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diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index d35e7c2..f387c9f 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -104,6 +104,19 @@ Kopfelement *vor* der Überschrift, die Aufzählungen sind echte `<ol>`-Listen, Stilblatt erzeugt, und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt *Steuerzeichen* (U+0002) mit. Voller Akzeptanzfall (4/4 Befehle, alle 24 Normen). +|Rheinland-Pfalz +|`RheinlandPfalz/GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf` — GVBl. RP 2026 Nr. 21 vom 10.08.2026 +(Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung … Unfallkasse) +|Nur bis zur *Befehlserkennung* belegt: Das Portal führt *keine früheren Gesamtausgaben* (ebenso +Saarland und Sachsen-Anhalt; geprüft 24.08.2026), sodass die Vorfassung fehlt — der Stamm ist hier +die Nachfassung, und die neun „Zieltext nicht vorhanden" sind gerade der Beleg dafür. Zwei +allgemeine Funde: Das Land schreibt „die *Worte*" statt „die Wörter" (ohne die Nebenform blieben +sieben von 23 Befehlen unerkannt), und der *Seitenfuß* steht im Inhaltsstrom und zerschneidet das +Zitat einer Neufassung. Offen bleiben drei Idiome: Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit einer +Halbsatz-Anfügung („durch einen *Strichpunkt* ersetzt und folgender Halbsatz angefügt"), „In der +*Einleitung*" als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen Punkt („entsprechend der vorstehenden +Nummer 8 Buchst. a"). + |Thüringen |`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom 13.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs- @@ -266,8 +279,12 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. dagegen als Aufzählungsmarken im Wortlaut der Anlage; dort bleibt es beim Markensuchen, und ein Befehl auf „die Überschrift der Nummer 1 der Anlage 8“ (GEG, Artikel 1 Nr. 43 b) aa)) findet seine Stelle nicht. Ob die Anlagen des Bundes ebenso zu zerlegen sind, ist offen. -* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem - 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor. +* *Vorfassungen bei knapp gehaltenen juris-Portalen* — Rheinland-Pfalz, Saarland und + Sachsen-Anhalt führen nur die aktuelle Gesamtausgabe nebst einer Aufzählung der Änderungen; die + Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste", über die Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und + Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Ohne Vorfassung ist kein + Akzeptanzfall möglich, sondern nur die Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein Ausweg wäre, die + Vorfassung aus den *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen. * Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst. == Wo weitermachen @@ -275,8 +292,7 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche, und jedes Land mit einem Änderungs- dokument trägt nunmehr einen Belegfall bis zur Anwendung. Nach absteigendem Nutzen: -. *Weitere Länder erfassen* — Rheinland-Pfalz (Verkündungsplattform erst ab 01.07.2026), Bremen, - Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt. +. *Weitere Länder erfassen* — Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt. *Erledigt:* _Brandenburg_ ist umgesetzt (Fraktionsgesetz, 4/4 Befehle, alle 24 Normen gleich der amtlichen Nachfassung). Der Fall hat gezeigt, dass nicht jedes Landesportal eine juris-Einseiten- |
