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path: root/src/test/resources/sampledata
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* Jede Datei nennt fortan ihren Urheber und ihre LizenzMatthias Andreas Benkard2 days1-0/+2
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Das Erzeugnis steht seit seinem ersten Tage unter der GNU Affero General Public License. Ausgesprochen war das indes nur an drei verstreuten Stellen: im Lizenzvolltext „COPYING“, in einem Satz des Impressums und in einer Bemerkung der Datei „.gitattributes“. Keine einzige Quelldatei nannte ihren Urheber oder ihre Lizenz. Wer eine Datei für sich betrachtet — und so betrachtet sie jeder, der sie übernimmt —, fand daran nichts. Maßstab ist die REUSE-Spezifikation in der Fassung 3.3. Das Verzeichnis „LICENSES“ nimmt die Wortlaute auf: die AGPL in der Fassung 3 oder später, die Apache-Lizenz für den unverändert mitgelieferten Maven-Wrapper und „LicenseRef-AmtlichesWerk.txt“. „COPYING“ bleibt an seiner Stelle, tritt aber als symbolische Verknüpfung auf; der gewohnte Pfad trägt damit fort, ohne dass zwei Wortlaute nebeneinander zu pflegen wären, und die Prüfung übergeht Verknüpfungen, sodass für den Lizenztext selbst keine sachfremde Lizenzangabe zu erfinden war. Die dritte Datei bezeichnet keine erteilte Lizenz, sondern hält die gesetzliche Rechtslage des Prüfbestandes fest. Fünfundvierzig PDF-Dateien, fünf EPUB-Dateien und die XML-Fassungen sind fremde Werke: Verkündungsblätter, Drucksachen, Plenarprotokolle und Entwürfe des Bundes und der Länder. Sie sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei, die ministeriellen Entwürfe und Synopsen nach § 5 Abs. 2, und gleichwohl gebunden an Änderungsverbot und Quellenangabe nach §§ 62 und 63. Ausdrücklich festgehalten ist, dass die technische Aufbereitung durch die Rechtsportale kein eigenes Recht am Text begründet und dass der Bestand kein „Corresponding Source“ im Sinne der AGPL ist — gebaut wird ohne ihn. „REUSE.toml“ ordnet zu, was keinen Kommentar verträgt, und scheidet den Prüfbestand nach Herkunft: Bund in Verkündung und Parlament, Bund in den ministeriellen Entwürfen, gesetze-im-internet.de nebst der Aufbereitung durch die juris GmbH, sodann neun Länder je einzeln. Die selbst abgeleiteten Textfassungen tragen „AGPL-3.0-or-later AND LicenseRef-AmtlichesWerk“, denn der Wortlaut ist amtlich, die Aufbereitung — Einrückung, Superskript-Satznummern, Gliederungsüberschriften — eigene Arbeit. Maßgeblich für die Fundstelle der einzelnen Datei bleibt die Datei „SOURCES“ des jeweiligen Verzeichnisses; die Lizenzdatei nimmt sie in Bezug, wie es § 63 UrhG verlangt. Die übrigen Dateien tragen ihre Angabe in sich, im jeweils üblichen Kommentarstil, vor dem vorhandenen erläuternden Text und ohne diesen anzutasten. „mini-gii.xml“ und „.mvn/maven.config“ bleiben bewusst unberührt und erhalten stattdessen einen Eintrag: Ersteres liest der GiiXmlLoader, Letzteres Maven vor jedem Bau. Ein Ausrollwerkzeug hinterließ mit „.wrangler“ ein Zwischenverzeichnis im Arbeitsbaum; es ist fortan übergangen. Die Java-Dateien und die Angleichung der Lizenzaussage folgen gesondert. An diesem Stand bestehen dreihundertfünfundzwanzig Testfälle unverändert; am Verhalten des Erzeugnisses ändert sich nichts. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Id08e26d8e15545b2d00dd3d4fa7ffca86cf14944
* Die Auslieferung trägt nur, was der Browser wirklich brauchtMatthias Andreas Benkard3 days73-0/+83072
