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Der Zuständigkeitskatalog des Berliner Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zählt
seine Einheiten nicht als Aufzählungsglieder, sondern führt sie als „Nummer 6“,
„Nummer 23“, „Nummer 31“ — jede mit eigener Absatzzählung, jede im Portal eine
eigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser suchte dagegen eine Marke „6.“ im
Wortlaut der Anlage und fand dort vielerlei; von sechs Befehlen des Artikels 1
wurden zwei angewandt.
Sie werden nunmehr geführt, wie sie sind: als eigene Normen, deren Bezeichnung
die Anlage voranstellt. Damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre
Befehle unverändert, und es braucht keinen neuen Rang im Modell. Wo ein Gesetz
solche Normen nicht führt — im gii-XML des Bundes stehen die Nummern einer
Anlage als Marken im Wortlaut —, bleibt es beim bisherigen Weg.
Dabei kamen drei Mängel ans Licht. Ob die feinste Komponente einer Fundstelle
ein Absatz ist, entschied das bloße Vorkommen einer feineren Komponente; die
Nummer einer Anlage steht aber vor der Absatzangabe und gehört zur Bezeichnung
der Norm. Die Umnummerierung eines solchen Absatzes galt deshalb als die einer
Aufzählungseinheit, tauschte eine Marke, die es nicht gab, hieß angewandt und
bewirkte nichts. Ein Absatz, der „vor den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine
Zeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes. Und die Bezeichnung eines so
eingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die Schritt-Ordnung
nicht sah, dass eine Umnummerierung ihm den Platz erst räumt.
Beigelegt sind die beiden Fassungen des ASOG, über die Browsersteuerung
beschafft. Der Auszug ist dort bei fünfzigtausend Zeichen gekappt und verschluckt
einzelne Leerzeichen; base64-kodierte Stücke kamen zeichengenau herüber.
Fünf der sechs Befehle werden angewandt, und 168 der 171 Normen gleichen danach
der amtlichen Nachfassung. Die drei Abweichungen sind benannt und liegen nicht
in der Anwendung — eine von ihnen belegt erstmals, was die geometrische
Lesereihenfolge kosten würde: Der Titelblock des Änderungsgesetzes steht im
Inhaltsstrom mitten in einem Zitat.
Geprüft mit „mvnw verify“: 333 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl
eines anderen Belegfalls hat sich geändert. REUSE 171/171.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I24b94cb96e6728b1ff1b1fcb5bb4b8433594e240
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Der Klartext-Parser trägt fortan Anlagen: „Anlage“, „Anlage 2“ und „Anhang“
eröffnen eine eigene Norm, deren Bezeichnung genau so lautet wie im gii-XML, und
vom ersten Anlagenkopf an gehört alles Folgende zu ihr — ihre inneren
Überschriften gliedern nicht mehr das Gesetz, und ein Paragraph, den sie
zitieren, eröffnet keine Norm.
Berlin ist damit zur Hälfte belegt. Artikel 2 des Änderungsgesetzes schreibt das
LAF-Errichtungsgesetz vollständig fort; alle fünf Normen gleichen danach der
amtlichen Fassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 bleibt bei der Erkennung, und der
Grund ist benannt statt umgangen: Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten
der Anlage, die dort als Überschriften stehen — „Nummer 6“, „Nummer 23“,
„Nummer 31“ —, während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ sucht, die
im Text der Anlage vielfach vorkommt. Die Gegenprobe belegt es: Werden die
Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die Zahl der
angewandten Befehle von zwei auf drei, mehrdeutig bleibt der Rest. Die Nummern
einer Anlage brauchen einen eigenen Rang zwischen Norm und Absatz.
Solange er fehlt, bringt die Beilage von zweimal 380 kB Stammfassung keinen
Prüfgewinn; ihr Bezugsweg steht in „Berlin/SOURCES“ und führt in zwei Abrufen
wieder dorthin. Dort ist auch der zweite Berliner Befund festgehalten: Das Portal
setzt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte.
Geprüft durch „mvnw verify“: 328 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,
REUSE-Konformität 165 von 165.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: Ifdda599a8c641ce66d0370b2a027f556adb4d86d
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Die Browserfassung soll künftig über Cloudflare Workers gehen, und dort gilt
eine Grenze von 25 MiB je Datei, unkomprimiert gemessen. Zwei der
ausgelieferten Dateien standen dem entgegen: Das Quelltextarchiv maß 29,7 MB
und war damit schon nicht mehr hochzuladen, das Wasm-Modul mit 24,5 MB zu
achtundneunzig Hundertsteln der Grenze und ohne jeden Spielraum.
