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diff --git a/README.adoc b/README.adoc index 75b66f6..586b17f 100644 --- a/README.adoc +++ b/README.adoc @@ -131,12 +131,28 @@ deshalb vor den, der sie neu besetzt. Aus dieser einen Regel folgt die absteigende Abarbeitung einer aufsteigenden Kaskade („Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4“, „Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5“, …) ebenso wie der Vorrang einer Umnummerierung vor der Einfügung, die deren -Bezeichnung neu vergibt. Verschoben wird dabei nur nach vorn, sodass -jede Folgeänderung hinter der Umnummerierung bleibt, auf deren neue -Bezeichnung sie zeigt. Die PDF-Aufbereitung toleriert dabei -Drucksachen-Artefakte (Seitenköpfe und -füße, Vorabfassungs-Wasserzeichen, -vertauschte oder gerade Anführungszeichen, verklebte Wortgrenzen, zerlegt -kodierte Umlaute) und bestimmt die Brotschrift seitenweise, sodass auch +Bezeichnung neu vergibt. Wer vorrückt, nimmt dabei seine eigenen Räumer +mit: Auch eine über mehrere Punkte verschränkte Kaskade („Die bisherige +Nr. 15 wird Nr. 16“, „Die bisherigen Nrn. 13 und 14 werden die Nrn. 14 +und 15“, „Nach Nr. 12 wird folgende Nr. 13 eingefügt“) tritt deshalb +geschlossen vor die Einfügung, nicht bloß mit ihrem letzten Glied. + +Geordnet werden nicht die Befehle, sondern die einzelnen +Anwendungsschritte. Ein Verbund aus Umnummerierung und Folgeänderung +trägt nämlich zwei gegenläufige zeitliche Ansprüche: Die Umnummerierung +gehört nach vorn, die Folgeänderung dagegen an ihre Dokumentstelle, weil +sie die vorangegangenen Punkte als vollzogen voraussetzt — „Die +bisherige Nr. 11 wird Nr. 12 und die Angabe „schriftliche“ wird +gestrichen“ ist vorgezogen mehrdeutig, weil erst ein früherer Punkt die +zweite Fundstelle des Wortes beseitigt. Verschoben wird stets nur nach +vorn. Das Protokoll bleibt gleichwohl befehlsweise: Ein Verbund gilt nur +dann als angewandt, wenn jeder seiner Teile gegriffen hat, sonst nennt +die Meldung den Teil und den Grund. + +Die PDF-Aufbereitung toleriert Drucksachen-Artefakte (Seitenköpfe +und -füße, Vorabfassungs-Wasserzeichen, vertauschte oder gerade +Anführungszeichen, verklebte Wortgrenzen, zerlegt kodierte Umlaute) und +bestimmt die Brotschrift seitenweise, sodass auch Ministeriumsentwürfe mit gemischten Layouts vollständig extrahiert werden. Fehlt im amtlichen Satz ein schließendes Anführungszeichen, endet das Zitat an der nächsten Strukturgrenze — an einer Artikel-Überschrift @@ -161,7 +177,10 @@ wird aufgehoben“, „In Satz 1 wird die Satznummerierung „1“ gestrichen“ „Dem Wortlaut werden die folgenden Abs. 1 bis 4 vorangestellt“, „Der bisherige Wortlaut wird Abs. 5“, Halbsatz-Ziele, Klauselketten mit gemeinsamem Schlussverb) sowie das Fortführungszeichen des GVBl (jedes -neugefasste Aufzählungsglied öffnet erneut mit „). +neugefasste Aufzählungsglied öffnet erneut mit „). Der Fall ist gegen +die amtliche Nachfassung belegt: Alle 154 auf das BayJG zielenden +Befehle des Heftes 6/2026 werden an 54 Normen selbsttätig angewandt, +auch die verschränkte Neunummerierung des Bußgeldkatalogs in Art. 56. Die übrigen Länder gliedern ihre Stammgesetze wie der Bund in Paragraphen; die Unterschiede liegen im Gesetzblatt-Satz und in @@ -169,7 +188,7 @@ Befehlsidiomen. Belegt sind Sachsen (SächsBeamtVG), Niedersachsen (NEFG) und Nordrhein-Westfalen — dort alle vier ändernden Artikel eines Heftes: Telemedienzuständigkeitsgesetz, Landesmediengesetz, Ausführungsgesetz zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und, mit 101 -Befehlen an 31 Normen der größte Landesrechtsfall, das WDR-Gesetz — +Befehlen an 31 Normen der größte Fall des Heftes, das WDR-Gesetz — mit Akzeptanztests gegen die amtlichen Nachfassungen; für Schleswig-Holstein, Berlin und Hessen reicht die Prüfung bis zur Befehlserkennung — dort vollständig, aber ohne |