Die Browserfassung soll künftig über Cloudflare Workers gehen, und dort gilt eine Grenze von 25 MiB je Datei, unkomprimiert gemessen. Zwei der ausgelieferten Dateien standen dem entgegen: Das Quelltextarchiv maß 29,7 MB und war damit schon nicht mehr hochzuladen, das Wasm-Modul mit 24,5 MB zu achtundneunzig Hundertsteln der Grenze und ohne jeden Spielraum. Das Archiv war ein ungefiltertes „git archive“ des Repositoriums, und über fünfundneunzig Hundertstel davon waren die Beispiel-PDFs. Der Quelltext selbst misst keine dreihunderttausend Zeichen. Die Gesetzes- und Drucksachentexte sind fremde Werke, an denen allein die Tests messen; sie sind nicht der Quelltext, aus dem sich das Ausgelieferte herstellen ließe, und die Auflage des AGPLv3 § 13 verlangt sie deshalb nicht. Sie sind aus dem Archiv genommen, und „quelltext-fassung.txt“ sagt fortan, dass sie fehlen, warum sie fehlen und wo sie vollständig liegen. Damit dies nicht stillschweigend zurückfällt, bricht „webpaket.sh“ ab, sobald das Archiv acht Mebibyte überschreitet, und ebenso, wenn irgendeine ausgelieferte Datei die Grenze der Zielplattform reißt: Lieber hier auffallen als beim Hochladen. Der Korpus lag überdies unter „src/main/resources“ und wanderte deshalb in jedes Erzeugnis: in das Klassenverzeichnis, in die ausführbare Archivdatei — achtundzwanzig Megabyte für ein Werk von sechshundert Kilobyte Java — und auf den Klassenpfad des Übersetzers, dessen Ressourcentabelle die Verzeichnisnamen bis ins Wasm trug. Er liegt nunmehr unter „src/test/resources“, wo er hingehört, und ist von der Kopie nach „target/test-classes“ ausgenommen: Die Tests lesen ihn über Dateisystempfade, eine Kopie wäre bei jedem Bau fünfunddreißig Megabyte umsonst. Das Modul wiegt statt 24,5 nunmehr 17,2 Megabyte; komprimiert geht es mit 5,5 statt 7,1 Megabyte über die Leitung. Vier Ursachen liegen dem zugrunde. Der Picocli-Annotationsprozessor meldete die Befehlszeilenklasse mit sämtlichen Methoden zur Reflexion an, worauf die Erreichbarkeitsanalyse die ganze Befehlszeilenfassung samt Dateizugriffen in ein Bild zog, in dem es keine Befehlszeile gibt; im Profil „wasm“ läuft er nicht mehr, und eine von einem früheren Lauf liegengebliebene Konfiguration wird vor dem Übersetzen entfernt, damit die Größe nicht davon abhängt, was vorher lief. Der Ressourcen-Glob „org/apache/fontbox/**“ bettete 3,3 Megabyte ostasiatischer CMaps, die Schrifttabelle „Scripts.txt“ und — weil zwei Sterne auch Klassendateien treffen — 0,7 Megabyte „.class“-Dateien ein, von denen ein deutsches Gesetzes-PDF nichts braucht; geblieben sind die beiden Identity-CMaps. Die Metriken unter „org/apache/pdfbox/resources“ bleiben vollständig, denn an ihnen hängt die Breitenberechnung bei nicht eingebetteten Schriften. Übersetzt wird mit „-Os“, und den Rest holt „wasm-opt -Oz“ im Webpaket. Dessen Merkmale sind einzeln aufgezählt und nicht als „--all-features“ erteilt. Der bequeme Weg war gangbar und führte doch ins Leere: Binaryen nutzte daraufhin Vorschläge, die noch kein Browser annimmt, und das Modul scheiterte erst beim Instanziieren — erst an einem exakten Heap-Typ aus den „custom descriptors“, nach dessen Abschaltung an der kompakten Importsektion. Zugelassen ist nunmehr, was ausgeliefert in den Browsern steht und was Web Image braucht. Die Vorkompression nach „.gz“ und „.br“ entfällt als Regelfall, denn Cloudflare komprimiert selbst und jede Beilage wäre dort eine weitere Datei; wer mit nginx selbst ausliefert, fordert sie mit VORKOMPRIMIEREN=1 an. Das Auslieferungsverzeichnis fällt damit von achtundsechzig auf siebzehn Megabyte, und ein liegengebliebenes „.DS_Store“ geht nicht mehr mit hoch. Dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen. Das Modul ist im Browser gelaufen: Vier Dokumentenpaare — IfSG, UWG, AGG und das Bayerische Jagdgesetz, also gii-XML wie PDF als Stammfassung, Bundesgesetzblatt, Drucksache und Gesetz- und Verordnungsblatt als Änderungsdokument — ergeben Synopsen, deren SHA-256-Summen denen der Befehlszeilenfassung gleichen. Der Ressourcenbeschnitt kostet also keine Zeichen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I31a47d1dcf3b27ffa4ae891947b1c4e083107a71