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Die Browserfassung soll künftig über Cloudflare Workers gehen, und dort gilt
eine Grenze von 25 MiB je Datei, unkomprimiert gemessen. Zwei der
ausgelieferten Dateien standen dem entgegen: Das Quelltextarchiv maß 29,7 MB
und war damit schon nicht mehr hochzuladen, das Wasm-Modul mit 24,5 MB zu
achtundneunzig Hundertsteln der Grenze und ohne jeden Spielraum.
Das Archiv war ein ungefiltertes „git archive“ des Repositoriums, und über
fünfundneunzig Hundertstel davon waren die Beispiel-PDFs. Der Quelltext selbst
misst keine dreihunderttausend Zeichen. Die Gesetzes- und Drucksachentexte sind
fremde Werke, an denen allein die Tests messen; sie sind nicht der Quelltext,
aus dem sich das Ausgelieferte herstellen ließe, und die Auflage des AGPLv3 § 13
verlangt sie deshalb nicht. Sie sind aus dem Archiv genommen, und
„quelltext-fassung.txt“ sagt fortan, dass sie fehlen, warum sie fehlen und wo
sie vollständig liegen. Damit dies nicht stillschweigend zurückfällt, bricht
„webpaket.sh“ ab, sobald das Archiv acht Mebibyte überschreitet, und ebenso,
wenn irgendeine ausgelieferte Datei die Grenze der Zielplattform reißt: Lieber
hier auffallen als beim Hochladen.
Der Korpus lag überdies unter „src/main/resources“ und wanderte deshalb in
jedes Erzeugnis: in das Klassenverzeichnis, in die ausführbare Archivdatei —
achtundzwanzig Megabyte für ein Werk von sechshundert Kilobyte Java — und auf
den Klassenpfad des Übersetzers, dessen Ressourcentabelle die Verzeichnisnamen
bis ins Wasm trug. Er liegt nunmehr unter „src/test/resources“, wo er hingehört,
und ist von der Kopie nach „target/test-classes“ ausgenommen: Die Tests lesen
ihn über Dateisystempfade, eine Kopie wäre bei jedem Bau fünfunddreißig
Megabyte umsonst.
Das Modul wiegt statt 24,5 nunmehr 17,2 Megabyte; komprimiert geht es mit 5,5
statt 7,1 Megabyte über die Leitung. Vier Ursachen liegen dem zugrunde. Der
Picocli-Annotationsprozessor meldete die Befehlszeilenklasse mit sämtlichen
Methoden zur Reflexion an, worauf die Erreichbarkeitsanalyse die ganze
Befehlszeilenfassung samt Dateizugriffen in ein Bild zog, in dem es keine
Befehlszeile gibt; im Profil „wasm“ läuft er nicht mehr, und eine von einem
früheren Lauf liegengebliebene Konfiguration wird vor dem Übersetzen entfernt,
damit die Größe nicht davon abhängt, was vorher lief. Der Ressourcen-Glob
„org/apache/fontbox/**“ bettete 3,3 Megabyte ostasiatischer CMaps, die
Schrifttabelle „Scripts.txt“ und — weil zwei Sterne auch Klassendateien treffen
— 0,7 Megabyte „.class“-Dateien ein, von denen ein deutsches Gesetzes-PDF nichts
braucht; geblieben sind die beiden Identity-CMaps. Die Metriken unter
„org/apache/pdfbox/resources“ bleiben vollständig, denn an ihnen hängt die
Breitenberechnung bei nicht eingebetteten Schriften. Übersetzt wird mit „-Os“,
und den Rest holt „wasm-opt -Oz“ im Webpaket.
Dessen Merkmale sind einzeln aufgezählt und nicht als „--all-features“ erteilt.
Der bequeme Weg war gangbar und führte doch ins Leere: Binaryen nutzte
daraufhin Vorschläge, die noch kein Browser annimmt, und das Modul scheiterte
erst beim Instanziieren — erst an einem exakten Heap-Typ aus den „custom
descriptors“, nach dessen Abschaltung an der kompakten Importsektion. Zugelassen
ist nunmehr, was ausgeliefert in den Browsern steht und was Web Image braucht.
Die Vorkompression nach „.gz“ und „.br“ entfällt als Regelfall, denn Cloudflare
komprimiert selbst und jede Beilage wäre dort eine weitere Datei; wer mit nginx
selbst ausliefert, fordert sie mit VORKOMPRIMIEREN=1 an. Das
Auslieferungsverzeichnis fällt damit von achtundsechzig auf siebzehn Megabyte,
und ein liegengebliebenes „.DS_Store“ geht nicht mehr mit hoch.
Dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen. Das Modul ist im Browser
gelaufen: Vier Dokumentenpaare — IfSG, UWG, AGG und das Bayerische Jagdgesetz,
also gii-XML wie PDF als Stammfassung, Bundesgesetzblatt, Drucksache und
Gesetz- und Verordnungsblatt als Änderungsdokument — ergeben Synopsen, deren
SHA-256-Summen denen der Befehlszeilenfassung gleichen. Der Ressourcenbeschnitt
kostet also keine Zeichen.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I31a47d1dcf3b27ffa4ae891947b1c4e083107a71
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The percentile-based right-margin estimate from the previous commit
misclassified two real-world layouts: at the column switch of the
two-column old-BGBl format a window contains both column margins, so the
90th percentile returned the right column's margin and marked every
left-column soft wrap as deliberate (vetoing hyphen mending, IfSG 2020:
"Impf- surveillance"); and series of equally wide centered "Artikel N"
headings in draft bills formed the top of their window's distribution,
so they counted as full-width and were reflowed into the following line,
breaking teileInArtikel's line anchor (ProdHaftG RegE). Classify against
alignment clusters instead: a line end is soft when at least five window
lines end within 4 pt of it (the justified block's own margin), hard when
such a cluster runs at least 10 pt above it, unclassified otherwise.
Structure anchors ("Artikel 2", "§ 19", bare Gliederung labels) are
always exempt from reflow since equal-width heading series still form
sham clusters. Also flush the pending line end-X at page ends — without
it, the first line of the next page inherited the previous page's footer
geometry and was misclassified (UWG: "Artikel 2" swallowed the closing
provisions).
Markerless joins additionally never cross into a following enumeration
marker line ("...vorgesehen und" + "d) die Überwachung" no longer glues
to "undd)"), a text-level veto that also works without geometry.
On the base-law side, ContentFlattener now separates sibling <LA>
elements within a <DD> — the short-label/definition pairs of the UWG
Anhang and § 2 IfSG were previously glued without any separator
("Irreführung über Unternehmereigenschaftdie unwahre Angabe...") in both
synopsis columns. The continuation line is indented two spaces deeper
than its enumeration line so StellenAufloeser.zeilenBlock keeps it inside
the unit's block ("Anhang Nummer 31 Buchstabe b"). BefehlAnwender writes
the same canonical shape when inserting or recasting quoted units
(rueckeZitatEin), so XML-derived and PDF-derived items agree:
" 2a. Stichwort" + " Definitionstext".
Verified by mvnw verify (179 tests, 7 new) and a before/after sweep of
all 21 sample law/amendment combinations: applied/manual counts are
unchanged throughout (UWG 19/0, GEG-BGBl 66/53, GModG-RegE 77/20,
IfSG-0645 42/24, ...), no marker characters leak into the HTML output.
Co-Authored-By: Claude Fable 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: Ib7faae1bc5c59bda83f648a579af16a4c77e4285
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