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diff --git a/README.adoc b/README.adoc index d3050ec..602f99d 100644 --- a/README.adoc +++ b/README.adoc @@ -162,9 +162,11 @@ abgedeckt. Die übrigen Länder gliedern ihre Stammgesetze wie der Bund in Paragraphen; die Unterschiede liegen im Gesetzblatt-Satz und in Befehlsidiomen. Belegt sind Sachsen (SächsBeamtVG), Niedersachsen -(NEFG) und Nordrhein-Westfalen (Telemedienzuständigkeitsgesetz, -Landesmediengesetz und — mit 101 Befehlen an 31 Normen der größte -Landesrechtsfall — das WDR-Gesetz) mit Akzeptanztests gegen die +(NEFG) und Nordrhein-Westfalen — dort alle vier ändernden Artikel eines +Heftes: Telemedienzuständigkeitsgesetz, Landesmediengesetz, +Ausführungsgesetz zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und, mit 101 +Befehlen an 31 Normen der größte Landesrechtsfall, das WDR-Gesetz — +mit Akzeptanztests gegen die amtlichen Nachfassungen; für Schleswig-Holstein und Berlin reicht die Prüfung bis zur Befehlserkennung — dort vollständig, aber ohne Anwendung —, weil deren Landesportale ihre Stammfassungen nur über eine |
