe Pipeline mit GraalVM Web Image
(`native-image --tool:svm-wasm`) nach WebAssembly, PDFBox eingeschlossen.
Ausgeliefert werden nur noch statische Dateien; gerechnet wird im Browser.
Die erzeugte Synopse ist byteweise identisch mit der der Befehlszeile
(SHA-256 verglichen für IfSG 48/27/21 und BayJG 151/3/54).
Die Befehlszeile bleibt unberührt: `./mvnw package` erzeugt unverändert das
JAR, alle Optionen und Meldungstexte sind gleich, das Wasm-Profil ist rein
additiv und verlangt Oracle GraalVM 25.1+ (die CE hat kein Web Image).
Portabilitätsschnitt (nützt beiden Fassungen):
* `Quelle` (Name + Bytes) ersetzt `Path` in der Pipeline; nur die
Befehlszeile kennt noch ein Dateisystem. Der Name trägt genau den
bisherigen `getFileName()`-Text, damit Warnungen und Quellenzeile
wortgleich bleiben.
* `DateiTyp` erkennt PDF/XML/Klartext an den Signaturbytes. Tika entfällt —
eine schwergewichtige Abhängigkeit samt ServiceLoader- und
XML-Konfiguration weniger, was der Wasm-Übersetzung unmittelbar zugutekommt.
Vier Eigenheiten von Web Image, die der Quelltext jeweils an Ort und Stelle
vermerkt:
* `java.util.zip.Inflater` ist nicht angebunden (GR-65205), ohne Inflate ist
kein PDF lesbar. `InflaterErsatz` substituiert ihn durch jzlib.
* Typisierte JS-Felder lassen sich nicht nach `byte[]` umsetzen
(„byteArrayHub is not defined“); der Dateiinhalt wandert als Base64.
* JULs Standardformatter ruft `StackWalker`, den es dort nicht gibt.
* Im Worker fehlt `document.currentScript`, worauf die Laufzeit das
Wasm-Modul neben `worker.js` sucht; die VM wird deshalb mit ausdrücklichem
Pfad ein zweites Mal gestartet.
Die Reachability-Metadaten stammen aus einem Lauf des Tracing-Agents über die
Pipeline; die PDFBox- und FontBox-Ressourcen sind als Globs ergänzt, sonst
scheitern PDFs an „Could not find referenced cmap stream Identity-H“.
Entfallen: WebMain, UploadHandler, StaticHandler, Multipart und die
systemd-Unit. Die nginx-Vorlage liefert jetzt statische Dateien aus, und die
Datenschutzseite sagt, was nun stimmt: Die Dateien verlassen den Rechner
nicht.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I38faf2ac0f764d601f080d4276babe4747773683
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