Das Archiv war ein ungefiltertes „git archive“ des Repositoriums, und über
fünfundneunzig Hundertstel davon waren die Beispiel-PDFs. Der Quelltext selbst
misst keine dreihunderttausend Zeichen. Die Gesetzes- und Drucksachentexte sind
fremde Werke, an denen allein die Tests messen; sie sind nicht der Quelltext,
aus dem sich das Ausgelieferte herstellen ließe, und die Auflage des AGPLv3 § 13
verlangt sie deshalb nicht. Sie sind aus dem Archiv genommen, und
„quelltext-fassung.txt“ sagt fortan, dass sie fehlen, warum sie fehlen und wo
sie vollständig liegen. Damit dies nicht stillschweigend zurückfällt, bricht
„webpaket.sh“ ab, sobald das Archiv acht Mebibyte überschreitet, und ebenso,
wenn irgendeine ausgelieferte Datei die Grenze der Zielplattform reißt: Lieber
hier auffallen als beim Hochladen.
Der Korpus lag überdies unter „src/main/resources“ und wanderte deshalb in
jedes Erzeugnis: in das Klassenverzeichnis, in die ausführbare Archivdatei —
achtundzwanzig Megabyte für ein Werk von sechshundert Kilobyte Java — und auf
den Klassenpfad des Übersetzers, dessen Ressourcentabelle die Verzeichnisnamen
bis ins Wasm trug. Er liegt nunmehr unter „src/test/resources“, wo er hingehört,
und ist von der Kopie nach „target/test-classes“ ausgenommen: Die Tests lesen
ihn über Dateisystempfade, eine Kopie wäre bei jedem Bau fünfunddreißig
Megabyte umsonst.
Das Modul wiegt statt 24,5 nunmehr 17,2 Megabyte; komprimiert geht es mit 5,5
statt 7,1 Megabyte über die Leitung. Vier Ursachen liegen dem zugrunde. Der
Picocli-Annotationsprozessor meldete die Befehlszeilenklasse mit sämtlichen
Methoden zur Reflexion an, worauf die Erreichbarkeitsanalyse die ganze
Befehlszeilenfassung samt Dateizugriffen in ein Bild zog, in dem es keine
Befehlszeile gibt; im Profil „wasm“ läuft er nicht mehr, und eine von einem
früheren Lauf liegengebliebene Konfiguration wird vor dem Übersetzen entfernt,
damit die Größe nicht davon abhängt, was vorher lief. Der Ressourcen-Glob
„org/apache/fontbox/**“ bettete 3,3 Megabyte ostasiatischer CMaps, die
Schrifttabelle „Scripts.txt“ und — weil zwei Sterne auch Klassendateien treffen
— 0,7 Megabyte „.class“-Dateien ein, von denen ein deutsches Gesetzes-PDF nichts
braucht; geblieben sind die beiden Identity-CMaps. Die Metriken unter
„org/apache/pdfbox/resources“ bleiben vollständig, denn an ihnen hängt die
Breitenberechnung bei nicht eingebetteten Schriften. Übersetzt wird mit „-Os“,
und den Rest holt „wasm-opt -Oz“ im Webpaket.
Dessen Merkmale sind einzeln aufgezählt und nicht als „--all-features“ erteilt.
Der bequeme Weg war gangbar und führte doch ins Leere: Binaryen nutzte
daraufhin Vorschläge, die noch kein Browser annimmt, und das Modul scheiterte
erst beim Instanziieren — erst an einem exakten Heap-Typ aus den „custom
descriptors“, nach dessen Abschaltung an der kompakten Importsektion. Zugelassen
ist nunmehr, was ausgeliefert in den Browsern steht und was Web Image braucht.
Die Vorkompression nach „.gz“ und „.br“ entfällt als Regelfall, denn Cloudflare
komprimiert selbst und jede Beilage wäre dort eine weitere Datei; wer mit nginx
selbst ausliefert, fordert sie mit VORKOMPRIMIEREN=1 an. Das
Auslieferungsverzeichnis fällt damit von achtundsechzig auf siebzehn Megabyte,
und ein liegengebliebenes „.DS_Store“ geht nicht mehr mit hoch.
Dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen. Das Modul ist im Browser
gelaufen: Vier Dokumentenpaare — IfSG, UWG, AGG und das Bayerische Jagdgesetz,
also gii-XML wie PDF als Stammfassung, Bundesgesetzblatt, Drucksache und
Gesetz- und Verordnungsblatt als Änderungsdokument — ergeben Synopsen, deren
SHA-256-Summen denen der Befehlszeilenfassung gleichen. Der Ressourcenbeschnitt
kostet also keine Zeichen.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I31a47d1dcf3b27ffa4ae891947b1c4e083107a71
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