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path: root/src/test/resources/sampledata/IfSG/SOURCES
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* Der Stamm bekommt das Alter, das der Einleitungssatz nenntMatthias Andreas Benkard2 days1-0/+14
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die beiden größten Restzahlen des Prüfbestands — GEG einundfünfzig, IfSG siebenundzwanzig manuell zu prüfende Befehle — waren nie gepinnt, und niemand hatte sie je gegen ein Sollergebnis gehalten. Der Verdacht stand im Raum, sie seien kein Mangel des Werkzeugs, sondern ein Altersunterschied: Das gii-XML ist die heutige konsolidierte Fassung, während das Änderungsgesetz von 2023 bzw. 2020 auf die damalige zielt. Der Verdacht trifft zu, aber nicht ganz. Beschafft sind die zeitrichtigen Fassungen aus dem Wayback-Schnappschuss des amtlichen Archivs „xml.zip“ — dasselbe Format, das der Loader ohnehin liest. Maßgeblich für die Wahl ist der Einleitungssatz des Änderungsgesetzes; beide Schnappschüsse tragen genau den dort genannten Stand. Gegen sie gerechnet, blieben zunächst fünf und sieben Reste. Diese zwölf sind erstmals echte Befunde gewesen, und neun von ihnen benannten vier allgemeine Mängel, die alle behoben sind: Eine Wortersetzung griff in längere Wörter hinein und verbrauchte mit „schwerwiegende“ auch „schwerwiegender“; eine eingerückte Aufzählungsmarke galt als Satzende, weshalb ein Absatz mit Aufzählung mehr Sätze zählte als das Gesetzblatt; eine Ordnungszahl vor einem Gliederungswort ebenso; eine Nummer wurde im ganzen Absatz gesucht statt im benannten Satz; und eine Gliederungseinheit, die Rahmen und Befehl beide nennen, suchte sich innerhalb ihrer selbst. Übrig bleiben drei Reste im GEG, jeder im Test einzeln begründet: zweimal dieselbe Kaskade des § 108 — die Aufhebung einer „bisherigen“ Nummer, deren Bezeichnung ein anderer Punkt gerade neu vergibt, und eine Begleitklausel ohne eigene Ortsangabe — und einmal die Überschrift einer Nummer der Anlage 8. Das letzte ist dieselbe offene Modellfrage wie bei Berlins Anlage. Vier gepinnte Zahlen sind dadurch gestiegen; der Grund steht jeweils im Test. Das WDR-Gesetz trägt seither keinen Rest mehr. Geprüft mit „mvnw verify“: 330 Prüfungen, kein Fehlschlag; REUSE 167/167. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I338e78ec3d46e0d0d8e57e77831ebae34497ae7b
* Die Auslieferung trägt nur, was der Browser wirklich brauchtMatthias Andreas Benkard3 days1-0/+11
Die Browserfassung soll künftig über Cloudflare Workers gehen, und dort gilt eine Grenze von 25 MiB je Datei, unkomprimiert gemessen. Zwei der ausgelieferten Dateien standen dem entgegen: Das Quelltextarchiv maß 29,7 MB und war damit schon nicht mehr hochzuladen, das Wasm-Modul mit 24,5 MB zu achtundneunzig Hundertsteln der Grenze und ohne jeden Spielraum. Das Archiv war ein ungefiltertes „git archive“ des Repositoriums, und über fünfundneunzig Hundertstel davon waren die Beispiel-PDFs. Der Quelltext selbst misst keine dreihunderttausend Zeichen. Die Gesetzes- und Drucksachentexte sind fremde Werke, an denen allein die Tests messen; sie sind nicht der Quelltext, aus dem sich das Ausgelieferte herstellen ließe, und die Auflage des AGPLv3 § 13 verlangt sie deshalb nicht. Sie sind aus dem Archiv genommen, und „quelltext-fassung.txt“ sagt fortan, dass sie fehlen, warum sie fehlen und wo sie vollständig liegen. Damit dies nicht stillschweigend zurückfällt, bricht „webpaket.sh“ ab, sobald das Archiv acht Mebibyte überschreitet, und ebenso, wenn irgendeine ausgelieferte Datei die Grenze der Zielplattform reißt: Lieber hier auffallen als beim Hochladen. Der Korpus lag überdies unter „src/main/resources“ und wanderte deshalb in jedes Erzeugnis: in das Klassenverzeichnis, in die ausführbare Archivdatei — achtundzwanzig Megabyte für ein Werk von sechshundert Kilobyte Java — und auf den Klassenpfad des Übersetzers, dessen Ressourcentabelle die Verzeichnisnamen bis ins Wasm trug. Er liegt nunmehr unter „src/test/resources“, wo er hingehört, und ist von der Kopie nach „target/test-classes“ ausgenommen: Die Tests lesen ihn über Dateisystempfade, eine Kopie wäre bei jedem Bau fünfunddreißig Megabyte umsonst. Das Modul wiegt statt 24,5 nunmehr 17,2 Megabyte; komprimiert geht es mit 5,5 statt 7,1 Megabyte über die Leitung. Vier Ursachen liegen dem zugrunde. Der Picocli-Annotationsprozessor meldete die Befehlszeilenklasse mit sämtlichen Methoden zur Reflexion an, worauf die Erreichbarkeitsanalyse die ganze Befehlszeilenfassung samt Dateizugriffen in ein Bild zog, in dem es keine Befehlszeile gibt; im Profil „wasm“ läuft er nicht mehr, und eine von einem früheren Lauf liegengebliebene Konfiguration wird vor dem Übersetzen entfernt, damit die Größe nicht davon abhängt, was vorher lief. Der Ressourcen-Glob „org/apache/fontbox/**“ bettete 3,3 Megabyte ostasiatischer CMaps, die Schrifttabelle „Scripts.txt“ und — weil zwei Sterne auch Klassendateien treffen — 0,7 Megabyte „.class“-Dateien ein, von denen ein deutsches Gesetzes-PDF nichts braucht; geblieben sind die beiden Identity-CMaps. Die Metriken unter „org/apache/pdfbox/resources“ bleiben vollständig, denn an ihnen hängt die Breitenberechnung bei nicht eingebetteten Schriften. Übersetzt wird mit „-Os“, und den Rest holt „wasm-opt -Oz“ im Webpaket. Dessen Merkmale sind einzeln aufgezählt und nicht als „--all-features“ erteilt. Der bequeme Weg war gangbar und führte doch ins Leere: Binaryen nutzte daraufhin Vorschläge, die noch kein Browser annimmt, und das Modul scheiterte erst beim Instanziieren — erst an einem exakten Heap-Typ aus den „custom descriptors“, nach dessen Abschaltung an der kompakten Importsektion. Zugelassen ist nunmehr, was ausgeliefert in den Browsern steht und was Web Image braucht. Die Vorkompression nach „.gz“ und „.br“ entfällt als Regelfall, denn Cloudflare komprimiert selbst und jede Beilage wäre dort eine weitere Datei; wer mit nginx selbst ausliefert, fordert sie mit VORKOMPRIMIEREN=1 an. Das Auslieferungsverzeichnis fällt damit von achtundsechzig auf siebzehn Megabyte, und ein liegengebliebenes „.DS_Store“ geht nicht mehr mit hoch. Dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen. Das Modul ist im Browser gelaufen: Vier Dokumentenpaare — IfSG, UWG, AGG und das Bayerische Jagdgesetz, also gii-XML wie PDF als Stammfassung, Bundesgesetzblatt, Drucksache und Gesetz- und Verordnungsblatt als Änderungsdokument — ergeben Synopsen, deren SHA-256-Summen denen der Befehlszeilenfassung gleichen. Der Ressourcenbeschnitt kostet also keine Zeichen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I31a47d1dcf3b27ffa4ae891947b1c4e083107a71